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Polizei weckt Eltern grundlos

Dies ist eine Diskussion zu Polizei weckt Eltern grundlos innerhalb des Forums Polizeirecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.12.2010, 22:43
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Polizei weckt Eltern grundlos

Guten Abend liebe Forengemeinde,
mir ist bekannt, dass das Jugendschutzgesetz nur die Aufenthaltszeiten in Diskotheken, Gaststädten u.ä. regelt.
Trotzdem ist es teilweise üblich, dass die Polizei auch Jugendliche anhält, die sich nachts in der Öffentlichkeit bewegen, in der Annahme, dass die Jugendliche nichts auf der Straße zu Suchen hätten.
( Ich will hier keine Polizisten oder die Polizei an sich beleidigen, aber das sind meine Erfahrungen)

Zu meiner Frage:
A ( 17 Jahre alt) befindet sich um 1 Uhr nachts auf dem Rückweg nach Hause. Er hat keinen Alkohol getrunken, befindet sich nur auf dem Heimweg von einem Freund. A wird jedoch von der Polizei angehalten und die Beamten bringen A trotz seiner Weigerung nach Hause ( Grund ist die "Fehlinterpretation" des JuSchG).
Zu Hause angekommen, wird A aber nicht nur abgesetzt, sondern auch die Eltern aus dem Schlaf gerissen, um A "entgegen zu Nehmen".
Beide Eltern müssen jedoch morgens (auch am Wochenende) früh aufstehen und sind über diese Form des Weckens nicht sehr erfreut.

Dieser Vorfall hat sich nun schon mehrmals ereignet.

Um mögliche Diskussionen vorzubeugen:
Die Eltern sind damit einverstanden, dass A am Wochenende länger als 0 Uhr weg bleibt. Zum einen werden sie (normalerweise) nicht geweckt, wenn A nach Hause kommt, zum anderen ist dieser Ausgang quasi eine Art "Belohnung" für eine solide schulische Leistung.

Gibt es irgendeine Möglichkeit dieser "nächtlichen Ruhestörungen" (drastisch formuliert) der Polizei Herr zu werden?
Kann A das den Polizisten bereits bei der Personenkontrolle klar machen, oder sollte er irgendeine Form von schriftlicher Erlaubnis der Eltern mitführen?

Gibt es Überhaupt irgendeine rechtliche Grundlage für die Mitnahme von A, trotz seiner Weigerung?
__________________
Der oben geschriebene Text ist Urspung des freien Gedankenguts eines Nicht-Anwalts ;D
Gruß,
MajorPain
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  #2 (permalink)  
Alt 31.12.2010, 11:54
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AW: Polizei weckt Eltern grundlos

Aus diesem Text sprießt das freie Gedankengut eines Nicht-Anwalts?

Zum Thema:
Mehrfach? Riecht das nicht schon deutlich nach "Verfolgung Unschuldiger" (§344 StGB)?
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #3 (permalink)  
Alt 31.12.2010, 12:05
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AW: Polizei weckt Eltern grundlos

Zitat:
Zitat von motzmecker Beitrag anzeigen
Mehrfach? Riecht das nicht schon deutlich nach "Verfolgung Unschuldiger" (§344 StGB)?
Das müssen Sie mir bitte erklären. Wo ist denn die strafrechtliche Verfolgung?
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  #4 (permalink)  
Alt 01.01.2011, 15:04
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AW: Polizei weckt Eltern grundlos

Auch wenn die Eltern wissen,dass das nicht volljährige Kind nach 24:00 Uhr unterwegs ist und es passiert etwas haben sie dennoch ihre Aufsichtspflicht verletzt. Die Polizei muss also nicht davon ausgehen, dass dies mit Duldung der Eltern geschieht.Die Mitgabe einer schriftlichen Einverständniserklärung müsste im Falle einer Kontrolle aber reichen.Ist der Jugendliche unter 18 Jahren nach 24:00 Uhr ohne Aufsichtsperson draußen anzutreffen ist hier schon von einer Verletzung der Aufsichtspflicht zu sprechen und die Polizei macht nichts falsch wenn sie in diesem Fall Rücksprache mit den Personensorgeberechtigten nimmt (egal in welcher Form).

Zitat:
§ 8 Jugendgefährdende Orte
Hält sich ein Kind oder eine jugendliche Person an einem Ort auf, an dem ihm oder ihr eine unmittelbare Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl droht, so hat die zuständige Behörde oder Stelle die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Wenn nötig, hat sie das Kind oder die jugendliche Person
1. zum Verlassen des Ortes anzuhalten,
Es kann zumindest damit begründet werden denn konkret steht es nicht im Jugendschutzgesetz.
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Alt 01.01.2011, 15:24
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AW: Polizei weckt Eltern grundlos

Zitat:
Zitat von Kommunaler Beitrag anzeigen
Auch wenn die Eltern wissen,dass das nicht volljährige Kind nach 24:00 Uhr unterwegs ist und es passiert etwas haben sie dennoch ihre Aufsichtspflicht verletzt.
"Aufsichtspflicht"? Bei einem gesunden 17jährigen, der bisher nicht weiter aktenkundig geworden ist? Ich glaube da verwechselst Du etwas!

Und was soll denn dieses "etwas" sein, welches passieren könnte?


Zitat:
Zitat von Kommunaler Beitrag anzeigen
Ist der Jugendliche unter 18 Jahren nach 24:00 Uhr ohne Aufsichtsperson draußen anzutreffen ist hier schon von einer Verletzung der Aufsichtspflicht zu sprechen
Das halte ich für einen ausgemachten Schmarren!
__________________


"Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt."

Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber"
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Alt 01.01.2011, 17:24
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AW: Polizei weckt Eltern grundlos

Schmarrn hin oder her. Lass so eine Sache vor Gericht enden dann wirst du schon sehen. Auch wenn dir dass lächerlich erscheint.
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Alt 01.01.2011, 17:38
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AW: Polizei weckt Eltern grundlos

Bei einem 17-Jährigen besteht kaum eine Aufsichtspflicht mehr.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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Alt 01.01.2011, 19:39
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AW: Polizei weckt Eltern grundlos

Ich bin selbst als Polizeivollzugsbeamter im Kriminaldienst tätig und schäme mich für meine Kollegen, die so falsch handeln.

Ich verweise auf die richtigen Antworten von Van Nille und Humungus.

@ Kommunaler
Du hast eine Sachverhaltserweiterung bzw. -änderung vorgenommen, indem du auf '§ 8 -Jugengefährdende Orte-' hinweist. Das sind Spielhallen, Bordelle, Treffpunkte von Alkoholikern usw. - Es stand aber nicht im Sachverhalt, daß der Jugendliche an so einem Ort angetroffen wurde.
__________________
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
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  #9 (permalink)  
Alt 01.01.2011, 20:14
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AW: Polizei weckt Eltern grundlos

Also gibt es doch im Jugendschutzgesetz in dieser Hinsicht eine Lücke.
Die 17jährigen müssen also ab 24 Uhr die Disco verlassen können sich aber open end Nachts draußen aufhalten.Und dass ist o.k.
Beißt sich hier nicht das Gesetz selber in Schwanz?
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  #10 (permalink)  
Alt 01.01.2011, 22:44
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Zitat:
Zitat von Kommunaler Beitrag anzeigen
Die 17jährigen müssen also ab 24 Uhr die Disco verlassen können sich aber open end Nachts draußen aufhalten.Und dass ist o.k.
Was soll dagegen sprechen? Die Jugendschutzgesetze gehen davon aus, dass in Gasthäusern, Kneipen und Discos ab Mitternacht mehr zwielichtige Gestalten herumlaufen. Dagegen sollen Jugendliche geschützt werden, nicht gegen das Abhängen.

Im Übrigen sollte man davon ausgehen, dass ein 17-Jähriger auch weiß, was man macht und was eher nicht.

Man kann nicht alles gesetzlich regeln, insbesondere nicht gegenüber Heranwachsenden. Diese sollen Freiheiten erhalten, um erwachsen zu werden.
__________________
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