Dies ist eine Diskussion zu Polizisten und ihre Geschichten... innerhalb des Forums Polizeirecht
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| ich habe folgende Fragen: ist es möglich eine Gerichtsverhandlung gegen mehrere Polizisten zu gewinnen, obwohl es 2 komplett unterschiedliche Geschichten gibt ( Natürlich ist die Geschichte von den Polizisten komplett erfunden )? Was passiert mit einem Polizisten der verurteilt wird? Und was passiert mit Polizisten die als Zeuge vor Gericht eine Falschaussage begehen? Soweit ich weiß, leisten Polizisten ja zu Beginn ihrer Karriere einen Eid ab... "Ich schwöre, dass ich das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Hessen sowie alle in Hessen geltenden Gesetze wahren und meine Pflichten gewissenhaft und unparteiisch erfüllen werde, so wahr mir Gott helfe." Es würde ja mit einer Falschaussage oder einer Verurteilung ein Verstoß gegen den geleisteten Eid vorliegen oder irre ich mich? MfG Zewa |
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| AW: Polizisten und ihre Geschichten... Das ist nun eine sehr abstrakte Fragestellung. Außerdem, WER will denn da "gewinnen"? Ist es ein Strafprozeß? Wer ist der Beschuldigte bzw. Angeklagte? Und warum ist die Geschichte der Beamten "natürlich" komplett erfunden? Der Eid per se führt nicht zu einer Konsequenz. Vielmehr sieht das Beamtenrecht entsprechende Konsequenzen für den Fall strafrechtlicher Verurteilungen vor (Disziplinarrecht). Ohne etwas konkretere Angaben im natürlich fiktiven Fall wird man da wenig sagen können. |
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| AW: Polizisten und ihre Geschichten... Zitat:
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Von den Eiden im Sinne des §153ff StGB ist der Amtseid zu unterscheiden. Im öffentlichen Recht stellt der Amtseid der Beamten, Richter und Zeit- und Berufssoldaten sowie der gewählten hohen Repräsentanten des Staates, wie Bundespräsident, Bundeskanzler eine Amtspflicht dar. Die Eidesleistung ist nicht Voraussetzung für die Übernahme des Amtes, sondern lediglich eine Folge dessen. Amtsbegründend (konstitutiv) ist die Übergabe der Ernennungsurkunde, bzw. im Falle des Bundespräsidenten die Erklärung der Annahme der Wahl, sofern die Amtszeit des Vorgängers bereits endete. Die Eidesleistung ist ein rein deklaratorischer Akt, der nach außen hin die Übernahme der neuen Aufgabe ausdrückt. Diese Vereidigung auf die Verfassung wird nicht von einem Richter oder einem Gericht abgenommen und ist daher beim Bruch des Eides nicht als Meineid strafbar. (Der Einfachheit halber mal aus Wikipedia zitiert.)
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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| AW: Polizisten und ihre Geschichten... Möchte dich auf Artikel 3 des GG hinweisen : Alle Menschen sind gleich vor dem Gericht Auch Polizeibeamte haben keine Sonderrechte in diesem Fall wäre es aussage gegen aussage. Ausserdem ist es unwarscheinlich das Polizisten Faalschaussagen treffen, da viele ja nicht als Beruf Polizist werden wollten sondern es ehr als Berufung sehen Menschen zu helfen |
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