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PC beschlagnahmt!

Dies ist eine Diskussion zu PC beschlagnahmt! innerhalb des Forums Polizeirecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.02.2010, 18:34
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PC beschlagnahmt!

Hi Leute.

Folgende Situation: 2 Freunde. 1er 18, einer 14. Der 18-jährige (zum Tatzeitpunkt 17) war mit einem Mädchen zusammen. Dieser habe sich jedoch von ihr getrennt und danach Nacktbilder von ihr verbreitet. Sie schreibt Anzeige wegen Vergewaltigung um sich zu rächen. Polizei steht vor seiner Tür, beschlagnahmt Rechner etc. Dann gibts da noch seinen kleinen Freund, der zum Tatzeitpunkt 13 war. Der Große Freund schickt ihm die Nacktbilder. Dannn kommt wie Anzeige. Wie gesagt, Rechner vom Großen wird beschlagnahmt. Dann liest der Große als er bei seinem Anwalt war um über den Vorfall zu reden auch zufällig den Namen von seinem kleinem Freund mit Anschrift, Telefonnummer usw und da steht dann dass das ein Durchsuchungsbeschluss ist.

Der Kleine Freund hat fast nichts mit der Freundin(Ex) zu tun. Nichtmal im echten Leben gesehen haben sie sich. Er fand sie immer recht unsympathisch und hat sie immer aus Spaß verarscht. Anscheinend hat die Ex-Freundin auch den kleinen Freund genannt (angezeigt) weil er sie damals öfters mal verarscht hat am Telefon und hat behauptet der kleine Freund hätte sie ausgelacht, nachdem er die Nacktbilder gesehen habe, was jedoch nicht stimmt. Durch die Telefonnummer hat Polizei alle Daten über den Kleinen Freund herausgefunden. Kleiner Freund hat jedoch nichtmehr mit ihr telefoniert nachdem sie getrennt waren, demzufolge lügt die Freundin.

Nun hat der Große Freund seinem kleinen Freund davon erzählt und nun hat der kleine Freund ganz schön Angst dass die Polizei vor seiner Türe steht und auch seinen Rechner beschlagnahmen und die den sehr lange behalten.

Folgende Fragen: Was hat der kleine Freund zu erwarten?
Kann er den Rechner einfach verstecken und sagen er hätte diesen weggeworfen?
Wie lange wird kleiner Freund seinen Rechner nicht sehen?
Kann man dies verhindern?
Wie wahrscheinlich ist es, dass die Polizei kommt und den Rechner beschlagnahmt? Gesehen wurde ja nur der Durchsuchungsbeschluss.

Ich weiß das mit dem Durchsuchungsbeschluss auf dem Tisch des Anwalts zu sehen klingt unrealistisch, aber es ist so. ^^
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Alt 27.02.2010, 19:21
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AW: PC beschlagnahmt!

Bekomm ich evtl mal ne Antwort? -.-
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  #3 (permalink)  
Alt 27.02.2010, 20:00
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AW: PC beschlagnahmt!

Zitat:
Zitat von Marthox
Folgende Fragen: Was hat der kleine Freund zu erwarten?
Ihm fällt insoweit kein strafbares Verhalten zur Last.

Zitat:
Zitat von Marthox
Kann er den Rechner einfach verstecken und sagen er hätte diesen weggeworfen?
Das kommt darauf an. Strafvereitelung in eigener Sache wäre straflos, bei einem Handeln zu Gunsten des Beschuldigten kann jedoch der Tatbestand der Strafvereitelung erfüllt sein.

Zitat:
Zitat von Marthox
Wie lange wird kleiner Freund seinen Rechner nicht sehen?
Das lässt sich so pauschal nicht beantworten. Das hängt vom Umfang des Ermittlungsverfahrens, sowie der Beweiseignung des Rechners ab.


Zitat:
Zitat von Marthox
Kann man dies verhindern?
Ja, durch eine freiwillige Herausgabe des Rechners. Danach erspart man sich zumindest die bevorstehende Durchsuchung, sofern nicht noch nach weiteren Beweismitteln durchsucht werden soll. Ansonsten gibt es keinen vorbeugenden Rechtsschutz gegen strafprozessuale Maßnahmen. Da diese noch nicht einmal stattgefunden haben, fehlt es wohl schon an der Rechtsschutzbedürftigkeit.
Man könnte höchstens beim Amtsgericht anrufen und um einen Abbruch der bevorstehenden Durchsuchung nachsuchen, unter der Vorgabe alle Beweismittel bereitwillig herauszugeben.

Zitat:
Zitat von Marthox
Wie wahrscheinlich ist es, dass die Polizei kommt und den Rechner beschlagnahmt? Gesehen wurde ja nur der Durchsuchungsbeschluss.
Wenn schon ein Durchsuchungsbeschluss existiert, ist die Wahrscheinlichkeit als hoch einzuschätzen.
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  #4 (permalink)  
Alt 28.02.2010, 01:10
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AW: PC beschlagnahmt!

Was für eine - entschuldigung - Kinderk*cke!

Zitat:
Zitat von Marthox
Folgende Fragen: Was hat der kleine Freund zu erwarten?
Kommt drauf an, was ihm vorgeworfen wird. Die Ex vom Großen erstatten Anzeige wegen Vergewaltigung? Vielleicht hat sie ja gesagt, der Große und der Kleine hätten sie zusammen vergewaltigt? Bilder per Mail erhalten und sie sich ansehen ist in der Regel jedenfalls nicht strafbar.

Zitat:
Kann er den Rechner einfach verstecken und sagen er hätte diesen weggeworfen?
Er könnte ihn auch verkaufen und das auch so angeben. Theoretisch dürfte der Kleine ja gar nichts davon wissen.

Zitat:
Wie lange wird kleiner Freund seinen Rechner nicht sehen?
Lange Zeit.

Zitat:
Kann man dies verhindern?
Außer man lässt den Rechner verschwinden, es kommt auf wundersame Weise doch nicht zu einer Hausdurchsuchung oder kann die Polizei durch viel Überredungskunst mit den Festplatten abspeisen? Nein, wohl kaum. Wenn der PC als Tatmittel eingezogen wird, dann macht man da nichts dran.

Zitat:
Wie wahrscheinlich ist es, dass die Polizei kommt und den Rechner beschlagnahmt?
Moment, da muss ich erst mal meine Glaskugel putzen... Woher sollen wir das denn wissen? Höchstwahrscheinlich wird die falsche Verdächtigung durch die Ex vom Großen früher oder später auffliegen. Dann dürften sich alle weiteren Schritte erübrigen - sofern das überhaupt mit dem Vergewaltigungsvorwurf zusammenhängt. Wenn es nur um die Bilder geht, wäre interessant zu wissen, was dem Kleinen überhaupt vorgeworfen wird. Oder hat der Kleine diese Bilder weitergeleitet oder irgendwo hochgeladen?

Zitat:
Gesehen wurde ja nur der Durchsuchungsbeschluss.

Ich weiß das mit dem Durchsuchungsbeschluss auf dem Tisch des Anwalts zu sehen klingt unrealistisch, aber es ist so. ^^
Komisch finde ich daran nur, dass der Anwalt den auf dem Tisch hatte.

Ach ja: sinnvoll wäre wohl eine Anzeige gegen die Ex wegen falscher Verdächtigung. Wie alt war die Ex eigentlich zum Tatzeitpunkt? Über oder unter 14 Jahre?
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