Dies ist eine Diskussion zu Postgeheimnis bei Verdacht auf Bestechlichkeit innerhalb des Forums Polizeirecht
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| Postgeheimnis bei Verdacht auf Bestechlichkeit Mal Angenommen Z arbeitet im Hochbauamt der Stadt A, Für die Stadt A arbeitet unter der Betreuung des Sachbearbeiters Z die Baufirma X. Die Baufirma X sendet an die PRIVATADRESSE des Sachbearbeiters Z ein Paket. Darf die Polizei dann dieses Paket öffnen, wenn sie davon Kenntnis erhält? Wie sieht es aus, wenn Nachbarin U das Paket annimmt, weil bei Z gerade keiner da ist und Verdacht schöpft? Darf sie das Paket der Polizei geben? Falls sie dies darf und auch tut, kann die Polizei dann den Postbeamten verpflichten, nicht zu sagen, woher die Polizei das Paket hat? |
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| AW: Postgeheimnis bei Verdacht auf Bestechlichkeit Zitat:
Dabbel |
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| AW: Postgeheimnis bei Verdacht auf Bestechlichkeit Falls sie dies darf und auch tut, kann die Polizei dann den Postbeamten verpflichten, nicht zu sagen, woher die Polizei das Paket hat? Zitat dabbel: Nein. Aber ich frage mich, warum der Postbeamte das wissen könnte Weil der Postbeamte derjenige ist, der das Paket an die Nachbarin ausgehändigt hat |
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| AW: Postgeheimnis bei Verdacht auf Bestechlichkeit Mal Angenommen Z arbeitet im Hochbauamt der Stadt A, Für die Stadt A arbeitet unter der Betreuung des Sachbearbeiters Z die Baufirma X. Die Baufirma X sendet an die PRIVATADRESSE des Sachbearbeiters Z ein Paket. Darf die Polizei dann dieses Paket öffnen, wenn sie davon Kenntnis erhält? Zitat Dabbel Im Rahmen der Durchsuchung: Ja Reicht der Verdacht, der durch die Tatsache entsteht, das Pakete der Baufirmen an die Privatadresse geschickt werden, aus, um eine Durchsuchung zu rechtfertigen? Oder müssen noch mehr Anhaltspunkte da sein? |
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| AW: Postgeheimnis bei Verdacht auf Bestechlichkeit Zitat:
Zitat:
Den Empfang könnte man allerdings durchaus als Anfangsverdacht ansehen, der weitere Ermittlungen nach sich zieht. Gruss Dabbel |
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| AW: Postgeheimnis bei Verdacht auf Bestechlichkeit Zitat:
a) Bestechlichkeit ein Verbrechen wäre und b) es eine irgendwie geartete Rechtspflicht gäbe, Verbrechen bei der Polizei anzuzeigen und etwaige Beweismittel auszuhändigen? |
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| AW: Postgeheimnis bei Verdacht auf Bestechlichkeit Zitat:
§ 138 StGB gibt zumindest gute Hinweise hierzu
__________________ Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus. Do, ut des |
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| AW: Postgeheimnis bei Verdacht auf Bestechlichkeit Zitat:
Schon der zweite heute, der § 138 StGB nicht versteht, was ist bloß los? Liegt es am Freitag, den 13.? |
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