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Polizeilicher Tagebucheintrag verweigerbar ?

Dies ist eine Diskussion zu Polizeilicher Tagebucheintrag verweigerbar ? innerhalb des Forums Polizeirecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.02.2010, 11:37
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Polizeilicher Tagebucheintrag verweigerbar ?

Im gedachten Fall geht eine Mutter mit ihren minderjährigen Kindern zur Polizeiwache.
Sie befürchtet, Opfer von häuslicher Gewalt zu werden, da sich ihr Ehemann, anlässlich des von ihr angekündigten Auszuges aus der gemeinsamen Wohnung (unmittelbar bevorstehend), in drohender Art und Weise ihr gegenüber geäussert hat. Sollte sie versuchen, gegen seinen Willen auszuziehen, werde er sie daran hindern.Diese Drohung wurde durch lautstarkes Türenschlagen, Beschimpfen, verbales Drohen mehrfach und fortgesetzt (über Wochen) untermauert.
Ihre Bitte, im polizeilichen Tagebuch zu vermerken, dass sie um polizeiliche Hilfe gebeten hat, wurde abgelehnt. Ebenso wurde die Bedrohnugssituation verneint.

Frage: Welche Voraussetzungen müssen ganz allgemein vorliegen, damit ein Tagebucheintrag gemacht werden kann / muss ? In welchem Gesetz / Verodrdnung sind diese Vorgänge geregelt ?


Freue mich auf Antworten,
danke,

Peter
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  #2 (permalink)  
Alt 05.02.2010, 12:12
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AW: Polizeilicher Tagebucheintrag verweigerbar ?

Hallo,


Was alles im ETGB eingetragen wird. ist durch Verfügungen (ohne Gesetzescharakter) geregelt.
Einen Fall wie im UP geschildert, würde normalerweise im ETGB eingetragen.
An Stelle des Betroffenen würde ich an den Vorgesetzen/Dienststellenleiter herantreten und um Auskunft bitten, nach welchen Kriterien oder welchem Ermessen Einträge vorgenommen werden und ggf. einen Nachtrag verlangen.


Gruss


Dabbel

Geändert von Dabbel (05.02.2010 um 12:13 Uhr). Grund: Schreibfehler
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  #3 (permalink)  
Alt 05.02.2010, 13:24
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AW: Polizeilicher Tagebucheintrag verweigerbar ?

Ich sehe in diesem Fall auch kein Vorliegen eines Grundes, den Sachverhalt ins polizeiliche Datensystem einzugeben, nur aus dem Grund, dass es gespeichert ist. Was für einen Sinn sollte das haben?

Und was bitte ist "ETGB"?? Und was ist "normal"?
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  #4 (permalink)  
Alt 05.02.2010, 13:35
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AW: Polizeilicher Tagebucheintrag verweigerbar ?

Hallo,


"normalerweise" werden derartige Fälle ins Einsatztagebuch eingetragen (ETGB). Zumindest in den mir bekannten ETGBs wird es eingetragen. Einschränkend muss ich aber sagen, dass es bei der Vielzahl der Polizeien durchaus lokale Besonderheiten bzw. Weisungslagen gibt.


Gruss


Dabbel
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  #5 (permalink)  
Alt 05.02.2010, 13:40
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AW: Polizeilicher Tagebucheintrag verweigerbar ?

Das Tagebuch ist eben kein Gästebuch, vielmehr hätte man Anzeige wegen § 241, 185 StGB anzeigen können.
Sodann wäre die Dokumentation erfolgt und könnte entsprechend bei Auszug benutzt werden.
Andererseits stellt sich die Frage, weshalb die Person nicht einfach auszieht und somit die besprochene Realität schafft?

Man wende sich an Frauenhäuser, Wohnungsamt der Kommune, an Caritative Gruppen ,....
Bei Bedrohungssituationen ist dort schnell Beistand gefunden, bzw. es hilft auch die Polizei.

Lg.

PS. Nicht jedes "Geplärre eines Lebenspartners" kann oder soll die Datensätze der Polizei überfüllen.
__________________
Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus.
Do, ut des
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Alt 05.02.2010, 22:27
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AW: Polizeilicher Tagebucheintrag verweigerbar ?

Danke für die erhellenden Antworten.

Kleine Ergänzungen:

Der Fall soll in NRW angesiedelt sein.

Der Eintrag ins Tagebuch wäre aus Beweisgründen relevant, da der Ehemann in diesem Beispiel ebenfalls angekündigt hat, nicht nur den Auszug als solchen zu stören, sondern auch die Herausgabe von der Ehefrau rechtlich zustehendem Hausrat verhindern zu wollen.
Damit machte er sich mM. nach Schadenersatzpflichtig für die der Ehefrau enstehenden Mehrkosten, etwa: Transportkosten: Miete für LKW, Lohnkosten für Helfer, usf..

Als weitere Ergänzung wäre denkbar: der Ehemann kündigt an, den Umzugshelfern, die im Auftrag der Ehefrau handeln, den Zutritt zur (noch-) gemeinsamen ehelichen Wohnung nicht zu gestatten.

Das Umzugsvorhaben wurde dem Jugendamt und dem Ehemann schriftlich angezeigt. Damit sollte gesichert sein, dass belegt werden kann, dass dem Ehemann der Auszug angekündigt wurde.

Frage: Wie steht es mit der Abgrenzung von notwendigem, berechtigtem Betreten der Wohnung durch von der Ehefrau beauftragte Helfer zum Hausfriedensbruch ?

mM. geht das berechtigte Interesse der Ehefrau auf Herausgabe der für die unmittelbare Lebensgestaltung zwingend notwendigen Dinge des täglichen Gebrauchs / Hausrat dem Interesse des Ehemannes, den Helfern den Zutritt zu verweigern (keine Notwendigkeit; Grund: Störung des Umzugs, nicht Schutz der Wohnung) vor.

Man könnte noch überlegen, folgendes hinzuzufügen:

Der Ehemann kündigt an, die Ehefrau daran zu hindern, mit den gemeinsamen Kindern im Rahmen des Umzugs das Haus zu verlassen.

Soweit, so spannend ;-).. noch komplizierter will ich es für heute nicht machen.
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  #7 (permalink)  
Alt 06.02.2010, 11:52
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AW: Polizeilicher Tagebucheintrag verweigerbar ?

Zitat:
Zitat von Mars17
PS. Nicht jedes "Geplärre eines Lebenspartners" kann oder soll die Datensätze der Polizei überfüllen.
Meine Rede.

Und was bitteschön beweist so ein Eintrag?? Das kann die Person auch ihrer Freundin oder wem auch immer erzählen. Das hat dann den gleichen Beweiswert.
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