Dies ist eine Diskussion zu Sehr üble Nachrede / Rufmord - Anzeige? innerhalb des Forums Polizeirecht
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| Sehr üble Nachrede / Rufmord - Anzeige? Folgender Fall: A und B wohnen gemeinsam in einem 2-Familienhaus. Das Verhältnis ist durch viele verschiedene Gründe absolut zerrüttet, u. a. Klage. Sie gehen sich aus dem Weg und reden auch nicht mehr miteinander. Irgendwann erfährt A von dem Schwiegersohn von B, dass eine Freundin von B angerufen hat und geäußert hat, dass A B nach dem Leben trachten würde (Mordabsicht). Diese mündliche Unterstellung kann die Freundin nur von B in Erfahrung gebracht haben. Wie kann A hier weiter vorgehen, um diese abstrusen Gerüchte, welches ja schon Rufmord ist, abzustellen? Der Schwiegersohn ist auch bereit, für A als Zeuge auszusagen. Ich freue mich über jede Antwort! DANKE! Viele Grüße Schnaufschnecke |
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| AW: Sehr üble Nachrede / Rufmord - Anzeige? Hallo! Weiß hier KEINER einen guten Rat???? Freue mich wirklich über jeden Tip!!! LG Schnaufschnecke |
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| AW: Sehr üble Nachrede / Rufmord - Anzeige? ...-.... gelöscht Geändert von emjay83 (19.03.2009 um 17:04 Uhr). |
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| AW: Sehr üble Nachrede / Rufmord - Anzeige? Hallo emjay83! Vielen Dank für Deine Antwort! Doch warum sollte Person A eine Anzeige wegen Bedrohung gegen Person B erstatten? A wird doch nicht bedroht, sondern B erzählt herum, dass Person A der Person B "nach dem Leben trachten" würde. Dieses entspricht natürlich absolut nicht der Wahrheit und ist auch gar nicht das Niveau von Person A!!!!!! Wäre hier eine Anzeige wegen Rufmord nicht angebrachter? Ich freue mich wiederum über jede Antwort! LG Schnaufschnecke |
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| AW: Sehr üble Nachrede / Rufmord - Anzeige? Da hatte ich mich verlesen. Sie meinen mit "Rufmord" eher den Tatbestand der ÜBLEN NACHREDE bzw. der VERLEUMDUNG. Üble Nachrede §186 StGB[1]: Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. .... darunter versteht man u.a. * Tatsache behaupten (das heißt, der Autor identifiziert sich mit der Behauptung) * Tatsache verbreiten (das heißt, der Autor zitiert eine tatsächlich oder vermeintlich fremde Behauptung, und sei es auch nur unter dem Siegel der Verschwiegenheit). Beispiele: Behauptung wider besseres Wissen, ein anderer ... * habe eine Straftat, eine gravierende Ordnungswidrigkeit, eine Dienstpflichtverletzung oder eine sonst rechtswidrige Tat begangen oder würde dies ohne weiteres tun (Dieb, Betrüger, usw.), Habe das mal von Wiki kopiert. Ich denke der Tatbestand wäre hier gegeben. Die Aussage Zeugin ist wichtig. __________________________________________________ _____________________ Dies ist nur meine Meinung und keine rechtliche Hilfe |
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| AW: Sehr üble Nachrede / Rufmord - Anzeige? Hallo emjay83! Vielen Dank für Ihre Antworten!! Mal sehen, was sich machen lässt! DANKE! Bis zum nächsten Mal. LG Schnaufschnecke |
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| AW: Sehr üble Nachrede / Rufmord - Anzeige? ... ein weiterer fall mangelnder sozialkompetenz, der unsere juristischen mühlen noch weiter verlangsamen wird ... |
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| AW: Sehr üble Nachrede / Rufmord - Anzeige? Hallo elrond01! Es ist immer sehr einfach und bequem, sich ein vorschnelles Urteil bzw. einen dummen Spruch zu erlauben. Wem es hier an Sozialkompetenz mangelt, liegt ja wohl klar auf der Hand!!!! |
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