Dies ist eine Diskussion zu Passivität bei Diebstahlsfällen innerhalb des Forums Polizeirecht
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| ... mal angenommen bei einem Fahrrad- oder Autodiebstahl hat man als "Anzeigender" irgendwann den Eindruck: die Anzeige wird nur verwaltet - es kommt nicht zu einer aktiven Suche nach dem Dieb. Frage: hat man in diesem Falle auch eine Beschwerdemöglich- keit bei der nächstfolgenden Instanz ?! |
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| AW: Passivität bei Diebstahlsfällen Klar, Dienstaufsichtsbeschwerde. Die üblichen drei "f": formlos, fristlos, fruchtlos.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Passivität bei Diebstahlsfällen Zitat:
Mehr als eine Sachfahndungseingabe bleibt dem Sachbearbeiter oftmals nicht. Selbst diese fällt flach, wenn der Anzeigende die Rahmennummer nicht kennt oder das Fahrrad nicht codiert wurde. MfG
__________________ Das ist nur meine bescheidene Meinung |
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| Wie soll denn dann eine Fahndung konkret ablaufen. Bei einer Routineüberprüfung am Bahnhof werden alle Gerätenummern von Fahrräder überprüft ?! |
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| AW: Passivität bei Diebstahlsfällen Zitat:
Eine "aktive Suche nach dem Dieb" - wie sie von ihnen erwartet wird - erfordert logischerweise Täteranhalte. Ermittler sind keine Zauberer. ![]() MfG
__________________ Das ist nur meine bescheidene Meinung |
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| AW: Passivität bei Diebstahlsfällen Hi.. mal ganz davon abgesehen ist es mir auch lieber wenn sich unsere Polizei um "Verbrechen" kümmert und nicht um Käse, wie einen popeligen Radl Diebstahl. Im übrigen gibt es heutzutage in fast jeder Polizeidienststelle einen eigenen Sachbearbeiter für Zweirad "Verbrechen" Diebstahl. Aber wie bereits geschrieben, ohne Hinweise ist eine Fahndung bestenfalls im Rahmen der Streifen und da auch nur bei Auffälligen "Personen" möglich/sinnvoll/praktikabel. Chris |
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