
19.10.2008, 08:02
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| V.I.P. | | Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 1.269
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| AW: Platzverweis auf Privatgelände/Wohnungen Ja, in beiden Fällen ist es denkbar, dass ein Platzverweis der Polizei rechtmäßig ist.
siehe § 34 Abs. 1 PolG (NRW): Zitat: |
(1) Die Polizei kann zur Abwehr einer Gefahr eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Ortes verbieten. Die Platzverweisung kann ferner gegen eine Person angeordnet werden, die den Einsatz der Feuerwehr oder von Hilfs- oder Rettungsdiensten behindert.
| In beiden Fällen liegen konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Die Polizei hat die Aufgabe, diese Gefahren abzuwehren, also in diesem Fall die Fortzsetzung von Ordnungswidrigkeiten zu unterbinden. Die Maßnahme ist in meinen Augen auch verhältnismäßig. |