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Rechtsgrundlage Vollstreckung Haftbefehl durch Polizie

Dies ist eine Diskussion zu Rechtsgrundlage Vollstreckung Haftbefehl durch Polizie innerhalb des Forums Polizeirecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.04.2010, 21:48
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Rechtsgrundlage Vollstreckung Haftbefehl durch Polizie

Ein zuständiges Amtsgericht im Bundesland Brandeburg verurteilt die fiktive Person A wegen Körperverletzung zu einer Geldbuße von 800,00 Euro. Die entsprechende Zahlung des Verurteilten bleibt jedoch aus, so dass das Gericht einen Haftbefehl erlässt. Person A soll 20 Tage Ersatzfreiheitsstrafe in der zuständigen JVA absitzen oder die 800,00 Euro zahlen.

Der zuständigen Polizeiwache (Handlungsgrundlage: BbgPolG) wird der Haftbefehl mit der Bitte um Vollstreckung zugesandt.

Wo findet sich die Ermächtigungsgrundlage für das polizeiliche Handeln? Wird die Polizei hier im Rahmen der Amtshilfe tätig (§ 1 BbgPolG)? Ist hier überhaupt das auf Gefahrenabwehr ausgelegte Polizeigesetz oder eher die StPO einschlägig?

Es geht im o.g. fiktiven Fall um einen 18-Jährigen jungen Mann (Person A), der bei seinen Eltern im Einfamilienhaus wohnt. Der Vater (Person B) öffnet die Haustür und gibt den Beamten, die dem Vater die Situation erläutern, an, dass sein Sohn nicht zu Hause sei und er nicht wisse, wo er ist. Die Beamten habe Zweifel an der Aussage und wollen die Wohnräume der Person A in Augenschein nehmen. Es soll nicht durchsucht werden, sondern lediglich ein Blick in die Zimmer geworfen werden.

Ist dies zulässig? Wenn ja, woraus leitet sich die Ermächtigungsgrundlage ab?

Geändert von Mutzenbacher69 (15.04.2010 um 22:08 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 15.04.2010, 22:35
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AW: Rechtsgrundlage Vollstreckung Haftbefehl durch Polizie

Das läuft nach StPO: Siehe Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe. Es handelt sich um rein repressives Handeln.
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Alt 16.04.2010, 17:25
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AW: Rechtsgrundlage Vollstreckung Haftbefehl durch Polizie

Zitat:
Zitat von Defendant
Das läuft nach StPO: Siehe Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe. Es handelt sich um rein repressives Handeln.

Und nach welcher Norm darf die Polizei verhaften?
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  #4 (permalink)  
Alt 16.04.2010, 19:04
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AW: Rechtsgrundlage Vollstreckung Haftbefehl durch Polizie

§§ 457, 161 StPO in Verbindung mit dem Haftbefehl.
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Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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