Dies ist eine Diskussion zu Polizei schließt Tanzschule wegen Ruhestörung!?! innerhalb des Forums Polizeirecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Polizei schließt Tanzschule wegen Ruhestörung!?! Die Schule liegt im Zentrum der Stadt, das laut Bebauungsplan als "Kerngebiet" ausgewiesen ist. Im der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) des Bundes-Immisionsschutzgesetzes steht unter Punkt 6, dass im Außenbereich in Kerngebieten bis 22:00 Uhr bis 60 db(A) zulässig sind. Dieser objektive Wert wird nach eigenen Messungen von Herrn A nicht annährend erreicht. Hat die Polizei dennoch das Recht den Unterricht zu beenden, wenn sich ein Anwohner gestört fühlt? |
| |||
| AW: Polizei schließt Tanzschule wegen Ruhestörung!?! Zitat:
1. Um wieviel Uhr war der Vorfall? 2. Wieso wird nicht einfach die Musik leiser gemacht? Bei mehrmaliger Ruhestörung kann die Polizei auch die Musikanlage mitnehmen. Aber eigentlich sollte man hier doch mal Kontakt mit der Stadt aufnehmen und eine Lautstärkenmessung machen. Allerdings ist es ganz klar, wenn ein Anwohner sich gestört fühlt muss die Polizei evtl. handeln. Normalerweise hören die Beamten auch zuerst bevor sie Maßnahmen ergreifen. Aber warum der Unterricht beendet bzw. die Schule geschlossen wird verstehe ich nicht. |
| |||
| AW: Polizei schließt Tanzschule wegen Ruhestörung!?! Die Vorfälle waren immer ca. zwischen 20 und 21 Uhr. Die Musik war von vornherein nicht sehr laut, wenn die Musik noch leiser gemacht werden würde wäre sie zu leise für den Tanzunterricht. Da sich natürlich immer auch einige Schüler unterhalten während die Musik läuft, muss sie mindestens laut genug sein, so dass alle anderen Schüler noch den Rhytmus erkennen können. (Es handelt sich um einen 100 m² großen Raum.) Die Polizei hat gefordert, dass der Unterricht beendet werden muss und damit gedroht, dass bei bei weiteren Beschwerden der Nachbarn die Schule geschlossen werden würde. |
| |||
| AW: Polizei schließt Tanzschule wegen Ruhestörung!?! Die Polizei hat mit der Schließung der Schule schonmal gar nix zu tun. Zumindest in NRW ist die Polizei nur für Ruhestörungen zuständig, wenn andere Behörden (insb. Ordnungsamt - die sind eigentlich dafür da) nicht schnell genug zu erreichen sind. Es wäre interessant, wie hoch die Lautstärke war. Dafür kann man sich an der TA-Lärm orientieren (hier kurz erklärt: http://www.dfld.de/Link.php?URL=Arch...rm/TALaerm.htm ).
__________________ --- Keine Rechtsberatung! --- Keine Einzelfallbetrachtung! --- Der Beitrag dient nur dem kreativen Austausch unter Interessierten. Wer zwei linke Hände hat sollte die Rechte studieren... |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Fristlose Kündigung wegen wiederholter Ruhestörung | Mietrecht | 02.05.2010 07:22 |
| unbegründetes Schreiben wegen wiederholter Ruhestörung | Mietrecht | 09.03.2009 16:02 |
| Drohung mit Polizei und Mieterbund wegen Ruhestörung | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 03.03.2009 01:45 |
| Mietminderung wegen Ruhestörung | Mietrecht | 19.02.2008 13:32 |
| Vorladung bei der Polizei wegen Drogen | Betäubungsmittelrecht | 23.07.2005 12:34 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios