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Potentielle Hasudurchsuchung in WG

Dies ist eine Diskussion zu Potentielle Hasudurchsuchung in WG innerhalb des Forums Polizeirecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.12.2010, 11:34
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Potentielle Hasudurchsuchung in WG

Hallo Leute!

Mal angenommen X, Y und Z wohnen in einer Wohngemeinschaft in Baden Württemberg.
Z besprayt eines Nachts stark alkoholisiert eine Mauer eines Großunternehmens. Kein aufwendiges Graffiti nur ein sinnlosen Spruch und nicht signiert. Wahrscheinlich wird er dabei beobachtet und die Polizei wird gerufen. Z befindet sich bereits auf dem Nachhauseweg als die Polizei ihn anhält und durchsucht. Dabei werden 2 Spraydosen gefunden und sichergestellt. Ansonsten hat er kein belastendes Material dabei. Die Polizei kann ihm kein Geständnis entlocken und lässt ihn wieder ziehen. Z bekommt daraufhin ein schlechtes Gewissen, meldet sich bei dem Unternehmen und bittet darum die Wand reinigen zu dürfen um einer Anzeige und hohen Reinigungskosten aus dem Weg zu gehen. Dies wird ihm dann auch gestattet. Laut Unternehmensaussage wurde trotzdem Anzeige erstattet. Z ist nicht vorbestraft und auch kein aktiver Graffiti"künstler". Jedoch hat sich die Polizei bereits bei der Hochschule an der er studiert über ihn informiert. Nehmen wir weiter hin mal an, dass diese Begebenheit vor etwas über einem Monat stattgefunden hat.
Nun meine Fragen:

1. Wird es zu einer Hausdurchsuchung auf Grund der oben beschriebenen Gegebenheiten kommen oder ist es eher Unwahrscheinlich?
2. Bisher kam noch keine Post oä. Ab wann kann man damit rechnen?
3. Kann Z sich bei der Polizei über laufen "Dinge" (ihn betreffend) informieren?
4. Darf die Polizei auch die Zimmer von X und Y betreten?
5. Wie schnell wird "Gefahr im Verzug"angewendet um die Zimmer von X und Y betreten zu dürfen (falls anders nicht möglich)?

Z ist sehr verunsichert. Was würdet ihr im raten wenn der oben beschriebene fiktive Fall Realität wäre?


MfG!

PS: Ich hoffe, dass der Fall hier ins Unterforum passt wenn nicht -> bitte verschieben.
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  #2 (permalink)  
Alt 09.12.2010, 15:02
V.I.P.
 
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AW: Potentielle Hasudurchsuchung in WG

Zitat:
Zitat von Lieberknecht Beitrag anzeigen

1. Wird es zu einer Hausdurchsuchung auf Grund der oben beschriebenen Gegebenheiten kommen oder ist es eher Unwahrscheinlich?
Wenn der Betreffende sich bereits gegenüber dem Geschädigten als Täter zu erkennen gegeben hat, wüsste ich nicht, warum man noch eine Hausdurchsuchung machen sollte - aber wenn der Betreffende ganz sicher gehen will und weiß, daß ohnehin ein Ermittlungsverfahren läuft, kostet es ihn m.E. nichts, mal bei der Polizei anzurufen, und Kooperationsbereitschaft zu bekunden. Warum sollten sich die Polizei und die StA wegen so einer Lappalie den Papierkram antun, wenn der mutmaßliche Täter eh geständig ist.

Zitat:
2. Bisher kam noch keine Post oä. Ab wann kann man damit rechnen?
Tage. Wochen. Monate. Jahre. Gar nicht. Alles drin.

Zitat:
3. Kann Z sich bei der Polizei über laufen "Dinge" (ihn betreffend) informieren?
Natürlich. Damit weckt man allerdings schlafende Hunde.

Zitat:
4. Darf die Polizei auch die Zimmer von X und Y betreten?
Ein Durchsuchungsbeschluss muß genau benennen, was durchsucht werden darf. Alles andere darf nicht durchsucht werden. Für eine Durchsuchung der Räume von X und Y braucht es einen Durchsuchungsbeschluss, der sich genau darauf richtet.
Zitat:
5. Wie schnell wird "Gefahr im Verzug"angewendet um die Zimmer von X und Y betreten zu dürfen (falls anders nicht möglich)?
Mit einem Durchsuchungsbeschluss in der Hand wird "Gefahr im Verzug" ziemlich unlogisch, was nichts daran ändert, daß auch Polizisten manchmal - rechtlich - unlogisch handeln.

Die Feinheiten des "Durchsuchungsrechts" sind faszinierend, und eine befreundete Strafverteidigerin kann herrliche Geschichten erzählen, von frustrierten Polizeibeamten, die telefonisch mit der Staatsanwaltschaft Rücksprache halten müssen, um dann ergebnislos und ohne Durchsuchung wieder abzuziehen.

Weil ein versierter anwesender Rechtsanwalt die Löcher im Durchsuchungsbeschluss zielsicher aufgefunden und ausgenutzt hat...

Der nicht mehr zu toppende Fall an "Durchsuchungsproblematik" scheinen dabei Hotels zu sein - für die Durchsuchung eines vermieteten Hotelzimmers braucht es nämlich einen Durchsuchungsbeschluss, der sich gegen den Hotelgast richtet und auf das Zimmer bezieht, ein Durchsuchungsbeschluss für das Hotel hilft da wenig. (Es ist nämlich der Mieter eines Hotelzimmers der Besitzer desselben, nicht das Hotel. Und der Gast hat in seinem Zimmer übrigens auch das Hausrecht...) Kommentar jener Strafverteidigerin: "Eigentlich ist es kaum möglich, einen rechtlich wasserdichten Durchsuchungsbeschluss für ein ganzes Hotel zu formulieren. Irgendwo hakt es immer..."

Zitat:
Z ist sehr verunsichert. Was würdet ihr im raten wenn der oben beschriebene fiktive Fall Realität wäre?
Notfalls einen Monat von ALDI-Eintöpfen leben und einfach mal einen Rechtsanwalt aufsuchen, und zwar einen auf Strafrecht spezialisierten.

Das ist nicht so teuer, und man kann ziemlich sicher sein, daß man bestmöglichst aus der verfahrenen Situation herauskommt.

Und sei es nur, daß es die Nerven beruhigt.

(Wenn schon ein Ermittlungsverfahren läuft, müsste bei Mittellosigkeit m.W. sogar etwas wie "Prozesskostenbeihilfe" zum Tragen kommen. Aber das kann einem der Anwalt sagen.)
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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