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Polizist als Zeuge bei Wohnungsübergabe

Dies ist eine Diskussion zu Polizist als Zeuge bei Wohnungsübergabe innerhalb des Forums Polizeirecht

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Alt 05.04.2011, 08:53
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Polizist als Zeuge bei Wohnungsübergabe

Nehmen wir mal folgendes an:

Mieter A und Vermieter B vereinbaren eine Wohnungsübergabe nach einer Güteverhandlung. (Räumungsklage vorausgegangen) Vermieter B hat Mieter A vorab ein Räumungsprotokoll übergeben, an das sich Mieter A vollständig gehalten hat.
Am Termin der Wohnungsübergabe verweigert Vermieter B, die Räumung auf dem Protokoll zu bestätigen, da angeblich nicht alles geräumt wurde. Mieter A will nun, um sich abzusichern, eine Amtsperson als Zeugen hinzuziehen, die die Räumung gemäß Protokoll bestätigt. Darf Mieter A hierzu die Polizei bitten, einen Beamten zu schicken um die korrekte Räumung gemäß Protokoll zu bezeugen?
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Alt 05.04.2011, 09:17
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AW: Polizist als Zeuge bei Wohnungsübergabe

Die Polizei ist für Strafrecht zuständig, nicht für Zivilrecht.
Der Mieter kann seinen Anwalt hinzuziehen
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Zitat:
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Alt 05.04.2011, 09:51
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AW: Polizist als Zeuge bei Wohnungsübergabe

Hat Mieter A keine Freunde? Die könnten nämlich auch als Zeugen herhalten.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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  #4 (permalink)  
Alt 05.04.2011, 10:30
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AW: Polizist als Zeuge bei Wohnungsübergabe

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Hat Mieter A keine Freunde? Die könnten nämlich auch als Zeugen herhalten.
Kann Mieter A in dem Fall auch einen Zeugen nehmen, den er vor der Güteverhandlung bereits für andere Punkte als Zeuge genannt hat? Oder würde das Gericht diesen Zeugen bei einem eventuellen neuen Rechtstreit nicht anerkennen?
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  #5 (permalink)  
Alt 05.04.2011, 10:39
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AW: Polizist als Zeuge bei Wohnungsübergabe

Zitat:
Zitat von webwilder Beitrag anzeigen
Kann Mieter A in dem Fall auch einen Zeugen nehmen, den er vor der Güteverhandlung bereits für andere Punkte als Zeuge genannt hat? Oder würde das Gericht diesen Zeugen bei einem eventuellen neuen Rechtstreit nicht anerkennen?
Was für andere Punkte? Das verstehe ich grad nicht so ganz.
Allerdings ist es egal, wenn Mieter A z.B. einen Freund hat, der ihm beim Auszug geholfen hat, dort deswegen einiges bezeugen kann und dieser Freund nun eben zur Übergabe mitgeht, dann ist das natürlich Ok.

Vielleicht kann Mieter A ja auch mit einer Videokamera alles aufnehmen, also den Zustand der Wohnung, nicht die Übergabe. Das und die eidesstattlichen Versicherungen von ihm und einem oder mehreren weiteren Zeugen, dass alles auf dem Video auch wirklich so war, dürften schon eine gewisse Beweiskraft haben
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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