Dies ist eine Diskussion zu Polizeibeamte nehmen Verkehrsunfall vorsätzlich falsch auf innerhalb des Forums Polizeirecht
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| Fahrzeug A fährt auf einer Bundesstraße und Fahrzeug B auf dem Beschleunigungsstreifen. Fahrzeug B fährt ohne zu schauen auf die Bundesstraße auf. Es kommt zum Zusammenstoß indem Fahrzeug A auf Fahrzeug B auffährt Bei Fahrzeug B handelt es sich um ein ziviles Polizeifahrzeug. Bei der Unfallaufnahme würden zwei Polizeibeamte sofort zu dem Schluss kommen, dass nicht die Insassen des Polizeifahrzeuges Schuld seien, sondern die anderen. Die Polizeibeamten würden aber Bilder vom Unfallort machen, die belegen, dass die Insassen des Polizeiautos Schuld sind. Das Problem ist nun folgendes: Einer der Fahrzeuginsassen wäre jetzt verletzt. Er hätte ja keinen Adressaten an der er sich wende kann, um Schmerzensgeld zu erhalten. Der Fahrer des Fahrzeugs A sagt, gugg dir die Bilder an: "Ich bin nicht Schuld." Und der Fahrer des Fahrzeugs B sagt: "Die Polizei hat mir die Schuld nciht gegeben. Ich bin auch nicht Schuld." Wie könnte man Schmerzensgeld bekommen? Wie könnte man die eingesetzten Polizeibeamten nun belangen? |
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| AW: Polizeibeamte nehmen Verkehrsunfall vorsätzlich falsch auf Die Polizei ist nicht dafür zuständig, die Schuldfrage zu klären. Daher sind Äußerungen eines Polizisten zur Schuldfrage nur als dessen private Meinungsäußerung einzustufen. Wenn die gemachten Bilder etwas anderes beweisen, ist die Meinung des Polizisten irrelevant. Zitat:
Zitat:
Und wenn sich die Beteiligten, bzw. deren Versicherungen nicht über die Schuldfrage einigen können, dann muss das ggf. am Ende von einem Richter geklärt werden. Erst dessen Urteil ist relevant und erst der Richter kann die Schuldfrage verbindlich feststellen. |
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| AW: Polizeibeamte nehmen Verkehrsunfall vorsätzlich falsch auf Genau. "Schmerzensgeld" (Schadenersatz) erhält man nicht einfach so, sondern (leider) erst nach Einforderung. Wer bzw. wessen Haftpflichtversicherung hier zahlungsverpflichtet ist, kann vorliegend wohl nur im Rahmen eines Rechtsstreitverfahrens geklärt werden. Also könnte z.B. beiden potentiellen Adressaten zumindest eine Frist zur Begleichung des geltend gemachten Anspruches gesetzt werden und nach fruchtlosem Fristablauf jeweils Klage erhoben werden. Nur --- die Prozesskosten sind sämtlich vom Anspruchsteller zu verauslagen. Ob das Prozessrisiko sich angesichts der in Deutschland üblicherweise recht geringen "Schmerzensgeldsummen" lohnt ?! Wohl nur bei ganz erheblichen körperlichen dauerhaften Schäden. Ich würde übrigens sehr vorsichtig sein mit Formulierungen wie "nehmen vorsätzlich falsch auf" -- solch ein Schuss geht schnell nach hinten los (§§ 185 ff StGB). |
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| AW: Polizeibeamte nehmen Verkehrsunfall vorsätzlich falsch auf Zitat:
Den 'Ball immer schön flach halten' bringt am Ende mehr! Zitat hambre: 'Und wenn sich die Beteiligten, bzw. deren Versicherungen nicht über die Schuldfrage einigen' Polizeifahrzeuge sind nicht versichert. Kostenträger für durch sie verursachte Schäden wäre der Halter des Polizei-Kfz, also der Bund oder das jeweilige Land.
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