Dies ist eine Diskussion zu Polizeiwillkür nach Discobesuch. innerhalb des Forums Polizeirecht
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| Polizeiwillkür nach Discobesuch. Person A besucht mit Person B C D eine Disco. Als sie die Disco verlassen wollen fällt Person A auf das er die Karte zum bezahlen verloren hat. Dies teilt er der Kassierin mit, diese holt einen Türsteher1 welcher Person A gleich sehr laut anschreit... das ich nicht raus darf und warten muss. Person A solle um 6 Uhr nocheinmal wiederkommen(es ist 3 Uhr). Person A teilt mit das er aus privaten Gründen jetzt raus muss, und gerne seine Personalien zum zahlen hinterlegt. Doch Türsteher1 A sagt das geht nicht jemand muss für mich bezahlen und schubst Person A zurück in die Disco mit den Worten "Verpiss dich jetzt, du Hurensohn". Hierfür können Person B C D als Zeuge gennant werden. Desweiteren schlägt Türsteher1 Person A in den Magen dafür können ebenfalls oben gennante Personen als Zeugen genannt werden. Person A teilt ihm mit das er nun die Polizei ruft. Türsteher1 sagt das sei nicht gestattet wortwörtlich " Hier wird nicht telefoniert, du musst bis 6 Uhr hierbleiben, geh Teller waschen sonst darfst du hier nicht raus". Person A ruft trotzdem die Polizei, in der Zeit bezahlt Person B die "Zeche" für Person A und die Polizei trifft ein. Der Polizei wird der Sachverhalt ausschließlich von den Türstehern geschildert, danach muss Person A und B ihre Personalien vorzeigen und werden belächelt. Die Polizei nimmt die minderjährige Person A nicht ernst und hört dieser nicht richtig zu. Ich sollte der Polizei den Türsteher zeigen welcher mich Genötigt hat. Dies tat ich und die Polizei lies sich die Personalien von Person A geben. Im Anschluss daran wurden Person A und B von dem Türsteher2 aus dem Voyer der Disco geworfen. Vor den Augen der Polizei mit den Worten "verpisst euch hier!" Die Polizei hatte scheinbar Angst etwas zu sagen und schritt nicht ein als Person A und B von Türsteher2 in den Rücken geboxt werden und außerhalb des Geländes der Disco geschubst werden. Polizist A wurde von dem Türsteher dann mit den Worten "sie gehen jetzt bitte auch" der Disco verwiesen. Dies scheinte die Polizisten aber nicht zu stören, da man die Angst der Polizei gegenüber den Türstehern förmlich spüren konnte. Minderjährige Person A muss einen Alkoholtest machen, bei dem das Ergebnis von 1.03 Promille rauskommt. Polizei A sagt, wir kümmern uns darum. Person A sagt sie sollten mir noch zuhören, das ist nicht fair den Sachverhalt nur einseitig geschildert zu bekommen. Die Polizei sagt für solche Lapalien hätten Sie in diser Nacht keine Zeit es liegt ja keine Straftat vor. Person A sagt: " Doch eine Nötigung". Daraufhin ist Polizist 2 sehr erregt und fragt ob ich weiß wie man Polizeiarbeit macht... dann könnte ich seinen Job übernehmen. Person A sagt sie möchte gerne Polizist werden und habe sich noch nie was zu schulden kommen lassen. Daraufhin sagt Polizist2 wenn ich die Anzeige schreibe werde ich nie Polizist. Die Polizei fährt daraufhin weg. Meine Frage wenn die Anzeige nun geschrieben worden ist. Wie geht das Verfahren weiter. Stehen meine Chancen gut, damit vor Gericht zu ziehen? Oder lässt die Staatsawnwaltschaft die Anzeige fallen? Meiner Meinung nach liegt der Straftatbestand der Beleidigung und der Nötigung vor. Ich lasse mich gerne eines besseren belehren. Mfg |
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| AW: Polizeiwillkür nach Discobesuch. |
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| AW: Polizeiwillkür nach Discobesuch. Beleidigung ist hierdurch wohl eher erfüllt: Zitat:
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| AW: Polizeiwillkür nach Discobesuch. Hi... Kinderka.cke...was tun MINDERJÄHRIGE Nachts um 03 Uhr überhaupt in der DISCO ??? Chris |
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| AW: Polizeiwillkür nach Discobesuch. zur beleidigung: aus dem sachverhalt geht keine ehreverletzung hervor. es steht nicht da, dass der geschädigte durch diese aussage in seiner ehre verletzt wurde.. also interpreationssache strafantrag wurde auch nicht gestellt! zur strafvereitlung: die poliezi ist verpflichtet, wenn ein bürger anzeige erstatten will diese aufzunehmen. NUR die Staatsanwaltschaft kann entscheiden ob dies den tatbestand eines strafgesetztes erfüllt oder nicht. die polizei ist hierzu nicht befugt. |
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| AW: Polizeiwillkür nach Discobesuch. Zitat:
Hi..... ja ja aber nicht NACHTS um 03 Uhr und das noch von einem BESOFFENEN MINDERJÄHRIGEN... Chris |
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| AW: Polizeiwillkür nach Discobesuch. was hast das denn damit zu tun? ist ein minderjähriger betrunkener ein bürger 2. klasse?? die polizei hat 24h am tag offen und das 365 tage im jahr, da ist es egal wann du die anzeige aufgibst! |
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| AW: Polizeiwillkür nach Discobesuch. Zitat:
Hi.. MEHR BLÖDSINN kann man in einem Satz fast NICHT unterbringen.....was du schreibst ist schlichtweg FALSCH und wenn ich merke, das mein Gegenüber arrogant und Beratungsresisstend ist, dann hab ich auch null Bock noch Großartig was zu schreiben. Uiuiui.-...und solche Leute sollen mal EURE Rente zahlen...wird euch da nicht todangst...?? Chris |
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| AW: Polizeiwillkür nach Discobesuch. Zitat:
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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