Dies ist eine Diskussion zu Recht auf einen Rechtsbeistand innerhalb des Forums Polizeirecht
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| Recht auf einen Rechtsbeistand folgendes: Jemand wird festgenommen wegen irgendwas, z.B weil er jemanden mit einer Waffe bedroht hat, einen Kisok überfallen wollte, n Auto geklaut hat, ... was auch immer. Wird also vorläufig festgenommen, seine Rechte werden ihm erklärt und er verlangt, dass er einen Rechtbeistand hinzuziehen möchte, diesen Wunsch ignorieren die Polizisten aber und nehmen seine Aussage auf ohne einen Anwalt obwohl der beschuldigte nochmals drauf hinwies, dass er einen Rechtsbeistand konsultieren möchte. Was kann man dagegen machen? Kann es passieren, dass die Aussage vor Gericht nicht mehr anerkannt wird, weil sich die Polizei nicht an die "Regeln" gehalten hat? Oder irgendwas anderes? |
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| AW: Recht auf einen Rechtsbeistand Folge dieses Verstoßes, wenn sich das Gericht im Freibeweis davon überzeugt, ist ein Beweisverwertungsverbot, sofern der Verstoß in der Hauptverhandlung gerügt wird. |
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| AW: Recht auf einen Rechtsbeistand Für die Aussage die er machte oder was? Ich dachte in Deutschland gibt es sowas wie ein Beweisverwertungsverbot nicht... |
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| AW: Recht auf einen Rechtsbeistand Zitat:
Zitat:
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| AW: Recht auf einen Rechtsbeistand Zitat:
wenn er belehrt wurde müsste ihm doch auch erklärt worden sein das er nichts sagen muss. hätte er einfach nix gesagt und gewartet. (natürlich haben sich die polizisten nicht korrekt verhalten wenn sie das ignoriert haben) |
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| AW: Recht auf einen Rechtsbeistand Ich kann hier soweit auch keinen Verstoß sehen. Ich glaube auch nicht, dass sich die Polizei um einen Anwalt kümmern muss. |
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| AW: Recht auf einen Rechtsbeistand Zitat:
Das ist so nicht ganz richtig, sie müssen ihm die Möglichkeit geben seinen Anwalt anzurufen und wenn dieser nicht erreichbar ist/ der Beschuldigte die Telefonnr nicht weiß ihm zumindest die Anwalthotline zur Verfügung stellen. Die Folgen wurden ja schon von Clown erklärt.
__________________ *NEVER UNDERESTIMATE THE POWER OF STUPID PEOPLE IN LARGE GROUPS* "Vor Gericht wird kein Recht gesprochen sondern ein Urteil gefällt!" |
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| AW: Recht auf einen Rechtsbeistand Darum kümmern muss sich nur trotzdem der Beschuldigte. |
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| AW: Recht auf einen Rechtsbeistand Zitat:
Die Polizisten haben den Wunsch des Beschuldigten, einen Anwalt herbeizuziehen nicht nur zu dulden und erst recht nicht wie hier zu ignorieren, sondern müssen es dem Beschuldigten auch ermöglichen, ihn wahrnzunehmen. Dazu gehört selbstredend das Unterbrechen der Vernehmung und das Bereitstellen eines Telefons, um den Anwalt anzurufen, aber auch zB der Hinweis auf einen Anwaltnotdienst. Der Hinweis, darum kümmern müsse sich der Besch. selbst, wird dem Problem nicht gerecht. |
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| AW: Recht auf einen Rechtsbeistand Zitat:
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