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Passivität bei Diebstahlsfällen

Dies ist eine Diskussion zu Passivität bei Diebstahlsfällen innerhalb des Forums Polizeirecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.06.2010, 14:52
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Question Passivität bei Diebstahlsfällen

Sehr geehrte Forenteilnehmer,

... mal angenommen bei einem Fahrrad- oder Autodiebstahl hat
man als "Anzeigender" irgendwann den Eindruck: die Anzeige wird
nur verwaltet - es kommt nicht zu einer aktiven Suche nach dem
Dieb. Frage: hat man in diesem Falle auch eine Beschwerdemöglich-
keit bei der nächstfolgenden Instanz ?!
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  #2 (permalink)  
Alt 09.06.2010, 15:04
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AW: Passivität bei Diebstahlsfällen

Klar, Dienstaufsichtsbeschwerde. Die üblichen drei "f": formlos, fristlos, fruchtlos.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.06.2010, 23:09
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AW: Passivität bei Diebstahlsfällen

Zitat:
Zitat von helmes63 Beitrag anzeigen
die Anzeige wird
nur verwaltet - es kommt nicht zu einer aktiven Suche nach dem
Dieb. Frage: hat man in diesem Falle auch eine Beschwerdemöglich-
keit bei der nächstfolgenden Instanz?
Bevor man mit (unsinnigen) Dienstaufsichtsbeschwerden um sich wirft, sollte man bedenken, dass derartige Fälle häufig keine Hinweise auf einen möglichen Täter bieten.

Mehr als eine Sachfahndungseingabe bleibt dem Sachbearbeiter oftmals nicht. Selbst diese fällt flach, wenn der Anzeigende die Rahmennummer nicht kennt oder das Fahrrad nicht codiert wurde.


MfG
__________________
Das ist nur meine bescheidene Meinung
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  #4 (permalink)  
Alt 10.06.2010, 11:07
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Question AW: Passivität bei Diebstahlsfällen

Wie soll denn dann eine Fahndung konkret ablaufen.
Bei einer Routineüberprüfung am Bahnhof werden alle
Gerätenummern von Fahrräder überprüft ?!
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  #5 (permalink)  
Alt 10.06.2010, 14:10
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AW: Passivität bei Diebstahlsfällen

Zitat:
Zitat von helmes63 Beitrag anzeigen
Wie soll denn dann eine Fahndung konkret ablaufen. Bei einer Routineüberprüfung am Bahnhof werden alle
Gerätenummern von Fahrräder überprüft ?!
Zur Wiedererlangung entwendeter Güter wäre eine solche Maßnahme durchaus praktikabel. Abgesehen davon, dass aber nicht jedes am Bahnhof abgestellte Fahrrad den Verdacht einer Straftat begründen kann, würde eine solche Maßnahme ebenfalls nicht zum Täter führen.
Eine "aktive Suche nach dem Dieb" - wie sie von ihnen erwartet wird - erfordert logischerweise Täteranhalte. Ermittler sind keine Zauberer.


MfG
__________________
Das ist nur meine bescheidene Meinung
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  #6 (permalink)  
Alt 10.06.2010, 21:45
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AW: Passivität bei Diebstahlsfällen

Hi..

mal ganz davon abgesehen ist es mir auch lieber wenn sich unsere Polizei um "Verbrechen" kümmert und nicht um Käse, wie einen popeligen Radl Diebstahl.
Im übrigen gibt es heutzutage in fast jeder Polizeidienststelle einen eigenen Sachbearbeiter für Zweirad "Verbrechen" Diebstahl.
Aber wie bereits geschrieben, ohne Hinweise ist eine Fahndung bestenfalls im Rahmen der Streifen und da auch nur bei Auffälligen "Personen" möglich/sinnvoll/praktikabel.

Chris
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