Dienstag, 1. September 2009, 10:00

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Personenüberprüfung

Dies ist eine Diskussion zu Personenüberprüfung innerhalb des Forums Polizeirecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.08.2009, 15:58
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Question Personenüberprüfung

Folgendes fiktives Beispiel.

A fährt mit dem Motorrad durch die Stadt und wird zu einer Verkehrskontrolle von der Polizei angehalten.
Überprüft wird lediglich die Person, unter vorzeigen des Ausweises.
Es wird nur gefragt, ob A Halter des Fahrzeuges ist.
Fahrzeugschein und Führerschein werden nicht verlangt.

Was für einen Sinn und Zweck hätte eine solche Kontrolle?
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GTR 1000
" Eine Vision ohne Handlung ist ein Traum;
eine Handlung ohne Vision ist ein Alptraum. "
( japanisches Sprichwort )
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  #2 (permalink)  
Alt 11.08.2009, 16:42
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AW: Personenüberprüfung

vllt. wollten sich die Polizisten nur mal den "heißen Ofen" aus der Nähe betrachten
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ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

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  #3 (permalink)  
Alt 12.08.2009, 07:57
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AW: Personenüberprüfung

Oder feststellen ob A vllt ein gesuchtes Mitglied der Hells Angels ist
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"Vor Gericht wird kein Recht gesprochen sondern ein Urteil gefällt!"
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  #4 (permalink)  
Alt 12.08.2009, 07:59
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AW: Personenüberprüfung

Rasterfahndung
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Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #5 (permalink)  
Alt 12.08.2009, 09:27
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AW: Personenüberprüfung

Zitat:
Zitat von Remby
genau .... (Insiderwissen) möglicherweise war eine Tankstelle in der Nähe
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  #6 (permalink)  
Alt 12.08.2009, 09:38
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AW: Personenüberprüfung

Zitat:
Zitat von charles0308
genau .... (Insiderwissen) möglicherweise war eine Tankstelle in der Nähe
Ganz so daneben liegt der Gedanke nicht.

A hatte zuvor "ordnungsgemäß" das Motorrad betankt,
allerdings gab es dort vor längerer Zeit einen "gewissen Zwischenfall".
10 Minuten danach wurde A angehalten-
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  #7 (permalink)  
Alt 16.08.2009, 00:16
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AW: Personenüberprüfung

Die Polizisten müssen ja nicht immer das komplette Schema von A-Z durchziehen.

Möglicherweise hat sich ihr "Gefühl", dass sie zur Kontrolle veranlasst hat nicht bestätigt.

Geändert von emjay83 (16.08.2009 um 22:10 Uhr).
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  #8 (permalink)  
Alt 19.08.2009, 20:26
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AW: Personenüberprüfung

Entweder Rasterfahndung

oder

§36 V StVO.
Was wahrscheinlicher ist. Die Polizei braucht keinen Grund, um Personen im Straßenverkehr anzuhalten. Klingt waghalsig ist aber so. §36 V beschreibt und legitimiert die "Verdachtsfreie Verkehrskontrolle". Zweck ist das Feststellen der Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugführers und seines Fahrzeugs.
Nur als Option.

EDIT: Ok, sie brauchen einen Grund. Steht ja oben.
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