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Rechte bei einer Hausdurchsuchung

Dies ist eine Diskussion zu Rechte bei einer Hausdurchsuchung innerhalb des Forums Polizeirecht

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Alt 26.11.2008, 00:43
Boardneuling
 
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Rechte bei einer Hausdurchsuchung

Welche Rechte hat man bei einer Hausdurchsuchung?
Dürfen die Beamten alles "wild" durchforsten? Soll heißen, hat man, wenn bei der Durchsuchung Omas gutes Porzellan kaputtgeht, das Recht auf Erstattung?
Muss man auf jedem Fall digitale Datenträger (PC, CDs, Disketten, ect.) rausrücken? Bzw. ab welcher Art von Verdächtigung?
Muss man Auskünfte geben oder darf man auf seinen Anwalt verweisen?
Ab welcher Art von Verdächtignung ist eine Hausdurchsuchung zulässig? Erst wenn eindeutige Beweise auf der Hand liegen oder reicht schon eine Vermutung?
Welche wichtige Rechte und Pflichten hat man sonst noch?

MfG

A. Reinhardt
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Alt 26.11.2008, 11:27
Boardneuling
 
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AW: Rechte bei einer Hausdurchsuchung

Die Durchsicht von Unterlagen (darunter fallen auch Datenträger denke ich) ist lediglich dem Staatsanwalt gestattet. Die Polizisten werden dies aber beschlagnahmen.
Datenträger werden dann beschlagnahmt wenn es um etwas geht was damit zusammenhängt (Raubkopien, Bilanzen, etc).

Recht auf Erstattung hat man bei Beschädigung auf jeden Fall.

Bei Gefahr im Verzug darf sogar die Staatsanwaltschaft oder die Polizei einen Durchsuchungsbefehl ausstellen (sonst: Richter).
Sobal die Beamten in der Wohnung sind kann die Durchsuchung nicht mehr verhindert werden.
Man hat aber das Recht anwesend zu sein, bzw. Angehörige/Nachbar

Man darf Angaben verweigern und sollte es auch, da diese weiter verwendet werden können.

Eine Durchsuchung dient der Auffindung von Beweisen und wird daher auch bei Indizien verordnet.
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Alt 16.12.2008, 11:30
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AW: Rechte bei einer Hausdurchsuchung

Erwin Lindemann
Welche Rechtsgrundlagen für eine Wohnungsdurchsuchung nach dem Polizeigesetz?
Selbst bei Verfolgung auf dem Fuss und Betreten der Wohnung fordert der BGH (?) auch für nächtliche und am Wochenende stattfindende Aktionen das herbeibringen einer richterlichen Anordnung. In Grosstädten ist dafür extra eine 24Std, Bereitschaft beim Haft- und Ermittlungsrichter eingerichtet.
Dass es "kaum " gemacht wird, ist eine andere Sache.
Der Fall war aus München, hab jetzt grad das Az. nicht parat, dürfte aber zu googeln sein.
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  #4 (permalink)  
Alt 16.12.2008, 13:15
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AW: Rechte bei einer Hausdurchsuchung

BeneQ - Erwin
Gefahr im Verzug bei Durchsuchung? Würde mich mal interessieren, wie man die begründet.
Also mal abgesehen von "Druhung durch einen Sprengstoffanschlag" oder so.
Es geht hier um das "täglich Brot".
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  #5 (permalink)  
Alt 17.12.2008, 16:06
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AW: Rechte bei einer Hausdurchsuchung

Na ja, Erwin, das ist zu einfach. Hier ist eine Zeugin (Zeuge) da, Hilfeschreie ermöglichen nahezu jedwede Ergreifung geeigneter Massnahmen. Hier dürfte auch über den Platzverweis nicht viel diskutiert werden müssen.
Nehmen wir aber einen auf frischer Tat ertappten Ladendieb, vielleicht noch drogenabhängig.
"Da wollen wir doch mal in der Wohnung nachschauen", kann sich eh nicht wehren.
So oder ähnlich gibt es tausende Fälle, die durchaus diskussionwürdig sind.
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  #6 (permalink)  
Alt 17.12.2008, 16:30
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AW: Rechte bei einer Hausdurchsuchung

Zitat:
Zitat von Anna Nass
BeneQ - Erwin
Gefahr im Verzug bei Durchsuchung? Würde mich mal interessieren, wie man die begründet.
Also mal abgesehen von "Druhung durch einen Sprengstoffanschlag" oder so.
Es geht hier um das "täglich Brot".
Wegen der Gefahr, dass Beweismaterial daheim verbrannt werden soll, und bereits der Rauch aus dem Kamin aufsteigt...
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #7 (permalink)  
Alt 18.12.2008, 09:39
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AW: Rechte bei einer Hausdurchsuchung

Defendant
Der ist genial. Im Winter ist es also durchaus möglich, jedes Haus durchsuchen zu lassen, könnte ja jemand Beweismaterial verbrennen, weil Rauch aufsteigt.

Klar, Hilfeschreie stellen kein Problem dar, sogar, wenn sie aus dem TV kommen, kostet wohl den Betroffenen sogar noch die Einsatzkosten oder eine beschädigte Tür, etc.

Erwin
Es gibt x Durchsuchungen von Fahrzeugen, nur weil der Angehaltene "missliebig" aussieht. Wer viel im Auto untewegs ist, kann das bestätigen. Es genügt allein, die Frage des Polizisten: "woher kommen sie, wohin wollen sie",
nicht beantworten zu wollen. Dann gehts zur Sache, und zwar nicht auf den Drogenschnellstrassen von Amsterdam kommend, überall kann das passieren.
Sind wir schon so weit, dass man darüber Auskunft geben muss?
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Alt 18.12.2008, 09:53
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AW: Rechte bei einer Hausdurchsuchung

sehr interessant hier, der Videomitschnitt von Udo Vetter
http://video.google.de/videoplay?doc...32407257277331
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ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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Alt 18.12.2008, 10:00
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AW: Rechte bei einer Hausdurchsuchung

charles
Danke, das ist es, was ich meine. Ich denke, Udo ist hier nicht umstritten und wird nicht angezweifelt.
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  #10 (permalink)  
Alt 18.12.2008, 10:06
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AW: Rechte bei einer Hausdurchsuchung

Zitat:
Zitat von Anna Nass
Defendant
Der ist genial. Im Winter ist es also durchaus möglich, jedes Haus durchsuchen zu lassen, könnte ja jemand Beweismaterial verbrennen, weil Rauch aufsteigt.
*Schätzelein*, ich sags ja nicht gern, und das aus der Warte der StrafVERTEIDIGUNG, um dem ganzen vielleicht die Brisanz zu nehmen:

Mir passen rechtswidirge Durchsuchungen überhaupt nicht und gegen solche ist vorzuegehen. Aber in praxi sind viele Faktoren in die Rechtmäßigkeitsbewertung (des Richters oder bei Gefahr im Vezruge eben des StA) vorab mit einzubeziehen, ohne je sicher sein und dann gehen zu können (das wiederum ist der Knackpunkt des gesetzlichen Verdachts!). Der Staat ist nicht so durchsuchungsgeil und aus auf rechtswidrige Menschenknechtung, wie manche Weicheier und heititei-Menschenrechtler vermuten lassen wollen.

Fraglos gibt es misstände, aber ein Wohnnujngsdurchsuchung bei Gefahr iim Verzug ist gesetzlich ebenso vorgesehen,w ie ein Platzverweis der DB AG möglich ist.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
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