Dies ist eine Diskussion zu Polizeikontrolle - Rechte innerhalb des Forums Polizeirecht
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| Polizeikontrolle - Rechte Welche Rechte haben Bürger bei einer Polizeikontrolle bei der sie beschuldigt werden? Bsp.: Es geht um den Fall das Herr X mit 3 Freunden von einer Feier alkoholisiert nach Hause geht. Auf dem Weg gehen sie an einem zerstörten Fahrrad vorbei und einer der Freunde (Herr Z) bleibt stehen um das Fahrrad von der Straße weg zu räumen. Die anderen sind schon einige hunderte Meter weitergegangen als der Andere wieder aufschließt und das zerstörte Fahrradschloss in der Hand hält. Plötzlich taucht die Polizei auf und bittet sie zur Aussage. Es wird dem Freund Z vorgeworfen das Fahrrad zerstört zu haben. Er gibt zu das Fahrrad aufgehoben und in die Büsche geworfen zu haben. Die anderen Freunde habe das nicht gesehen und können dazu nichts sagen. Sie erzählen nur dass sie das Fahrrad zerstört auf dem Boden liegen sahen. Nach dieser Aussage bittet die Polizei Herrn X irgendein Ausdruck zu unterschreiben. Dort steht nichts zum Fall sondern nur Uhrzeit, welcher Polizeibeamter sie befragt hat usw.. Es wurde kein Alkoholtest gemacht oder auch danach gefragt. Auch auf bitte des Beschuldigten wurde kein Alkoholtest durgeführt. Welchen Einfluss hat die Tatsache dass der Beschuldigte unter Alkoholeinfluss stand auf seine Aussage? Kann er in einem Fall bei dem er Beschuldigt wird und alkoholisiert ist ein Alkoholtest verlangen? Wie kann er später sonst Nachweisen das er zur Tatzeit alkoholisiert gewesen ist, reichen da Zeugen aus? Können die anderen Freunde, wenn sie als Zeugen vorgeladen werden eine Aussage zu machen, ihre Aussage verweigern weil sie unter Alkoholeinfluss standen und sich nicht mehr genau erinnern? Können sie auch wegen Alkoholeinfluss ihre Aussage, nach dem sie wieder Nüchtern sind, später zurück ziehen? Ein Passant mischt sich ein und fragt die Freunde ob er ihnen helfen kann weil er sich mit Recht auskennt und sie keine Aussagen, wenn sie beschuldigt werden, machen müssen. Die Freunde wollen dass er sie zu dieser Sachen berät, aber die Polizei bittet ihn weiter zugehen und untersagt ihm diese Hilfe. Zu Recht? Kann man als Beschuldigter sich von jemanden anderen Beraten oder sogar vertreten lassen während der Befragung von der Polizei auch wenn der andere Kein Anwalt ist? Wie sieht es aus wenn die Polizei bittet/befehlt, während der Kontrolle, die Hände aus den taschen zu nehmen. Kann man sich dagegen wehren/muss man sich das gefallen lassen? Danke im Voraus. MfG |
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