Dies ist eine Diskussion zu Rechtsextreme Grafittis beseitigen innerhalb des Forums Polizeirecht
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| Rechtsextreme Grafittis beseitigen weiß jemand, ob es eine Pflicht gibt, extreme Grafittis von verfassungsfeindlichen Organisationen zu entfernen? Und wer trägt dann die Kosten? Danke! |
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| AW: Rechtsextreme Grafittis beseitigen Zitat:
Denke mal, dass sich das daruas ergibt, dass diese Zeichen verboten sind (dürfte im StGB stehen). Kosten: Entweder der Verursacher oder der Eigentümer der Fläche. Das kann Land, Stadt oder Hauseigentümer bzw. seine Versicherung sein. |
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| AW: Rechtsextreme Grafittis beseitigen Rechtsextreme Graffities beinhalten in der Regel verbotene Symbole (§ 86a StGB - Verwenden von Symbolen verfassungswidriger Organisationen) bzw. volksverhetzende Texte (§ 130 StGB - Volksverhetzung). In dem Moment, wo die Schmiererei festgestellt wird, ist deren Verursacher und damit Täter i.d.R. nicht mehr vor Ort, sodass der Inhaber der Fläche zunächst für deren Beiseitigung Sorge zu tragen hat. Kann der nicht rechtzeitig informiert werden oder ist gerade nicht erreichbar, würde das Graffiti durch die Polizei , wenn nicht entfernt, zumindest unkenntlich gemacht werden, beispielsweise durch grobes Überstreichen - nicht gerade im Sinne des Flächeneigentümers, aber ausreichend. Nach Kenntnisnahme würde sich der Flächenverantwortliche die Inhalte selbst zu eigen machen und könnte sich nach o.g. Vorschriften dann selbst strafbar machen. Er könnte den Täter zwar im Nachhinein für die ihm dabei entstandenen Kosten in Regress nehmen, doch der muss dazu dann erstmal namhaft gemacht werden. Dann könnte evtl. eine Versicherung den Schaden regulieren. |
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