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Postgeheimnis bei Verdacht auf Bestechlichkeit

Dies ist eine Diskussion zu Postgeheimnis bei Verdacht auf Bestechlichkeit innerhalb des Forums Polizeirecht

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Alt 06.11.2009, 10:31
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Postgeheimnis bei Verdacht auf Bestechlichkeit

Darf die Polizei privat adressierte Post (Pakete) öffnen, wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Inhalt Güter enthält, die zur Bestechung eines Angestellten im öffentlichen Dienst dienen?

Mal Angenommen Z arbeitet im Hochbauamt der Stadt A, Für die Stadt A arbeitet unter der Betreuung des Sachbearbeiters Z die Baufirma X. Die Baufirma X sendet an die PRIVATADRESSE des Sachbearbeiters Z ein Paket. Darf die Polizei dann dieses Paket öffnen, wenn sie davon Kenntnis erhält?
Wie sieht es aus, wenn Nachbarin U das Paket annimmt, weil bei Z gerade keiner da ist und Verdacht schöpft? Darf sie das Paket der Polizei geben? Falls sie dies darf und auch tut, kann die Polizei dann den Postbeamten verpflichten, nicht zu sagen, woher die Polizei das Paket hat?
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  #2 (permalink)  
Alt 06.11.2009, 17:44
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AW: Postgeheimnis bei Verdacht auf Bestechlichkeit

Zitat:
Zitat von Niwa
Darf die Polizei privat adressierte Post (Pakete) öffnen, wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Inhalt Güter enthält, die zur Bestechung eines Angestellten im öffentlichen Dienst dienen?

Soweit das Paket nicht mehr in Besitz der Post ist, liegt Postbeschlagnahme nicht vor. Dann ist es eine ganz normale Durchsuchung.

Mal Angenommen Z arbeitet im Hochbauamt der Stadt A, Für die Stadt A arbeitet unter der Betreuung des Sachbearbeiters Z die Baufirma X. Die Baufirma X sendet an die PRIVATADRESSE des Sachbearbeiters Z ein Paket. Darf die Polizei dann dieses Paket öffnen, wenn sie davon Kenntnis erhält?

Im Rahmen der Durchsuchung: Ja

Wie sieht es aus, wenn Nachbarin U das Paket annimmt, weil bei Z gerade keiner da ist und Verdacht schöpft? Darf sie das Paket der Polizei geben?

Bestechlichkeit ist ein Verbrechen und sie müsste es sogar, wenn sie konkrete Anhaltspunkte dafür hat. Allerdings braucht sie das Paket nicht der Polizei geben, die kommt von selbst, wenn sie informiert wird.

Falls sie dies darf und auch tut, kann die Polizei dann den Postbeamten verpflichten, nicht zu sagen, woher die Polizei das Paket hat?

Nein. Aber ich frage mich, warum der Postbeamte das wissen könnte
Grüße

Dabbel
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  #3 (permalink)  
Alt 09.11.2009, 09:55
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AW: Postgeheimnis bei Verdacht auf Bestechlichkeit

Falls sie dies darf und auch tut, kann die Polizei dann den Postbeamten verpflichten, nicht zu sagen, woher die Polizei das Paket hat?

Zitat dabbel: Nein. Aber ich frage mich, warum der Postbeamte das wissen könnte

Weil der Postbeamte derjenige ist, der das Paket an die Nachbarin ausgehändigt hat
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  #4 (permalink)  
Alt 09.11.2009, 09:59
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AW: Postgeheimnis bei Verdacht auf Bestechlichkeit

Mal Angenommen Z arbeitet im Hochbauamt der Stadt A, Für die Stadt A arbeitet unter der Betreuung des Sachbearbeiters Z die Baufirma X. Die Baufirma X sendet an die PRIVATADRESSE des Sachbearbeiters Z ein Paket. Darf die Polizei dann dieses Paket öffnen, wenn sie davon Kenntnis erhält?

Zitat Dabbel Im Rahmen der Durchsuchung: Ja

Reicht der Verdacht, der durch die Tatsache entsteht, das Pakete der Baufirmen an die Privatadresse geschickt werden, aus, um eine Durchsuchung zu rechtfertigen? Oder müssen noch mehr Anhaltspunkte da sein?
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  #5 (permalink)  
Alt 09.11.2009, 11:58
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AW: Postgeheimnis bei Verdacht auf Bestechlichkeit

Zitat:
Weil der Postbeamte derjenige ist, der das Paket an die Nachbarin ausgehändigt hat
Dann weiss der Postmitarbeiter zwar, an wen er das Paket ausgehändigt hat, aber er kann doch nicht wisse, wie die Empfängerin dann weiter damit umgeht.

Zitat:
Reicht der Verdacht, der durch die Tatsache entsteht, das Pakete der Baufirmen an die Privatadresse geschickt werden, aus, um eine Durchsuchung zu rechtfertigen? Oder müssen noch mehr Anhaltspunkte da sein?
Der reine Empfang eines Paketes dürfte m.E. nach nicht ausreichen, eine Durchsuchung zu rechtfertigen. Aber wenn man dem anordnenden Richter überzeugen könnte...

Den Empfang könnte man allerdings durchaus als Anfangsverdacht ansehen, der weitere Ermittlungen nach sich zieht.


Gruss

Dabbel
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  #6 (permalink)  
Alt 13.11.2009, 22:05
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AW: Postgeheimnis bei Verdacht auf Bestechlichkeit

Zitat:
Zitat von Dabbel
Grüße
Bestechlichkeit ist ein Verbrechen und sie müsste es sogar, wenn sie konkrete Anhaltspunkte dafür hat. Allerdings braucht sie das Paket nicht der Polizei geben, die kommt von selbst, wenn sie informiert wird.

Dabbel
Wie kommst du auf die absurde Idee, dass

a) Bestechlichkeit ein Verbrechen wäre und

b) es eine irgendwie geartete Rechtspflicht gäbe, Verbrechen bei der Polizei anzuzeigen und etwaige Beweismittel auszuhändigen?
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  #7 (permalink)  
Alt 13.11.2009, 22:16
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AW: Postgeheimnis bei Verdacht auf Bestechlichkeit

Zitat:
Zitat von Clown
Wie kommst du auf die absurde Idee, dass

...es eine irgendwie geartete Rechtspflicht gäbe, Verbrechen bei der Polizei anzuzeigen und etwaige Beweismittel auszuhändigen?

§ 138 StGB gibt zumindest gute Hinweise hierzu
__________________
Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus.
Do, ut des
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  #8 (permalink)  
Alt 13.11.2009, 22:20
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AW: Postgeheimnis bei Verdacht auf Bestechlichkeit

Zitat:
Zitat von Mars17
§ 138 StGB gibt zumindest gute Hinweise hierzu
Steht etwas in § 138 StGB von einer Anzeigepflicht für alle Verbrechen oder überhaupt von einer Anzeigepflicht für schon begangene Straftaten?

Schon der zweite heute, der § 138 StGB nicht versteht, was ist bloß los? Liegt es am Freitag, den 13.?
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