Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Rechtebelehrung im Gewahrsam?

Dies ist eine Diskussion zu Rechtebelehrung im Gewahrsam? innerhalb des Forums Polizeirecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 09.11.2009, 14:14
Boardneuling
 
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 6
Keine Wertung, Hoern hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hoern hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hoern hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hoern hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hoern hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hoern hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hoern hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hoern hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hoern hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hoern hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Rechtebelehrung im Gewahrsam?

Ist die Polizei verpflichtet Personen, die sie in Gewahrsam nimmt über ihre Rechte informiert? Heißt, dass sie ihnen mitteilt, dass sie ein Recht auf einen Anruf, Nahrung, Decken etc. haben oder muss die in gewahrsam befindliche Person nachfragen?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 09.11.2009, 14:22
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 157
100% positive Bewertungen (157 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (157 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (157 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (157 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (157 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (157 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (157 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (157 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (157 Beiträge, 10 Bewertungen)100% positive Bewertungen (157 Beiträge, 10 Bewertungen)  
AW: Rechtebelehrung im Gewahrsam?

Also im PolG §28 "Gewahrsam" steht nix von Recht auf Telefonat.

Das einzige was darüber drin steht:

"(2) Dem in Gewahrsam Genommenen sind der Grund dieser Maßnahme und die gegen sie zulässigen Rechtsbehelfe unverzüglich bekanntzugeben."



Gibt es ein Recht auf Telefonat, Nahrung, Decke etc.?
Würde das gerne in Form eines Paragraphen sehn. Hab bei Dejure nix gefunden.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 09.11.2009, 14:54
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 48
Keine Wertung, Dabbel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dabbel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dabbel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dabbel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dabbel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dabbel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dabbel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dabbel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dabbel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dabbel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Rechtebelehrung im Gewahrsam?

Zitat:
Zitat von Hoern
Ist die Polizei verpflichtet Personen, die sie in Gewahrsam nimmt über ihre Rechte informiert?

Welche Rechte? Um die Frage zu beantworten, müsste erstmal der Grund der Freiheitsentziehung bekannt sein

Heißt, dass sie ihnen mitteilt, dass sie ein Recht auf einen Anruf,

Gibt es nicht.

Nahrung, Decken etc. haben

Hat sie. Ist in der Gewahrtsamordnung festgelegt.

oder muss die in gewahrsam befindliche Person nachfragen?

nein, es sei denn. dass sie Sonderwünsche hat/Spezielle Nahrung benötigt.

Gruss

Dabbel
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 09.11.2009, 15:07
Boardneuling
 
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 6
Keine Wertung, Hoern hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hoern hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hoern hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hoern hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hoern hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hoern hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hoern hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hoern hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hoern hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hoern hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Rechtebelehrung im Gewahrsam?

Also im Polizeigesetz NRw steht drin, dass man als Person im Gewahrsam das Recht hat einen Angehörigen zu informieren. Wenn man über das Recht nicht informiert wird, hat man da rechtliche Möglichkeiten oder hat so etwas keine Chance, da es für so ein Verhalten vermutlich keine unabhängigen Zeugen gibt.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 09.11.2009, 15:49
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 48
Keine Wertung, Dabbel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dabbel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dabbel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dabbel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dabbel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dabbel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dabbel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dabbel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dabbel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dabbel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Rechtebelehrung im Gewahrsam?

Hallo,

einen Angehörigen informieren bedeutet nicht das Recht auf Telefonieren.

Gruss

Iru
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 19.11.2009, 22:25
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 163
Keine Wertung, emjay83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, emjay83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, emjay83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, emjay83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, emjay83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, emjay83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, emjay83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, emjay83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, emjay83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, emjay83 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Rechtebelehrung im Gewahrsam?

Die Polizei kann einen Angehörigen auf Wusch des Betroffenen informieren.

Alle anderen Fragestellungen kommen wohl eher aus dem US TV :-)
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 19.11.2009, 22:41
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2009
Ort: BW
Beiträge: 2.619
96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)  
AW: Rechtebelehrung im Gewahrsam?

Wirklich viele Rechte im Gewahrsam hat man ja auch nicht. Anders ist es, wenn mal zugleich als Beschuldigter vernommen wird.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Begründung Gewahrsam Realakt Polizeirecht 12.09.2009 13:23
Gewahrsam/ unmittelbare Ausführung Polizeirecht 07.02.2008 17:28
Wer weiß Rat! Diebstahl/Gewahrsam etc. Strafrecht / Strafprozeßrecht 20.09.2007 16:48
Pfändung eines Motorrads im Gewahrsam des Gläubigers Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht 28.03.2005 19:49
Hausdurchsuchung - Verfahren eingestellt - Gegenstände noch in Gewahrsam! Strafrecht / Strafprozeßrecht 22.03.2004 15:18





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Polizeirecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN