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Recht auf einen Rechtsbeistand

Dies ist eine Diskussion zu Recht auf einen Rechtsbeistand innerhalb des Forums Polizeirecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.07.2009, 01:47
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Recht auf einen Rechtsbeistand

Hallo,

folgendes: Jemand wird festgenommen wegen irgendwas, z.B weil er jemanden mit einer Waffe bedroht hat, einen Kisok überfallen wollte, n Auto geklaut hat, ... was auch immer. Wird also vorläufig festgenommen, seine Rechte werden ihm erklärt und er verlangt, dass er einen Rechtbeistand hinzuziehen möchte, diesen Wunsch ignorieren die Polizisten aber und nehmen seine Aussage auf ohne einen Anwalt obwohl der beschuldigte nochmals drauf hinwies, dass er einen Rechtsbeistand konsultieren möchte.

Was kann man dagegen machen? Kann es passieren, dass die Aussage vor Gericht nicht mehr anerkannt wird, weil sich die Polizei nicht an die "Regeln" gehalten hat? Oder irgendwas anderes?
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  #2 (permalink)  
Alt 26.07.2009, 19:53
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AW: Recht auf einen Rechtsbeistand

Folge dieses Verstoßes, wenn sich das Gericht im Freibeweis davon überzeugt, ist ein Beweisverwertungsverbot, sofern der Verstoß in der Hauptverhandlung gerügt wird.
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  #3 (permalink)  
Alt 26.07.2009, 20:09
Boardneuling
 
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AW: Recht auf einen Rechtsbeistand

Für die Aussage die er machte oder was? Ich dachte in Deutschland gibt es sowas wie ein Beweisverwertungsverbot nicht...
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  #4 (permalink)  
Alt 26.07.2009, 20:52
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AW: Recht auf einen Rechtsbeistand

Zitat:
Zitat von NeXt33
Für die Aussage die er machte oder was?
Genau.
Zitat:
Ich dachte in Deutschland gibt es sowas wie ein Beweisverwertungsverbot nicht...
Da hast du falsch gedacht.
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  #5 (permalink)  
Alt 13.08.2009, 19:10
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AW: Recht auf einen Rechtsbeistand

Zitat:
Zitat von NeXt33
Hallo,

folgendes: Jemand wird festgenommen wegen irgendwas, z.B weil er jemanden mit einer Waffe bedroht hat, einen Kisok überfallen wollte, n Auto geklaut hat, ... was auch immer. Wird also vorläufig festgenommen, seine Rechte werden ihm erklärt und er verlangt, dass er einen Rechtbeistand hinzuziehen möchte, diesen Wunsch ignorieren die Polizisten aber und nehmen seine Aussage auf ohne einen Anwalt obwohl der beschuldigte nochmals drauf hinwies, dass er einen Rechtsbeistand konsultieren möchte.

Was kann man dagegen machen? Kann es passieren, dass die Aussage vor Gericht nicht mehr anerkannt wird, weil sich die Polizei nicht an die "Regeln" gehalten hat? Oder irgendwas anderes?

wenn er belehrt wurde müsste ihm doch auch erklärt worden sein das er nichts sagen muss.

hätte er einfach nix gesagt und gewartet.

(natürlich haben sich die polizisten nicht korrekt verhalten wenn sie das ignoriert haben)
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  #6 (permalink)  
Alt 13.08.2009, 19:16
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AW: Recht auf einen Rechtsbeistand

Ich kann hier soweit auch keinen Verstoß sehen.

Ich glaube auch nicht, dass sich die Polizei um einen Anwalt kümmern muss.
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  #7 (permalink)  
Alt 14.08.2009, 09:19
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AW: Recht auf einen Rechtsbeistand

Zitat:
Zitat von marcdsl
Ich kann hier soweit auch keinen Verstoß sehen.

Ich glaube auch nicht, dass sich die Polizei um einen Anwalt kümmern muss.

Das ist so nicht ganz richtig, sie müssen ihm die Möglichkeit geben seinen Anwalt anzurufen und wenn dieser nicht erreichbar ist/ der Beschuldigte die Telefonnr nicht weiß ihm zumindest die Anwalthotline zur Verfügung stellen. Die Folgen wurden ja schon von Clown erklärt.
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*NEVER UNDERESTIMATE THE POWER OF STUPID PEOPLE IN LARGE GROUPS*

"Vor Gericht wird kein Recht gesprochen sondern ein Urteil gefällt!"
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Alt 14.08.2009, 10:13
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AW: Recht auf einen Rechtsbeistand

Darum kümmern muss sich nur trotzdem der Beschuldigte.
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Alt 15.08.2009, 12:19
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AW: Recht auf einen Rechtsbeistand

Zitat:
Zitat von marcdsl
Darum kümmern muss sich nur trotzdem der Beschuldigte.

Die Polizisten haben den Wunsch des Beschuldigten, einen Anwalt herbeizuziehen nicht nur zu dulden und erst recht nicht wie hier zu ignorieren, sondern müssen es dem Beschuldigten auch ermöglichen, ihn wahrnzunehmen. Dazu gehört selbstredend das Unterbrechen der Vernehmung und das Bereitstellen eines Telefons, um den Anwalt anzurufen, aber auch zB der Hinweis auf einen Anwaltnotdienst.
Der Hinweis, darum kümmern müsse sich der Besch. selbst, wird dem Problem nicht gerecht.
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  #10 (permalink)  
Alt 15.08.2009, 23:32
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AW: Recht auf einen Rechtsbeistand

Zitat:
Der Hinweis, darum kümmern müsse sich der Besch. selbst, wird dem Problem nicht gerecht.
Für mich hört sich der Sachverhalt so an, als denke der Fragesteller, die Polizisten müssten sich darum kümmern, dass der Anwalt bei der Vernehmung zur Dienststelle kommt usw. Es wurde wohl ordentlich belehrt.
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