Dies ist eine Diskussion zu Polizeikontrolle / Kontaktlinsen innerhalb des Forums Polizeirecht
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| Polizeikontrolle / Kontaktlinsen Ist diese Aufforderung von der Polizei rechtens? Wer ist in der Beweislast? Muss der Polizist nachweisen, dass X keine Kontaktlinsen trägt oder muss X nachweisen, dass er Kontaktlinsen trägt. Meine Einschätzung ist wie folgt: Die Mittel der Polizei ist rechtswidrig, weil durch das rausnehmen und wieder reinnehmen der Kontaktlinsen Reizungen am Auge entstehen können. X müsste schon entsprechende Pflegemittel an Bord haben, um den entgegen zu wirken. Zweitens ist die Gefahr groß, dass X beim rausnehmen die Kontaktlinsen verliert. Wenn dass der Fall sein sollte, dürft X das Fahrzeug nicht mehr weiter führen. Wie sieht ihr den Fall? |
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| AW: Polizeikontrolle / Kontaktlinsen Na überleg mal, wie die "Beweislast" hier ist: X ist verpflichtet eine Sehhilfe zu tragen. Das tut er erkennbar nicht. Also muss er zeigen, dass er doch Kontaktlinsen trägt - sonst dürfte er das Auto gar nicht fahren. Ich bin selbst Kontaktlinsenträger und hab ehrlich gesagt im Auto immer eine kleine Ampulle Reinigungsmittel dabei. Alles andere halte ich auch für verantwortungslos - gerade bei etwas längeren Fahrten und wenn keine Brille mit dabei ist. Die Anordnung des Polizisten halte ich trotzdem für rechtswidrig, weil jede Kontaktlinse auch im Auge erkannt werden kann, wenn man die Augen verdreht und der andere genau hin guckt. Die Anordnung wäre dann nicht mehr das mildeste Mittel gewesen.
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| AW: Polizeikontrolle / Kontaktlinsen Mal eine Frage: Wurden denn in dem Beispiel Kontaktlinsen getragen, oder nicht? Man muss in dem o.g. Fall folgendes bedenken: Entnimmt der Verkehrsteilnehmer die Kontaktlinsen, dann ist es ja gut, macht er es in diesem Fall nicht, wird er wohl mit einer Verwarnung oder einem Bußgeld rechnen müssen, da der Polizist, der ja wie der TE schrieb in die Augen sah, aber keine Kontaktlinsen entdeckte, nun davon ausgeht, dass der Verkehrsteilnehmer gegen die im Führerschein vermerkten Auflage verstößt. Und dann stelle ich mir in der folgenden Gerichtsverhandlung vor, dass der Verkehrsteilnehmer schildert, dass er Kontaktlinsen trug, woraufhin sich der Polizist dahingehend äußert, dass er trotz Blick in die Augen keine Kontaktlinsen sah, der Verkehrsteilnehmer trotzdem sagte, er trage welche, diese aber aus hygienischen Gesichtspunkten nicht herausnehmen will... da frage ich mich, wem wird da wohl geglaubt?? Weiter würde mich interessieren, inwiefern die Aufforderung nicht rechtmäßig ist? |
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| AW: Polizeikontrolle / Kontaktlinsen Denke es kommt auch auf die Aufforderung an. Sagt der Polizist "Können Sie die Kontaktlinsen einmal herausnehmen? oder "Sie müssen die Kontaktlinsen herausnehmen?" oder ähnliches. Generell, muss der Bürger z.b. bei einer Trunkenheitsfahrt nicht mitwirken (also bei einer Owi wegen Sehhilfe auch nicht), da aber bei einer Owi (Ordnungswidrigkeit) wie z.b. ein 24 a (Alkohol bis 1,09 Promille) oder bei einer Straftat ein Arzt zur Blutentnahme geholt wird, wenn der Verdacht besteht und der Beschuldigte oder Betroffene nicht in das Alkoholmessgerät blasen will, könnte ich mir im extremen vorstellen, dass ein Arzt angefordert werden kann, der überprüft, ob der Betr. Kontaktlinsen trägt. War jetzt ziemlich weit ausgeholt, hoffe aber, dass man es versteht. PS: Generell glaube ich, dass der Bürger der Aufforderung zum rausnehmen nicht folgen muss. Allerdings können dann andere Maßnahmen folgen. |
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| AW: Polizeikontrolle / Kontaktlinsen Eine körperliche Untersuchung wegen dem Verdacht so einer Ordnungswirdrigkeit vornehmen zu lassen, die dann womöglich noch mit Zwang durchzusetzen ist, ist mit Sicherheit nicht mehr verhältnismäßig und in meinen Augen auf jeden Fall unrechtmäßig. |
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| AW: Polizeikontrolle / Kontaktlinsen Kontaktlinsen sind im Auge ohne weiteres zu erkennen, am besten bei Dunkelheit: seitlich mit einer kleinen Lichtquelle (für Polizisten: nicht das Pfefferspray, sondern die Taschenlampe...) auf das Auge leuchten und den Rand der Hornhaut und die Bindehautregion beobachten. Dort sollte der Rand der Kontaktlinse als schmaler Streifen zu erkennen sein. Sollte jeder Polizist üben und beherrschen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Polizeikontrolle / Kontaktlinsen Zitat:
Muss ja keine körperliche Untersuchung sein. Ein Arzt hat den fachmännischen Blick ! |
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| AW: Polizeikontrolle / Kontaktlinsen Wenn es für das Ganze keine rechtliche Grundlage gibt, wird sich der Artz / die Polizei sehr schwer tun, das durchzusetzen. Und wenn es sich um keine Untersuchung handelt, was ist es dann? Weiter hat dies ja dann doch eine freiheitsentziehende Maßnahme zur Folge, da ja äußerst selten ein Arzt mit im Streifenwagen sitzt. Und wer soll dann die Kosten für diesen fachmännischen Blick tragen? Das ist doch mit Sicherheit nicht mehr verhältnismäßig. Auch kann ich Humungus nur zustimmen, dass es nicht sehr schwer ist, Kontaktlinsen in Augen zu erkennen. Und wenn ein Polizist keine sieht (so selten kommt diese Situation nicht vor und man bekommt auch da Übung), sind wohl in den meisten Fällen (es gibt bestimmt auch da Ausnahme) auch keine vorhanden. |
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| AW: Polizeikontrolle / Kontaktlinsen Zitat:
Da hast du recht. |
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