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Problem mit statthafter Klageart

Dies ist eine Diskussion zu Problem mit statthafter Klageart innerhalb des Forums Polizeirecht

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Alt 20.01.2010, 19:09
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Problem mit statthafter Klageart

Hallo,

ich sitze gerade an einem Fall und weiss leider nicht wie ich ihn genau lösen soll.

A hält Versammlungen im eigenen Vereinshaus ab. Dort tritt ein Hassprediger auf der auch in Verdacht steht Terroristen zu werben und für Al Quaida Geld zu sammeln. Die Polizei erfährt hiervon 30 min. vor Veranstaltungsbeginn und stürmt kurz drauf das Gebäude um den Hassprediger in Gewahrsam zu nehmen. Gleichzeitig wird die Versammlung des Vereins durch Platzverweise aufzulösen.

Verein A möchte das nicht auf sich sitzen lassen und will mit einer Klage die Rechtswidrigkeit nachträglich feststellen lasse.


Jetzt schwanke ich allerdings zwischen einer FFK und einer Feststellungsklage als statthafte Klageart. Jemand ne Idee? Weil eigentlich würden ja beide klappen, nur bei der FFK habe ich Probleme mit der Frage ob das Handeln der Polizei ein VA ist oder nur ein Realakt?
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  #2 (permalink)  
Alt 22.01.2010, 23:16
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AW: Problem mit statthafter Klageart

Nach noch h.M. ist für die Feststellungsklage gegen bereits erledigte Verwaltungsakte § 113 I 4 VwGO einschlägig (ergo Fortsetzungsfeststellungsklage). Im Ergebnis handelt es sich bei den ausgesprochenen Platzverweisen als unaufschiebbare Maßnahmen vollzugspolizeilicher Natur um Verwaltungsakte i.S.v. § 35 VwVfG (Auch wenn nicht ganz unumstritten).
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