Dies ist eine Diskussion zu Polizei nach Unfall immer rufen??? innerhalb des Forums Polizeirecht
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| Man angenommen X und Y haben einen Unfall und rufen die Polizei. diese kommt dann und merkert rum warum sie denn geholt wurde. ( X und Y beide frauen ohne Gutachterverstand und zuletzt ein Schaden von zusammen über 5000). Frage nun dazu. Wann darf X die Pol. rufen????? begibt es einen Schadensbetrag ab wann sie kommen???? und wenn ja wer darf dies feststellen????? vielen dank |
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| AW: Polizei nach Unfall immer rufen??? Es gibt bei Unfallaufnahme länderspezifische Regelungen. Für das Land Bayern kann ich folgendes sagen: Zitat:
Zitat:
Die Art der Aufnahme eines Verkehrsunfalls richtet sich, solange keine Straftat gegeben ist, immer nach der dem Unfallverursacher zur Last gelegten Ordnungswidrigkeit. Wurde eine Ordnungswidrigkeit begangen, bei der der Tatbestandskatalog ein Bußgeld von 40 Euro und mehr vorsieht, muss der Unfall aufgenommen werden. Das heißt, dass die Beteiligten u. Zeugen vernommen werden, Lichtbilder gefertigt werden, usw. Eine Unfallanzeige wird erstellt. Handelt es sich aber um eine Ordnungswidrigkeit, bei der nur ein Verwarngeld vorgesehen ist, also ein Betrag unter 40 Euro, so wird der Unfall nicht aufgenommen. Die Polizei kommt zwar, wird aber nur beim Austausch der Personalien behilflich sein u. evtl. den Unfallverursacher verwarnen. Es gibt darüber dann keine Akten, die von der Versicherung angefordert werden können. Also ich würde die Polizei bei einem Verkehrsunfall nur verständigen, wenn eine Straftat, oder evtl. bedeutende Ordnungswidrigkeit im Raum steht oder der Unfallgegner uneinsichtig ist. Kann ich mit dem Unfallgegner die "Schuldfrage" klären, ist dieser einsichtig und gibt mir seine Personalien kann dies auf jeden Fall ohne Polizei geregelt werden. |
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| AW: Polizei nach Unfall immer rufen??? In BW darf die Polizei auch immer gerufen werden. Je nach Dienstbetrieb und Unfallart kann es aber eine Zeit lang brauchen bis die Polizei da ist. Es stellt sich manchmal aber nur die Frage, ob man die Polizei braucht. Diese kommt schließlich nach dem Unfall und meist, wenn die Unfallstelle bereits verändert wurde. Wenn sich beide Unfallgegner einig sind und es keine Probleme gibt kann man auf die Polizei verzichten. |
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| AW: Polizei nach Unfall immer rufen??? also man muss auf jeden fall die polizei holen... gerade bei kleineren beträgen wird sonst später immer wieder gelogen... |
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| AW: Polizei nach Unfall immer rufen??? Und? Man kann 1. die Umstehenden bitten, als Zeugen aufzutreten, 2. mit einer (Handy-)Kamera die Unfallstelle aufnehmen. Man braucht die Beamten nicht unbedingt immer beim Pizzaessen zu stören
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Polizei nach Unfall immer rufen??? In BW kommt die Poliezi ungerne, außer es wird "Personenschaden" vermutet. Also einfach 110 anrufen und sagen einem sei schlecht (kann ein leichter Schock sein, die aufregung und nicht nachweibar) dann werden die auch Gas geben Leider aber wahr: Anrufen damit die Sachlage geklärt ist Bsp: Person A wurde von Rentner B die Tür weggefahren an einer Tankstelle ohne Kammera. Rentner B sah Schuld nicht ein, flippe aus und Beschimpfte A (diese vermutete noch ne Teilschuld bei sich und hätte sich fast auf 50:50 eingelassen). Diese rief die Polizei die den Fall aufklärte. Der Rentner bekam nur dadurch die Schuld und den schaden zugewiesen. 2. Motorradfahrer wird von Frau umgefahren. Frau sieht Schuld ein, Adressen werden getauscht. Nun will der Motorradfahrer das Geld für die Reperatur. Und Ui plötzlich erinnert sich die gute an nichts mehr. Es gibt Bilder, Zeugen etc. Der Herr muß nun zum Anwalt. Währe mit Polizei schneller und einfacher gegangen. Ich bin für : ANRUFEN |
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| Wie bereits richtig dargestellt ist die Verkehrsunfallaufnahme der Polizei Ländersache !!! Allerdings ist unabhängig des Bundeslandes zu beachten, dass die Polizei bei einem Verkehrsunfall ohne Zusammenhang mit einer Straftat (Anfangsverdacht) lediglich folgende Ziele verfolgt !!! 1. Der entstandene Sachschaden muss über den zivilrechtlichen Weg (über die Versicherungsgeber) geltend gemacht werden. 2. Die Polizei legt lediglich einen UnfallVERURSACHER fest und zwar anhand der StVO, damit ist nicht die Schuldfrage geklärt, die prüft der Richter ggf. !!! 3. Die Polizei tritt im Bezug auf den Sachschden nicht als Zeuge vor Gericht auf- ZIVILRECHT (Die Polizei ist nämlich auch nicht Zeuge des Unfallgeschehens !!!) - höchstens im Streitfall bezüglich der Buß-bzw Verwarngeldbescheide !!!! 4. Das Interesse der Polizei liegt im Bereich von Ordnungswiedrigkeiten in der Ahndung des Verkehrsverstoßes ggf. kommen noch gefahrenabwehrende Maßnahmen im Straßenverkehr hinzu !!! 5. Die Polizei macht ur unter bestimmten Vraussetzungen zum Zwecke der Beweisführung im Ordnungswiedrigkeitenverfahren Fotos. Fazit: Oftmals bestrafen sich die Leute selbst, weil ein Bußgeld (Punkte) bzw. Verwarngeld zusätzlich noch hinzu kommen. Die Polzei ist bei Straftaten oder bei einer notwendigen Sicherung der Personalien zur Unfallstelle zu bestellen. Gruss Chaviechase |
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