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Polizeikontrolle!!

Dies ist eine Diskussion zu Polizeikontrolle!! innerhalb des Forums Polizeirecht

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  #41 (permalink)  
Alt 20.03.2012, 20:30
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AW: Polizeikontrolle!!

Danke für Deine Einschätzung und Background- Info.
Nur als kleine Randbemerkung --> Ausweispflicht des Bürgers gegenüber der "Ordnungsmacht" ?? Hmmm... das hört sich an wie einer dieser populären Rechtsirrrtümer ...
Ich glaube mich erinnern zu dürfen, dass es eine solche Pflicht NICHT gibt. Ich muss nur einen PA besitzen; eine Pflicht, die Personalienaufnahme zu ermöglichen, gibt´s in begründeten Fällen natürlich schon. Aber dass ich meinen PA ständig mitschleppen und überall vorzeigen können muss, gibt´s bei uns nicht.
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  #42 (permalink)  
Alt 20.03.2012, 20:39
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AW: Polizeikontrolle!!

Dann will ich Dich mal Aufklären. Wenn Du Dich nicht Ausweisen kannst...kommst du mit auf die Wache zwecks Personalien Feststellung.
Das war gestern so und ist heute noch genauso.
Warum nimmt man denn "Ladendiebe" wohl mit, die sich nicht legitimieren können ???
Es kann dir auch passieren, dass man dieses per Funk abgleicht...kommt aber immer darauf an "warum" man denn kontrolliert. Es liegt im Ermessen des Beamten.
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  #43 (permalink)  
Alt 20.03.2012, 20:43
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AW: Polizeikontrolle!!

Jaja, das ist schon klar. Ich meinte dagegen die allgemeine Pflicht sich OHNE Anlass ausweisen zu sollen (-> "Guten Abend -- allgemeine Fußgängerkontrolle; Ihren PA bitte"). Und so etwas gibt´s eben nicht; nicht mal bei ´ner allgemeinen Verkehrskontrolle.
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  #44 (permalink)  
Alt 20.03.2012, 20:49
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AW: Polizeikontrolle!!

Ärg...wir können uns auch darüber unterhalten was zuerst da war...Huhn oder Ei. WER bitte kommt auf so eine Idee einfach mal so in der Fußgängerzone zu kontrollieren ? KEINER. Dieses, wegen mir Fallbeispiel ist an den Haaren herbei gezogen.
Kontrollen bedürfen immer einen Anlass. Wenn ich mir bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle nicht sicher bin, ob Fahrer bzw. Halter identisch sind, der sich nicht Ausweisen kann...kommt er mit. Wenn der dann Theater macht, werde ich logischer Weise auch mißtrauisch...das kann bis zu Zwangsmaßnahmen führen.

Noch ein Beispiel zu Klarstellung sei erlaubt. Großdemonstrationen, Kastor, 1.Mai Kundgebungen...quasi wo richtige Randale herscht. Diese "Menschen" werden vorläufig festgenommen...zwecks Personalien Festestellung. Können die sich nicht Ausweisen...gehts ab auf die Wache. Da wird u.a. Name, Adresse, Geburtsjahr mit dem Einwohnermeldeamt gecheckt. Passt da was nicht...bleibt der vorläufig in Haft bis es geklärt ist.
Kannst du dich vor Ort Ausweisen, werden die Daten aufgenommen und die Strafanzeige folgt per Post-Zustellurkunde...du wirst des Platzes verwiesen und darfst gehen. Kommst du dieser freundlichen Aufforderung nicht nach...gibts eine Nacht im Gewahrsam zum nachdenken.
Somit dürfte sich die Mitführpflicht des Personalausweises geklärt haben.
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  #45 (permalink)  
Alt 20.03.2012, 21:18
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AW: Polizeikontrolle!!

OK.
Und bezüglich der eigentlichen Ausgangfrage hast Du weiter oben bereits angedeutet, der Bürger habe -- vorliegend im Kontrollfalle -- stets ein Recht, zunächst nach dem DA zu fragen; hab´ich das richtig verstanden ? Völlig unabhängig von äußeren Umständen ? Ja, Du hast von Gelächter gheschrieben, was der kontrollierte Bürger, der so fragt, ernten könnte -- aber würde er den DA trotzdem zu sehen bekommen ? Oder würden die Beamten sich voraussichtlich kategorisch weigern ?
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  #46 (permalink)  
Alt 20.03.2012, 22:39
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AW: Polizeikontrolle!!

Ich versuche es mal, jetzt mit Handheld, zu Erklären:
Negativ Beispiel
Vor gut zwei Jahren fuhr nachts der Sohn eines Schaustellers mit dem ralativ neuen Mercedes seines Vaters durch die Stadt. Hinter ihm erschien ein schwarzer BMW mit Blaulicht, im Spiegel sah er ein rotes Licht welches er als Haltekelle bezifferte.
Der Fahrzeugführer hielt an. Zwei Männer mittleren Alters stiegen aus dem BMW und gingen auf des Fahrzeug zu. Plötzlich wurde die Tür aufgerissen, der junge Mann blickte in den Lauf einer Pistole, wurde aufgefordert das Fahrzeug zu verlassen welches er auch logischer Weise tat.
Beide Fahrzeuge verließen mit hoher Geschwindigkeit den Tatort.
Diese Tat wurde von einer gegenüberliegenden Tankstelle gesehen und der Notruf der Polizei gewählt.
Die eintreffenden Beamten fanden einen verstörten und verägstigten jungen Mann vor. Die sofort eingeleitete Ringfahndung blieb leider erfolglos.
Wie sich dieses nun Versicherungstechnich verhält steht auf einem anderen Blatt. Probleme gibt es, da auch die Fahrzeugschlüssel entwendet.
Auf neudeutsch nennt man so etwas Car Napping.
Da wird hier geschrieben dass es keine falschen Polizisten gibt...so was aber auch !

Wenn nächtliche Alko Kontrollen durchgeführt, finden stellenweise Kontrollen mit mehreren Funkwagen und Licht Giraffen statt. Hier den Notruf zu Wählen ist nonsens. Aber auch hier wird der Beamte auf verlangen auch gern seinen Dienstausweis zeigen, oder auch, falls der Bürger sich ungerecht behandelt, seine Visitenkarte mit Name und Dienststelle aushändigen.
Bei Einzelkontrollen, nachts und bewaldete Gebiete als Beispiel wäre ich auch Vorsichtig ! Aber..auch hier können durchaus Kontrollen bzw. Fahrzeuge bei Verdacht angehalten werden. Es kommt immer auf die Situation an z.b. Trunkenheitsfahrt mit Gefährdung der Verkehrssicherheit..da wird, egal wo, sofort eingegriffen. Auch Beamte legen wert auf Eigensicherung und stoppen i.d.Regel im nächsten Ort.Nochmals, im Zweifel immer auf Nummer sicher gehen. Das gilt für den Bürger genauso wie für den Beamten.
Hoffe dass ich mit diesen Zeilen und meinen voraus gegangenen Postings ein bisschen Klarheit bringen konnte.
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Geändert von Roadrunner60 (20.03.2012 um 23:13 Uhr).
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  #47 (permalink)  
Alt 20.03.2012, 22:58
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AW: Polizeikontrolle!!

Zu Deiner letzten Frage (glatt Ueberlesen) ob Polizisten sich generell Ausweisen. Der Ton macht die Musik ! Generell ja, danach sind sie laut Dienstanweisung auch verpflichtet.
Aber ! Wenn eine Straftat vorliegt Z.b. Ein volltrunkener Bürger tritt an parkenden Fahrzeugen Spiegel ab, wird er das garantiert nicht tun ...der sackt dich nämlich gleich ein

In welchem Zusammenhang die vorherigen genannten Paragraphen her stammen, gilt sicherlich zu Prüfen. Hat aber definitiv nichts, aber rein gar nichts mit der Realität zu tun. Mit hoher Wahrscheinlichkeit aus anderen Zusammenhängen gerissen.
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  #48 (permalink)  
Alt 20.03.2012, 23:23
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AW: Polizeikontrolle!!

Danke, dass Du Dir die Mühe gemacht hast !

Also bleibt´s dabei : Pflicht zur Vorlage des DA nur in objektiv durch Umstände naheliegend begründeten Fällen; sonst Ermessen. Und "naheliegend" ist sicher nicht gegeben beispielsweise bei Anhalten nach Geschwindigkeits- Kontrolle mit zwei MMKW, drei Funkstreifenwagen und einem VerkehrsPol-Mopped. Bei Angehaltenwerden nachts in der finstersten Schwarzwaldödnis durch einen schlichten "Zivilwagen" mit möglicherweise Elektronik- Fachmarkt- Blaulicht dagegen dürfte durchaus naheliegend sein, sich als Angehaltener abzusichern zu dürfen mittels ausnahmsweise verbindlicher Aufforderung zur Vorlage des DA (ggfls. noch demonstrativ 110 anrufen zwecks Rückfrage). "Lustig" wird´s, wenn´s doch tatsächlich echte Zivis waren und der verängstigte VT trotzdem die Flucht ergreift; -- das würde aber dann wohl als ErlaubnisTB- Irrtum konsequenzenlos durchgehen, vermute ich.
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  #49 (permalink)  
Alt 21.03.2012, 09:45
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AW: Polizeikontrolle!!

Zitat:
Zitat von Roadrunner60 Beitrag anzeigen
Dann will ich Dich mal Aufklären. Wenn Du Dich nicht Ausweisen kannst...kommst du mit auf die Wache zwecks Personalien Feststellung.
Sollte die Herausgabe der Personalien nicht erfolgen, ist die Durchsuchung der Person sowie ihrer mitgeführten Sachen zulässig. Weiterhin kann die Person in diesem Fall auch erkennungsdienstlich behandelt werden. Die Person wird in diesem Falle festgehalten. Diese Festhaltung kann bis zu 12 Stunden ausgedehnt werden, sie bedarf der richterlichen Anordnung. Zur Durchführung der genannten Maßnahmen ist die Polizei berechtigt, unmittelbaren Zwang anzuwenden soweit dies unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes möglich ist.
(Der Einfachheit halber kurz aus Wikipedia zitiert.)
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(Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.)
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  #50 (permalink)  
Alt 21.03.2012, 09:58
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AW: Polizeikontrolle!!

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Ein bisschen lächerlich ist diese Diskussion aber schon. Erinnert mich etwas an "Halte Dich als Frau NIEMALS mit einem Mann allein in einem Raum auf, er könnte Dich vergewaltigen" Ich hab noch nie von einem Übergriff durch falsche Uniformierte gehört, die mit einem Streifenwagen unterwegs waren
"Falscher Streifenwagen in Soest gestoppt"
"Falscher Streifenwagen im Nürnberger Land"
"Falscher Streifenwagen in Zwickau"

Gerade heute, wo echte Streifenwagen einfach durch Aufkleben von Farbfolien aus silbernen Fahrzeugen erzeugt werden, ist es leichter denn je, einen Streifenwagen mit ziemlich einfachen Mitteln äußerlich glaubwürdig zu "faken".

Zitat:
es ist also nicht so, das man da an allen Ecken mit rechnen müsste und deswegen finde ich es albern davon zu reden, das man Bürger in Gefahr bringt, wenn sie nicht alle nach dem Ausweis fragen. Hier sollte man die Kirche im Dorf lassen
Es geht nicht darum, daß man jeden uniformierten Polizisten in jeder Situation nach seinem Ausweis fragen sollte, es geht darum, daß es unzählige Situationen gibt, in denen es sinnvoll sein kann, einen uniformierten Polizisten nach seinem Dienstausweis zu fragen oder besser noch über 110 sich zu vergewissern, daß es sich um echte Polizisten handelt - und daß man durchaus das Recht dazu hat.

Das sollte man übrigens gerade auch bei Polizisten in Zivil machen...

Es wurde hier im Thread völlig zu recht darauf hingewiesen, daß auch ein Polizeidienstausweis leicht gefälscht ist, da kaum ein Bürger weiß, wie so ein Ding aussieht, und de facto schon überhaupt kein Bürger in der Lage ist, einen solchen Ausweis auf seine Echtheit zu überprüfen.

Da es nun aber diese Masche mit "falschen Polizisten" gibt, und jeden Tag irgendwo in Deutschland diese Masche zwei-, dreimal angewendet wird, ist es absolut sinnvoll und wird auch ausdrücklich von der Polizei empfohlen, beim geringsten Zweifel zunächst mal über den Polizeinotruf 110 nachzufragen, ob man es denn auch wirklich mit echten Polizisten zu tun hat.
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