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"Polizei" als geschützter Begriff

Dies ist eine Diskussion zu "Polizei" als geschützter Begriff innerhalb des Forums Polizeirecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.08.2008, 09:38
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"Polizei" als geschützter Begriff

Ist eigentlich das Wort "Polizei" besonders geschützt, bzw. der Polizeistern oder das Polizeiwappen?
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  #2 (permalink)  
Alt 27.08.2008, 11:16
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AW: "Polizei" als geschützter Begriff

Der Polizeistern ist meiner Meinung nach durch § 132a StGB geschützt.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.08.2008, 11:51
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AW: "Polizei" als geschützter Begriff

Zitat:
Zitat von Morta Della
Gibt es auch shirts mit dem Aufdruck "Goldbart" ?
zusammen mit Schweizer Nationalflagge, oder so ?
Ich empfehle einen Besuch des Andenkenladens im "Swiss Miniatur" in Melide !

Du wirst Dich umgucken, womit die Schweizer alles rumlaufen (naja, ehrlicherweise ja eher die Touris)
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~ Sokrates ~
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  #4 (permalink)  
Alt 27.08.2008, 11:56
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AW: "Polizei" als geschützter Begriff

Zitat:
Zitat von Goldbart
Habe dort noch kein "Goldbart"-Tshirt gesehen...
Du warst auch sicherlich VOR mir da .....

PS: Der Gotthardt-Tunnel wurde auch in Goldbart-Tunnel umbenannt .....
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  #5 (permalink)  
Alt 27.08.2008, 12:26
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AW: "Polizei" als geschützter Begriff

- § 132 a Abs. 1 Nr. 4 StGB - sagte ich doch schon weiter oben
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  #6 (permalink)  
Alt 27.08.2008, 13:22
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AW: "Polizei" als geschützter Begriff

Der Begriff "Polizei" ist seit dem 01.08.2006 als Wortmarke für bestimmte Waren- und Dienstleistungsgruppen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen.

Erfasst sind z. B. Druckerzeugnisse und E-Mail-Dienste. Somit stellt es z. B. eine Markenverletzung dar, wenn man eine Zeitschrift "Polizei" nennt.

Bei Textilwaren ist es noch unklar, ob diese überhaupt diesbezüglich eintragungsfähig sind, wohl eher nicht.

Markeninhaber ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Innenministerium. Die übrigen Bundesländer und der Bund sind Lizenznehmer der Wortmarke.

Der bayerische Polizeistern ist als Geschmacksmuster eingetragen.

Ich weiss nicht genau, was Du mit Polizeiwappen meinst. Das Ärmelabzeichen (Wort "Polizei" in V. m. dem Staatswappen) ist als Wort-Bildmarke eingetragen.
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  #7 (permalink)  
Alt 27.08.2008, 17:08
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AW: "Polizei" als geschützter Begriff

Durch den bestehenden Lizenzvertrag zwischen Bayern und den Bundesländern/Bund dürfen und müssen (Nutzungszwang nach §§ 25, 26 MarkenG) die Polizeien der Länder/des Bundes den Begriff "Polizei" (natürlich unentgeltlich) verwenden.
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  #8 (permalink)  
Alt 27.08.2008, 18:57
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AW: "Polizei" als geschützter Begriff

Zitat:
Zitat von Oliverk71
Dasselbe dürfte auch für Landeswappen gelten.
Kann man nicht grundsätzlich behaupten:

http://de.wikipedia.org/wiki/Sachsen...achsen-Zeichen
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Alt 09.09.2008, 07:47
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AW: "Polizei" als geschützter Begriff

Zitat:
Zitat von Goldbart
Man kann also mit einem Hemd rumlaufen, wo auf dem Rücken gross "POLIZEI" draufsteht?

Ja, darf man. Aber was hat man davon? Sobald man sich als Polizist ausgibt ist das Amtanmaßung.
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Alt 11.09.2008, 08:19
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AW: "Polizei" als geschützter Begriff

Zitat:
Zitat von Goldbart
Manche halten ihn dann vielleicht für einen Polizist... also sozusagen nonverbale Amtsanmassung...
Mhhh, dann gehört es doch ganz verboten!
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