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Polizeikontrolle

Dies ist eine Diskussion zu Polizeikontrolle innerhalb des Forums Polizeirecht

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Alt 09.06.2010, 22:24
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Polizeikontrolle

Hallo

Mal angenommen eine Person P hat zuviel Alkohol konsumiert,fährt dann noch Fahrrad und wird von Beamten B angehalten. Muss diese Person P einen Bluttest einwilligen? Und wie siehts nach dem Besuch auf der Wache aus? Dürfen die Beamten B die Person P trotz hohem Alkoholpegel einfach so gehen lassen? Müssen die Beamten B dafür Sorgen das die Person P sicher ans Ziel kommt?
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  #2 (permalink)  
Alt 09.06.2010, 22:39
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AW: Polizeikontrolle

Zitat:
Zitat von ipaddy Beitrag anzeigen
Hallo

Mal angenommen eine Person P hat zuviel Alkohol konsumiert,fährt dann noch Fahrrad und wird von Beamten B angehalten. Muss diese Person P einen Bluttest einwilligen?
Nein, der Bluttest kann auch gegen den Willen von P durchgeführt werden.
Zitat:
Zitat von ipaddy Beitrag anzeigen
Und wie siehts nach dem Besuch auf der Wache aus? Dürfen die Beamten B die Person P trotz hohem Alkoholpegel einfach so gehen lassen? Müssen die Beamten B dafür Sorgen das die Person P sicher ans Ziel kommt?
Da bin ich mir nicht sicher, sollte wer anders beantworten. Ich schätze, es liegt im Ermessen der Beamten die Person gehen zu lassen oder in Gewahrsam zu nehmen.
Der/Die User/In Kokel weiss da mehr.....

lg
Carsten
__________________
Bin kein Jurist, sage nur meine Meinung!
PS: wer sChreipfehler vindet , darff sie pehalten!

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Alt 09.06.2010, 22:41
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AW: Polizeikontrolle

Einem Bluttest sollte niemals zugestimmt werden. Nur so wird überhaupt die Möglichkeit eröffnet, der Verwertung eines BAK-Gutachtens zu widersprechen. Was wiederum in solchen Angelegenhieten Voraussetzung effektiver Verteidigung sein kann...
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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Alt 09.06.2010, 23:24
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AW: Polizeikontrolle

Zitat:
Zitat von ipaddy Beitrag anzeigen
Müssen die Beamten B dafür Sorgen das die Person P sicher ans Ziel kommt?
Die Polizei ist kein Taxiunternehmen. Entweder schafft P den Weg selbst oder er schläft seinen Rausch im Gewahrsam aus.

MfG
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Das ist nur meine bescheidene Meinung
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  #5 (permalink)  
Alt 09.06.2010, 23:36
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AW: Polizeikontrolle

Zitat:
Zitat von Bluechild Beitrag anzeigen
oder er schläft seinen Rausch im Gewahrsam aus.
Und das kostet dann auch. Ein Hotel ist billiger
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Alt 09.06.2010, 23:52
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AW: Polizeikontrolle

Aber die Person wurde ja aus dem Verkehr gezogen weil diese nicht mehr dazu in der Lage war.( laut der Beamten )
Also müssten sie der Person ja eigendlich irgendwie helfen nach Hause zu kommen!! Taxi,Bekannte etc. anrufen. ggf müssten die Beamten ja die Person in eine Ausnüchterungszelle sperrer, weil die Person ja immernoch in den Verkehr eingreifen könnte!
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Alt 09.06.2010, 23:53
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AW: Polizeikontrolle

Zitat:
Zitat von ipaddy Beitrag anzeigen
Aber die Person wurde ja aus dem Verkehr gezogen weil diese nicht mehr dazu in der Lage war.( laut der Beamten )
Ein Fahrzeug zu führen und heimlatschen sind aber zwei Paar Schuhe.

Wie gesagt, die Person soll froh sein das sie nicht in die Ausnüchterungszelle musste, die ist verdammt teuer!
__________________
Zitat:
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Alt 10.06.2010, 00:26
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AW: Polizeikontrolle

Ein Telefonanruf sollte kein Problem sein. Da der Trend zum Zweithandy ungebrochen ist, kann das der Betroffene oftmals aber auch selbst erledigen. Bei Geldmangel gibt`s gelegentlich auch einen Busfahrschein.

Ansonsten


MfG
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Alt 10.06.2010, 10:09
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AW: Polizeikontrolle

Wenn eine Person in einer erkennbar selbstgefährdenden Situation ist (volltrunkene Torkeler geraten ja gern mal in Nöte), so darf die Polizei sie nicht einfach so wieder sich selbst überlassen.

Vielmehr steht einzig eine Ingewahrsamname zur Verfügung. Im Zuge der Verhältnismäßigkeitsprüfung sind jedoch minder schwere Grundrechtseingriffe zu prüfen, z.B. eine Zuführung in ein Krankenhaus oder die Übergabe an sonstige Betreuungspersonen (das können auch Familienangehörige sein, sofern sie zur besonderen Aufsicht geeignet sind).

Sind deutliche Anzeichen einer Weigerung des Betroffenen ersichtlich, bleibt nur eine Prüfung der Zwangseinweisung nach PsychKG oder eine Ingewahrsamnahme zur Ausnüchterung.

Eine VERPFLICHTUNG, die Person zum Ziel zu bringen, besteht hingegen keineswegs. Im Gegenteil ist Polizeibeamten sogar strikt untersagt, Personen ohne das Vorliegen von rechtlichen Notwendigkeiten zu transportieren.
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Alt 10.06.2010, 21:52
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AW: Polizeikontrolle

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Wie gesagt, die Person soll froh sein das sie nicht in die Ausnüchterungszelle musste, die ist verdammt teuer!

Hi...

und wie mir zu Ohren gekommen ist, soll es keinen Speck zum Frühstück geben und die Eier sind in aller Regel viel viel zu trocken.
Wenn der "Schluckspecht" derartig "Tilt" ist, das er eine Gefährdung für sich und/oder andere Darstellt, gehe ich auch davon aus, das die Beamten den Kerl sicher ZUR EIGENEN SICHERHEIT in die Ausnüchterungszelle stecken.

Chris
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