Dies ist eine Diskussion zu PVB nach Feierabend innerhalb des Forums Polizeirecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| PVB nach Feierabend A und B gehen nach Feierabend zusammen in die Kneipe. A ist ein PVB der BPOL Da rennt jemand weg der die Zeche geprellt hat. A verfolgt diesen Jemand. Ist A denn berechtigt vor diesem Jemand in seiner Funktion als PVB aufzutreten? Darf er ihn festnehmen? |
| |||
| AW: PVB nach Feierabend Zitat:
§ 127 StPO (1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
| |||
| AW: PVB nach Feierabend OK. Dann soweit erstmal Danke. Noch eine weitere Frage: Dürfte sich A wenn er sich noch in der Ausbildung befindet denn als Polizist ausgeben? |
| |||
| AW: PVB nach Feierabend Denke mal JA. Schließlich macht dieser im laufe seiner Ausbildung auch als Polizeibamter Dienst auf einem Revier. |
| |||
| AW: PVB nach Feierabend Das ist richtig...nur beziehe ich mich hier mal auf die Aussage eines PVB in der Ausbildung (oder schon fertig...jedenfalls kennt er die Lage): Er sagte, dass es ihnen nicht erlaubt ist zum Beispiel in Polizeiuniform den ÖPNV zu benutzen (das gilt jetzt nur für die noch in der Ausbildung befindlichen versteht sich). Denn es könnte eine brenzlige Situation entstehen und dann kann man ja schlecht sagen: Ich bin in der Ausbildung, ich weiß nicht wie man das macht. Und zum Dienstausweis nach Feierabend mitführen: Man kann und darf ihn als Beamter mitführen. Allerdings wird wohl geraten davon abzusehen, da wenn man ihn verliert leicht ein Disziplinarverfahren angefangen werden kann. Von daher reicht es auch wohl sich auf §127 StPo zu beziehen... Also nochmal Danke für all die Hilfen. |
| |||
| AW: PVB nach Feierabend Ja stimmt. Glaube aber, dass er sich als Polizeibeamter sicher ausweisen darf (in so einem Fall). In Baden Württemberg ist man in der Ausbildung ein PMA (Polizeimeisteranwärter) und wird zu Beginn der Ausbildung vereidigt. Somit ist man in diesem Zeitraum Polizeibeamter, jedoch nicht mit allen Befugnissen (Ermittlungperson der Sta usw.) Soweit mein Kenntnisstand. |
| |||
| AW: PVB nach Feierabend ah ok...dann kann man vielleicht sagen: nicht unbedingt Polizeiklamotten tragen nach Feierabend oder so, aber dann ausweisen um auch Klarheit in die Situation zu bringen. Danke für die Info...immer wieder nett was übers "Ausland" zu erfahren :P |
| |||
| AW: PVB nach Feierabend Das man als PMA/PKA vereidigt wird und Polizeibeamter ist gilt soweit ich weiß in den anderen Polizeien in Deutschland auch...wüsste jetzt zumindest keine Ausnahme...ALLERDINGS bekommt man während der Anwärterzeit die Hoheitlichen Befugnisse nur "auf Zeit" übertragen und darf nur "Unter Aufsicht" das ganze im Praktikum ausüben...daher auch keine freien Fahrten mit der Deutschen Bahn oder anderen Verkehrsunternehmen! Und Ermittlungsbeamter der StA wird man übrigens nicht mit Ernennung zum PM bzw PK sondern nach 4 Jahren Dienst! Was allerdings auch am Anfangssachverhalt nichts ändert
__________________ *NEVER UNDERESTIMATE THE POWER OF STUPID PEOPLE IN LARGE GROUPS* "Vor Gericht wird kein Recht gesprochen sondern ein Urteil gefällt!" |
| |||
| AW: PVB nach Feierabend Zitat:
Ab wann er "Polizist" ist, wird ihm sein Dienstherr bzw. sein Vorgesetzter aber zweifellos gern genau erklären. (Ein Grundwehrdienstleistender ist vom Moment des Dienstantritts in der Kaserne an "Soldat". Ich vermute mal, es wird bei "Polizeianwärtern" auch irgendwo den Punkt geben, von dem an die im "Polizeidienst" sind.)
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
| |||
| AW: PVB nach Feierabend Zitat:
Wenn der Polizeibeamte Zeuge einer Straftat wird, hat er einzugreifen bzw. ein entsprechendes Verfahren einzuleiten. Wenn er das nicht macht, macht er sich strafbar.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Weiterbildung nach Feierabend | Arbeitsrecht | 04.05.2009 21:51 |
| Putzdienst nach Feierabend gefordert | Arbeitsrecht | 09.04.2009 02:23 |
| Am Morgen schon Sehnsucht nach dem Feierabend | Nachrichten: Wissenschaft | 03.08.2007 17:00 |
| Wissenschaft nach Feierabend: Eröffnung der science cafés | Nachrichten: Wissenschaft | 30.05.2006 12:00 |
| Nach Feierabend: Exegese | Nachrichten: Wissenschaft | 28.03.2006 11:00 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios