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Security schlägt balues Auge nach Beleidigung...

Dies ist eine Diskussion zu Security schlägt balues Auge nach Beleidigung... innerhalb des Forums Polizeirecht

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Alt 22.05.2009, 11:24
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Security schlägt balues Auge nach Beleidigung...

Hallo,
ich weiss nicht so ganz wo ich des hier hinschreiben sollte, deshalb hab ich gedacht mach ich mal ins Polizeirecht, kam mir am naheliegendsten vor...

Angenommen...
Person A und ein ppar Kollegen von ihm waren auf dem Schulhof bisschen was trinken, wegen den Abschlussprüfungen, weil sie die fertig hatten... Um ca. 21Uhr kamen dann Securitys angefahren, die in dem Dorf immer rumfahren und gucken, dass alles in ordnung ist, nicht zu laut, keine Randale gemacht wird usw. extra für Jugendliche halt eingerichtet von der Gemeinde. Sie sagten dann zu der Gruppe sie sollen die Flaschen wegräumen, die Scherbe und das tat die gruppe dann auch... Dann hat die Gruppe bissschen hinter dem Rücken gepöbelt des heisst "Security Schweine" gerufen wenn mal grad keiner hinguckt und z.B. auch "Ihr *****" (keiner stand vor irgend einem der 2 Securitys und hat "*****" direkt ins Gesicht gesagt) des heisst ja eigentlich es liegt keine Beleidigung direkt gegen den Security vor oder?! Auf jeden fall wollte Person A und ein ppar andere Kollegen von ihm dann weggehen in richtiung dorf... Auch beim weggehen nochmal "Security-Schweine" gerufen... Daraufhin kam ein Security von hinten auf person A zugernnt, packt ihn an dem Kopf und reisst ihn zu Boden, schlägt ihm 2 mal mit der Faust aufs Auge sodass es direkt angeschwollen ist. Danach wurde Person A wieder hochgezerrt und direkt Handschellen angelegt, die Securitys wollten der Personalausweis haben, hat person A ihnen dann auch gegeben ohne irgendwelche gegenwehr oder sonstwas.
Dann meinte ein Security er rufe jetzt die Polizei wegen beamtenbeleidigung (obwohl securitys keine beamten sind) - Person A, welchem mittlerweile im Auto der Securitys sitzt sagt "Erstens sind Sie kein beamter und zweiten können sie die Polizei gerne rufen, dann zeig ich sie direkt an wegen Körperverletzung" Polizei kam nicht, wurde anscheinend wieder abgerufen, Person A mit dem blauen Auge durfte wieder gehen...
- - - - - - - - - - - - - - - --
Jetzt meint ein Kollege später von person A, wenn man jemand beleidigt, ist das genau so, wie wenn man jemand ins gesicht schlägt es wpürde vor gericht gleich behandelt, was stimmt jetzt? Und ist es rechtlich wenn man wegen einer Beleidigung ohne irgendwie in einer Agressiven Stellung oder so war ein blaues Auge gehauen bekommt?!


Hoffe ihr versteht es so teilweise, war nämlich ziemlich schwer mit person A und so

MfG,
Wave2

Geändert von Wave2 (22.05.2009 um 11:24 Uhr). Grund: Security schlägt balues Auge nach Beleidigung...
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Alt 22.05.2009, 12:42
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AW: Security schlägt balues Auge nach Beleidigung...

Oh man, ich krieg die Tür nicht zu...also Strafrechtlich haben wir hier auf der einen Seite Beleidigung und auf der anderen Seite die Körperverletzung. Das beides gleich behandelt wird ist absoluter Schwachsinn. Und logischerweise darf man nicht jmd einfach so hauen weil dieser einen beleidigt hat...was nichts daran ändert das A das ganze mehr als verdient hat...
Evtl. könnte man noch auf Freiheitsberaubung gehen, ist aber aus meiner Sicht zimmlich "dünn".
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Alt 22.05.2009, 17:26
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AW: Security schlägt balues Auge nach Beleidigung...

Zitat:
Zitat von Tobeiaes907
. Und logischerweise darf man nicht jmd einfach so hauen weil dieser einen beleidigt hat...



Hallo,

was soooo nicht ganz richtig ist, es gibt etliche Urteile wo eine Ohrfeige nach vorangegangener Beleidigung STRAFLOS geblieben ist !!


Chris
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  #4 (permalink)  
Alt 22.05.2009, 18:26
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AW: Security schlägt balues Auge nach Beleidigung...

Ja gut, ich bin jetzt mal davon ausgegangen das es wirklich so geschehen ist wie hier geschrieben wurde...korrigier mich wenn man das darf! Im übrigen gibt es auch etliche Urteile die das Gegenteil besagen
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Alt 22.05.2009, 19:44
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AW: Security schlägt balues Auge nach Beleidigung...

Zitat:
Zitat von Tobeiaes907
was nichts daran ändert das A das ganze mehr als verdient hat...
Meinst du das im Ernst?
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Alt 23.05.2009, 00:03
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AW: Security schlägt balues Auge nach Beleidigung...

Um eins klarzustellen: Ich befürworte weder Selbstjustiz noch Gewalt in jeglicher Form...aber wer sich so verhält wie A dem schadet es nicht mal die "Strafe auf dem Fuß" zu bekommen...da A ja vermutlich noch relativ jung ist, lernt er dadurch ja vllt noch etwas, was in der Erziehung oder wo auch immer verlorengegangen ist.
Wobei es meiner Meinung nach auch nicht verkehrt wäre gegen den Security-MA vorzugehen, denn auch dieser Art der "Verbreitung von Sicherheit" sollte man Unterbinden!!!
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Alt 28.05.2009, 08:08
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AW: Security schlägt balues Auge nach Beleidigung...

naja, bei einer ohrfeige hätte ich deine meinung noch teilen können, aber nicht bei faustschlägen ins gesicht. das finde ich schon nen bissel derb'.
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  #8 (permalink)  
Alt 28.05.2009, 15:35
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AW: Security schlägt balues Auge nach Beleidigung...

Ich sag ja nicht das es gerechtfertigt war, aber in einem gewissen Alter sollte man schon den Respekt zu anderen Personen gelernt haben...was hier offensichtlich nicht der Fall ist!!! Und ob sich dieser fiktive SV wirklich so extrem zugetragen hat wie hier beschrieben will ich mal noch bezweifeln!
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  #9 (permalink)  
Alt 30.05.2009, 10:58
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AW: Security schlägt balues Auge nach Beleidigung...

Zitat:
Zitat von Tobeiaes907
Ich sag ja nicht das es gerechtfertigt war, aber in einem gewissen Alter sollte man schon den Respekt zu anderen Personen gelernt haben...was hier offensichtlich nicht der Fall ist!!!
Wenn einem der Respekt verweigert wird, gibt es ja legale Möglichkeiten, sich zu wehren, in diesem Fall eine Anzeige wegen Beleidigung (nicht Beamtenbeleidigung).
Die Verharmlosung von gewissen Formen der Selbstjustiz bewirkt mittel- oder langfristig eine Rückkehr zum Faustrecht.
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  #10 (permalink)  
Alt 30.05.2009, 11:32
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AW: Security schlägt balues Auge nach Beleidigung...

Zitat:
Zitat von Nowhere man
Wenn einem der Respekt verweigert wird, gibt es ja legale Möglichkeiten, sich zu wehren, in diesem Fall eine Anzeige wegen Beleidigung (nicht Beamtenbeleidigung).
Die Verharmlosung von gewissen Formen der Selbstjustiz bewirkt mittel- oder langfristig eine Rückkehr zum Faustrecht.
Ist absolut richtig und ich gebe dir auch recht, auch wenn ich auf die Anzeige verzichten würde aus dem einfachen Grund weil sowieso nichts bei rumkommt!!! Und wie gesagt, ich bezweifle immernoch das sich dieser fiktive SV so zugetragen hat, so doof ist kein noch so einfach gestrickter Security-MA!!!
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