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Polizeiliche Anordnung rechtens?

Dies ist eine Diskussion zu Polizeiliche Anordnung rechtens? innerhalb des Forums Polizeirecht

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Alt 05.01.2009, 16:53
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Polizeiliche Anordnung rechtens?

hallo,
habe eine frage.

Angenommen eine person ist beschuldigt mit betäubungsmitteln gehandelt zu haben konsumiert etc.es fand aber keine Hausdurchsuchung stattt ,diese person ist auch nicht zur vernehmung sondern hat den fall seinem anwalt übergeben.
Die polizei sagt dem anwalt das die person zur erkennungsdienstlichen behandlung das heißt Fotos,abdrücke etc auf dem revier erscheinen soll.
Der Anwalt schreibt der polizei das ohne richterlichen beschluß sein mandant dem nbicht nachkommen wird.
Jetzt behauptet die polizei sie hätte das recht dies anzuordnen ,der anwalt aber behauptet aber das das nicht in deren Befugnis liegt und rät seinem Klient da nicht hin zu gehen.


Wer ist im recht?

Hoffe mir kann jemand helfen
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Alt 07.01.2009, 16:56
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AW: Polizeiliche Anordnung rechtens?

ed-behandlung gemäß 81b StPO steht nicht unter richtervorbehalt. die maßnahme kann bei nichtbefolgung der ladung auch mit zwang (vorführung) durchgesetzt werden...

richtervorbehalt nur bei veränderung haar- und barttracht, da dann 81a StPO.

ich würde an stelle des fiktiven beschuldigten lieber hingehen...
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  #3 (permalink)  
Alt 11.01.2009, 10:28
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AW: Polizeiliche Anordnung rechtens?

man kann aber Widerspruch einlegen.
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