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Polizeikontrolle!!

Dies ist eine Diskussion zu Polizeikontrolle!! innerhalb des Forums Polizeirecht

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  #21 (permalink)  
Alt 14.03.2012, 10:19
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AW: Polizeikontrolle!!

Zitat:
Zitat von Kokel Beitrag anzeigen
Sollte ich mit einem uniformierten Streifenfahrzeug, selbst in Uniform und somit als Polizist erkennbar, eine Verkehrskontrolle durchführen und der zu Kontrollierende redet nicht mit mir, sondern schließt sich in seinem Fahrzeug ein und fängt an zu telefonieren, dann könnte ich mir gut vorstellen, dass ich das Fenster des Fahrzeuges einschlagen werde, um die Kontrolle durchzuführen und die bereits begangene Ordnungswidrigkeit zu verfolgen.
Ein Strafverfahren und ein anschließendes Disziplinarverfahren wäre Ihnen sicher.

Und eine Entfernung aus dem Polizeidienst hoffentlich auch.

Zum Glück kennen Polizeibeamte im Regelfall die rechtlichen Grundlagen ihres Handelns und schlagen nicht so schnell Autofenster ein wie Sie sich das offenbar vorstellen.

Sollte übrigens der Autofahrer sich in so einem Fall in seinem Leben bedroht fühlen und seinerseits zu einer Schusswaffe greifen und den Polizeibeamten erschießen, so hat er sehr gute Chancen, straffrei davon zu kommen.

Und das völlig zu Recht.
__________________
An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson
(Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.)
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  #22 (permalink)  
Alt 14.03.2012, 10:27
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AW: Polizeikontrolle!!

Das glauben auch nur Sie.
Angelito likes this.
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  #23 (permalink)  
Alt 14.03.2012, 10:56
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AW: Polizeikontrolle!!

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Die Kollegen in der Leitstelle wissen im Regelfall genau, wo welche Polizeibeamten gerade im Einsatz sind,
Und nochmal, woher sollen die das wissen? Die Notrufzentralen decken ein riesen Gebiet ab. Woher soll jemand in der Notrufzentral wissen, wer 50km entfernt gerade wo unterwegs ist? Das weiß ja noch nicht mal die eigene PI exakt

Finde es übrigens interessant das die zu Dir heute morgen wortwörtlich das gesagt haben, was hier im Thread schon vor zwei Tagen gepostet wurde.

Ich wiederhole auch folgendes gern noch mal, ich finde den Anruf bei der Notrufzentrale absolut unverhältnismäßig! Man sollte hier mal überlegen wofür die da ist! Man kann auch bei der PI anrufen und nachfragen
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Zitat:
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  #24 (permalink)  
Alt 14.03.2012, 11:06
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AW: Polizeikontrolle!!

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Sollte übrigens der Autofahrer sich in so einem Fall in seinem Leben bedroht fühlen und seinerseits zu einer Schusswaffe greifen und den Polizeibeamten erschießen, so hat er sehr gute Chancen, straffrei davon zu kommen.

Und das völlig zu Recht.
Das verlinkte BGH-Urteil ist doch in unserem Sachverhalt vollkommen unzutreffend und nicht übertragbar! Dort ging es um einen Bürger (Rocker), der die anläßlich einer rechtmäßigen Hausdurchsuchung eindringenden Personen weder als richtige noch als falsche Polizeibeamte identifizierte. Aufgrund vorangegangener Morddrohungen zum Nachteil des Rockers vermutete er anhand der Geräusche, es handele sich um Einbrecher. Er wollte sich verteidigen und schoß. Dabei wurde ein (richtiger) rechtmäßig eindringender Polizeibeamter getötet.

In unserer Diskusion geht es aber darum, daß eine Person erkennbar polizeilich einschreitet und ob und wie der Bürger überprüfen kann, ob es sich um einen richtigen oder falschen Polizisten handelt. Dabei spielt die Ausweispflicht (ja/nein) eine gewichtige Rolle.

Ferner, TomRohwer, widersprechen Sie sich in ihrer Agrumentation selbst, wenn sie einerseits auf § 9 der Nds. Polizeidienstverordnung Bezug nehmen und dies zitieren:
(1) Der Schutzpolizeibeamte ist im Dienst grundsätzlich durch seine Dienstkleidung ausgewiesen.
(2) Bei Amtshandlungen ist auf Verlangen dem Betroffenen der Dienstausweis vorzuzeigen. Der Beamte ist berechtigt, dieses Ansuchen abzulehnen, wenn nach den Umständen keine vernünftigen Zweifel an seiner Eigenschaft als Polizeibeamter bestehen.
,
andererseits aber behaupten: 'Es gibt keinen Grund, warum sich im Regelfall ein uniformierter Polizist nicht mit seinem Ausweis ausweisen sollte, sofern die Zeit dazu vorhanden ist. Und das ist sie bei einer Verkehrskontrolle in der Regel immer.'
__________________
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Geändert von klausschlesinge (14.03.2012 um 12:05 Uhr).
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  #25 (permalink)  
Alt 14.03.2012, 23:39
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AW: Polizeikontrolle!!

Also das fand ich bislang alles sehr informativ von Euch allen, Danke.

Und wie sieht´s nun im Ergebnis aus ? Einzelfallprüfung wie Klausschlesinge schrieb. Ja. Und wie merke ich mir das jetzt anschaulich ?
Also ich fahre nachts durch den Wald und werde angehalten durch zwei uniformierte Typen ("allgemeine Verkehrskontrolle"). Die beiden sehen echt aus, verhalten sich aber aus meiner Sicht seltsam. Auf die Aufforderung, die Tür / das Fenster zu öffnen, weigere ich mich und rufe erklärtermaßen deutlich sichtbar 110 (nein, ich rufe nicht lauthals die Zahlen, sondern ich telefoniere dorthin). Das ist ein Test : Bleiben die beiden ruhig und gähnen, haben sie wohl nichts zu verbergen; werden sie hingegen ungeduldig, fahre ich spontan weg. Möglich wäre auch als Kompromiss, einen anderen Streifenwagen zu erbitten, der dann die Echtheit bestätigen solle.
Wenn ich nun ein wahnsinnig ängstlicher Mensch bin, wird mir doch bei einer solchen Vorgehensweise niemand ein Fenster einschlagen oder mich anderweitig belangen dürfen, nicht wahr (-> 16 OWiG & Co) ?
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Was weiß ich schon ...?

Unzureichende Sicherheitsabstände, überhöhte Geschwindigkeit, unachtsames Abbiegen, ... -> 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar.

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  #26 (permalink)  
Alt 15.03.2012, 00:04
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AW: Polizeikontrolle!!

In vielen ländlichen Gegenden wirst auf den zweiten Streifenwagen, besonders nachts, aber ne ganze Weile warten müssen
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  #27 (permalink)  
Alt 16.03.2012, 16:24
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AW: Polizeikontrolle!!

Zitat:
Zitat von klausschlesinge Beitrag anzeigen
Ferner, TomRohwer, widersprechen Sie sich in ihrer Agrumentation selbst, wenn sie einerseits auf § 9 der Nds. Polizeidienstverordnung Bezug nehmen und dies zitieren:
(1) Der Schutzpolizeibeamte ist im Dienst grundsätzlich durch seine Dienstkleidung ausgewiesen.
(2) Bei Amtshandlungen ist auf Verlangen dem Betroffenen der Dienstausweis vorzuzeigen. Der Beamte ist berechtigt, dieses Ansuchen abzulehnen, wenn nach den Umständen keine vernünftigen Zweifel an seiner Eigenschaft als Polizeibeamter bestehen.
,
andererseits aber behaupten: 'Es gibt keinen Grund, warum sich im Regelfall ein uniformierter Polizist nicht mit seinem Ausweis ausweisen sollte, sofern die Zeit dazu vorhanden ist. Und das ist sie bei einer Verkehrskontrolle in der Regel immer.'
Nein. Wo ist da ein Widerspruch.

"Bei Amtshandlungen ist auf Verlangen dem Betroffenen der Dienstausweis vorzuzeigen."

Vernünftiger Zweifel besteht immer, wenn nicht gerade 10 Polizeibeamte mit 5 Streifenwagen die Verkehrskontrolle machen - da kann man wohl davon ausgehen, daß es keine falschen Polizisten sind.

2 Polizisten - können immer "falsch" sein, Betrüger. Da kann immer nach dem Dienstausweis gefragt werden.

Ich habe übrigens extra noch mal heute morgen im niedersächsischen Innenministerium nachgefragt. Dort bestätigt man meine Einschätzung: "Selbstverständlich kann der Bürger uniformierte Polizeibeamte nach ihrem Dienstausweis fragen, und selbstverständlich werden sich die Beamten ausweisen, wenn nicht gerade der Einsatz selbst dem entgegen steht."

Warum wollen hier eigentlich alle immer päpstlicher als der Papst sein, und dem Bürger Rechte gegenüber der Polizei absprechen, die ihm die Polizei selbst ausdrücklich bescheinigt?
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  #28 (permalink)  
Alt 16.03.2012, 16:28
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AW: Polizeikontrolle!!

Zitat:
Zitat von CEMartin Beitrag anzeigen
Also ich fahre nachts durch den Wald und werde angehalten durch zwei uniformierte Typen ("allgemeine Verkehrskontrolle").
Wie schon gesagt: höchst verdächtig. Außhalb von Grenzgebieten macht die Polizei nachts keine Kontrollfahrten im Wald.

Zitat:
Die beiden sehen echt aus, verhalten sich aber aus meiner Sicht seltsam. Auf die Aufforderung, die Tür / das Fenster zu öffnen, weigere ich mich und rufe erklärtermaßen deutlich sichtbar 110 (nein, ich rufe nicht lauthals die Zahlen, sondern ich telefoniere dorthin).
Völlig richtiges Verhalten. Und warum nicht laut rufen: "Ich rufe jetzt den Polizeinotruf an!"?

Wenn es echte Polizisten sind, werden sie an die Scheibe klopfen. Darauf ruft man ihnen durch die geschlossene Scheibe zu: "Ich rufe 110 an, um sicherzustellen, daß Sie echte Polizeibeamte sind."

Jeder Polizist wird, nachts im Wald, dafür Verständnis haben.

Wenn nicht, muß er dringend mal wieder zur Schulung.

Zitat:
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Die Echtheit bestätigen kann die Leitstelle telefonisch. Das ist doch überhaupt kein Problem, die Leitstelle weiß genau wo ihre Fahrzeuge und Polizisten im Einsatz sind.
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  #29 (permalink)  
Alt 17.03.2012, 17:05
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AW: Polizeikontrolle!!

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Nein. Wo ist da ein Widerspruch.
Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Vernünftiger Zweifel besteht immer, wenn nicht gerade 10 Polizeibeamte mit 5 Streifenwagen die Verkehrskontrolle machen - da kann man wohl davon ausgehen, daß es keine falschen Polizisten sind.
Der Widerspruch ist dort:

TomRohwer zitiert einerseits § 9 Abs. 1 Nds. Polizeidienstordnung, wo es heißt, daß der Polizeibeamte sich grundsätzlich durch seine Uniform ausweist.

Grundsätzich ist eine allgmeine Denkkategorie, die zum Ausdruck bringt, daß es nur im besonderen Ausnahmefall auch Abweichungen vom Regelfall geben kann. Oder gem. wikipedia heißt 'grundsätzlich': 'übliche Richtschnur, von der in Einzelfällen auch abgewichen werden kann. „Grundsatz“ bedeutet hierbei „Regel mit Ausnahmevorbehalt“.'

Und dann kann man nicht anschließend behaupten: 'Vernünftiger Zweifel besteht immer'
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  #30 (permalink)  
Alt 18.03.2012, 12:05
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AW: Polizeikontrolle!!

Zitat:
Zitat von klausschlesinge Beitrag anzeigen
Der Widerspruch ist dort:

TomRohwer zitiert einerseits § 9 Abs. 1 Nds. Polizeidienstordnung, wo es heißt, daß der Polizeibeamte sich grundsätzlich durch seine Uniform ausweist.
"Grundsätzlich" heißt juristisch: im Regelfall, wenn nicht eine Ausnahme vorliegt.

Und diese Ausnahme liegt immer genau dann vor, wenn der Bürger Zweifel hat, daß die uniformierten Polizisten echt sind.

Zitat:
Und dann kann man nicht anschließend behaupten: 'Vernünftiger Zweifel besteht immer'
Doch, genau das kann man - und Polizeibehörden mehrerer Bundesländer einschließlich Niedersachsen haben das auf Nachfrage ja auch ausdrücklich bestätigt.


Ich frage mich wirklich, warum jemand den Bürger unbedingt in die völlig unnötige Gefahr bringen will, Opfer einer Straftat (z.B. Betrug) oder sogar eines schweren Verbrechens (Raub) zu werden, weil er ihnen das Recht nehmen will, zu überprüfen ob vermeintliche Polizeibeamte auch tatsächlich Polizeibeamte sind.
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