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Schwere Körperverletzung, falsche Strafanzeigenaufnahme

Dies ist eine Diskussion zu Schwere Körperverletzung, falsche Strafanzeigenaufnahme innerhalb des Forums Polizeirecht

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  #1 (permalink)  
Alt 24.02.2009, 20:45
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Schwere Körperverletzung, falsche Strafanzeigenaufnahme

Ich weiß nicht genau ob dies hier auch das richtige Thema dafür ist.
Es geht um eine Anzeigenaufnahme die meines erachtens fehlerhaft ist.

Schwere Körperverletzung, falsche Strafanzeigenaufnahme

Hallo liebe Forummitglieder,
es geht um eine schwierige Sache die ich gerne hier im Forum mal dursprechen möchte.

Zum Sachverhalt:
Person a und b sind Nachts auf dem Nachhauseweg stark Alkoholiesiert. Person a und b kennen sich gut Sie sind Nachbarn. AUf dem Heimweg kommt es zu einem kleinen Strei zwichen a und b. Ein rangelei kommt auf wobe beide zu fall kommen. Person a erlit hierbei eine Platzwunde am Kopf und person b hat ein Hämatom im Gesicht. Nun gehen beide Nach Hause wo der Vater von Person a die Polizei verständigt.
Person a hat durch den starken aufprall am Kopf und die Alkoholeinwirkung gedächtnisslücken und kann sich am nächsten Morgen an nichts mehr erinnern. Person b kann auch durch den Alkoholkonsum nicht mehr nachvollziehen was dorte Nachts passiert ist.
Person a hat in der Nacht der Polizei irgend ein misst erzählt wovon er nun nichts mehr weiß. Klingt komisch ist aber so. Die Polizisten die bei Person a waren haben nicht einmal eine Alkoholuntersuchung noch eine Klinische Untersuchung angeordnet.
Die Frage nun auch wenn Person a etwas in der Nacht unterschrieben hat, ist das dann unter diesen umständen überhaupt zulässig.
Person a will Person b nicht anzeigen und umgekehrt auch nicht. Das Problem ist nun das die Polizei Nachts einen unter Starker Alkoholeinwirkung und mit einer Massiven gehirnerschütterung zu einer Unterschrift verleitet hat. Person a wollte dies aber nicht.

Konkrete Fragen:
Kann dies Rechtlich sein oder ist es ein Fehler der Polizisten dies unter solchen umständen zu klären.

Muss nicht ein Alkoholtest oder zumindest ein Arzt beordert werden.

Kann man dies Sache wie es von beiden Personen gewollt auch ohne Polizei klären, weil man kennt sich und wohnt direkt nebeneinander. Denn man will ja nicht weiter Streiten weil vermutlich nur der Alkohol Schuld hatte.

Über Antworten AUf das Thema würde ich mich sehr freuen.
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Alt 25.02.2009, 01:38
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AW: Schwere Körperverletzung, falsche Strafanzeigenaufnahme

zu 1: es ist zu klären, was von der polizei überhaupt aufgenommen worden ist. üblicherweise werden strafanzeigen von augenscheinlich volltrunkenen personen nicht aufgenommen. es werden personalien festgehalten und eventuell ein kurzbericht als "sonstiges ereignis" gefertigt. bestätigt sich bei einer anhörung des dann nüchternen menschen ein straftatverdacht, kann dieses ereignis in eine strafanzeige umgewandelt werden.

ein fehler, etwas "unter diesen umständen zu klären" liegt nicht darin, zunächst alles denkbare zu erforschen, was entweder zur zukünftigen strafverfolgung oder -und darauf kommt es im wesentlichen- eine möglicherweise gegenwärtige erhebliche gefahr abzuwehren. immerhin hat a eine imponierende kopfverletzung. da müssen fragen nach den ursachen und nach möglicherweise weiteren verletzten gestellt werden.

zu 2: laut sachverhalt war der a in der obhut des vaters, die hinzuziehung eines arztes wäre dessen aufgabe. ob ein alcotest hier angezeigt gewesen wäre, kommt auf den "misst" an, den der a erzählt hat und wie die polizeibeamten dies verstanden / gewertet haben.

zu 3: a sollte in erfahrung bringen, was bei der polizei in dieser sache geführt wird. alles andere baut darauf auf. generell haben a und b die möglichkeit, gegenüber der polizei zu erklären, keinerlei interesse an einer strafrechtlichen verfolgung gegeneinander zu haben. sollte der staatsanwalt dann kein öffentliches interesse erkennen, ist die sache durch.

letzlich sollten a und b ihr verhältnis zum alkohol überprüfen!
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  #3 (permalink)  
Alt 26.02.2009, 01:05
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AW: Schwere Körperverletzung, falsche Strafanzeigenaufnahme

Hallo, ich danke ersteinmal für die aufschlussreiche Antwort. A und B wollen das auch ohne eine Strafanzeige klären. Wenn ich nun richtig liege müsste sowieso nochmal beide einbestellt werden um eine Aussage zu machen. A hat nun ja auch nichtmahlmehr eine Ahnung was genau er zu den Polizeibeamten gesagt hat, den er hat von Ärztlicher Seite eine Gehirnerschütterung und war wie schon gesagt Alkoholisiert. Man kann viel erzählen unter diesen Umständen und wann man noch so aufgeregt ist dazu. Also es wäre auch dumm wenn man deswegen nun unter Freunden Stress mit der Justiz bekommen würde. Nunmal ist ja auch fakt, dass man ansonsten ein gutes verhältniss bewahren möchte. Sollte es noch weitere User hier im Forum geben, so bin ich über Unterhaltungsstoff sehr erfreut.
Gruß elthumy
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