Dies ist eine Diskussion zu Personenüberprüfung innerhalb des Forums Polizeirecht
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| A fährt mit dem Motorrad durch die Stadt und wird zu einer Verkehrskontrolle von der Polizei angehalten. Überprüft wird lediglich die Person, unter vorzeigen des Ausweises. Es wird nur gefragt, ob A Halter des Fahrzeuges ist. Fahrzeugschein und Führerschein werden nicht verlangt. Was für einen Sinn und Zweck hätte eine solche Kontrolle?
__________________ GTR 1000 " Eine Vision ohne Handlung ist ein Traum; eine Handlung ohne Vision ist ein Alptraum. " ( japanisches Sprichwort ) |
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| AW: Personenüberprüfung vllt. wollten sich die Polizisten nur mal den "heißen Ofen" aus der Nähe betrachten
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Personenüberprüfung Oder feststellen ob A vllt ein gesuchtes Mitglied der Hells Angels ist
__________________ *NEVER UNDERESTIMATE THE POWER OF STUPID PEOPLE IN LARGE GROUPS* "Vor Gericht wird kein Recht gesprochen sondern ein Urteil gefällt!" |
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| AW: Personenüberprüfung
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Personenüberprüfung Zitat:
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Personenüberprüfung Zitat:
A hatte zuvor "ordnungsgemäß" das Motorrad betankt, allerdings gab es dort vor längerer Zeit einen "gewissen Zwischenfall". 10 Minuten danach wurde A angehalten-
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| AW: Personenüberprüfung Die Polizisten müssen ja nicht immer das komplette Schema von A-Z durchziehen. Möglicherweise hat sich ihr "Gefühl", dass sie zur Kontrolle veranlasst hat nicht bestätigt. Geändert von emjay83 (16.08.2009 um 22:10 Uhr). |
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| AW: Personenüberprüfung Entweder Rasterfahndung oder §36 V StVO. ![]() Was wahrscheinlicher ist. Die Polizei braucht keinen Grund, um Personen im Straßenverkehr anzuhalten. Klingt waghalsig ist aber so. §36 V beschreibt und legitimiert die "Verdachtsfreie Verkehrskontrolle". Zweck ist das Feststellen der Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugführers und seines Fahrzeugs. Nur als Option. ![]() EDIT: Ok, sie brauchen einen Grund. Steht ja oben. |
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