Dies ist eine Diskussion zu "Polizei" als geschützter Begriff innerhalb des Forums Polizeirecht
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| "Polizei" als geschützter Begriff |
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| AW: "Polizei" als geschützter Begriff Der Polizeistern ist meiner Meinung nach durch § 132a StGB geschützt.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: "Polizei" als geschützter Begriff Zitat:
Du wirst Dich umgucken, womit die Schweizer alles rumlaufen (naja, ehrlicherweise ja eher die Touris)
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: "Polizei" als geschützter Begriff Zitat:
PS: Der Gotthardt-Tunnel wurde auch in Goldbart-Tunnel umbenannt .....
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: "Polizei" als geschützter Begriff - § 132 a Abs. 1 Nr. 4 StGB - sagte ich doch schon weiter oben
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: "Polizei" als geschützter Begriff Der Begriff "Polizei" ist seit dem 01.08.2006 als Wortmarke für bestimmte Waren- und Dienstleistungsgruppen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Erfasst sind z. B. Druckerzeugnisse und E-Mail-Dienste. Somit stellt es z. B. eine Markenverletzung dar, wenn man eine Zeitschrift "Polizei" nennt. Bei Textilwaren ist es noch unklar, ob diese überhaupt diesbezüglich eintragungsfähig sind, wohl eher nicht. Markeninhaber ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Innenministerium. Die übrigen Bundesländer und der Bund sind Lizenznehmer der Wortmarke. Der bayerische Polizeistern ist als Geschmacksmuster eingetragen. Ich weiss nicht genau, was Du mit Polizeiwappen meinst. Das Ärmelabzeichen (Wort "Polizei" in V. m. dem Staatswappen) ist als Wort-Bildmarke eingetragen. |
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| AW: "Polizei" als geschützter Begriff Durch den bestehenden Lizenzvertrag zwischen Bayern und den Bundesländern/Bund dürfen und müssen (Nutzungszwang nach §§ 25, 26 MarkenG) die Polizeien der Länder/des Bundes den Begriff "Polizei" (natürlich unentgeltlich) verwenden. |
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| AW: "Polizei" als geschützter Begriff Zitat:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sachsen...achsen-Zeichen |
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| AW: "Polizei" als geschützter Begriff Zitat:
Ja, darf man. Aber was hat man davon? Sobald man sich als Polizist ausgibt ist das Amtanmaßung. |
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