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Rechtsnatur von Polizeimaßnahmen

Dies ist eine Diskussion zu Rechtsnatur von Polizeimaßnahmen innerhalb des Forums Polizeirecht

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Alt 22.07.2010, 17:07
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Rechtsnatur von Polizeimaßnahmen

Hallo allerseits ich setze mich gerade etwas eingehender mit dem Polizeirechtauseinander und habe da jetzt doch noch ein paar Schwierigkeiten.
1. Welche Rechtscharakter haben Standardmaßnehmen und Verfügungen aufgrund der Generalklausel?
Dazu habe ich bisher im wesentlichen nur gefunden, dass man früher die Standardmaßnahme der Polizei gleichzeitig mit einer Duldungsverfügung ggü. dem Adressaten verbunden hat damit man einen VA hat und so den Verwaltungsrechtsweg einschlagen konnte.

Eine andere Ansicht lehnt dies ab und nimmt grds. den Realcharakter einer solchen Maßnahme an so das hier nur der Weg über die Leistungs- und Feststellungsklage bleibt.

Die h. M. differenziert wohl mittlerweile danach ob der Adressat bei der Maßnahme anwesend ist oder nicht da sonst die Bekanntgabe fehlt und dann kein VA vorliegt.

Sehe ich das soweit richtig?


Gleiches Problem stellt sich ja auch bei Vollstreckungsmaßnahmen.
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