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Ordnungswidrigkeit bei Demo

Dies ist eine Diskussion zu Ordnungswidrigkeit bei Demo innerhalb des Forums Polizeirecht

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Alt 22.01.2010, 11:10
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Ordnungswidrigkeit bei Demo

Gesetz dem Fall Herr X habe bei einer Demonstration teil genommen, zum Beispiel für bessere Bildung. Diese Demonstration hätte sich nach dreimaliger Aufforderung durch die Polizei, welche auch die ganze Veranstaltung mit mehreren Kameras filmte, nicht komplett aufgelöst und wäre weiter durch die Stadt gezogen, ohne jedoch Sachbeschädigung oder ähnliches zu begehen.

Im Endeffekt würde Herr X dann vorgeworfen, dass er gegen § 113 l, 2. Alt. OWiG verstoßen hätte. Nun solle er sich zu diesem Vorwurf erklären oder von diesem Recht keinen Gebrauch machen.
Wie könnte Herr X in diesem fiktiven Fall am besten verfahren und womit hätte er in Zukunft zu rechnen (Bußgeld o.ä.)?

Mit freundlichen Grüßen,
Etznab
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Alt 25.01.2010, 21:20
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AW: Ordnungswidrigkeit bei Demo

Hat diese Person von der hier gesprochen wird bessere Chance, wenn sie sich an den Ermittlungsausschuss wendet?
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  #3 (permalink)  
Alt 26.01.2010, 06:50
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AW: Ordnungswidrigkeit bei Demo

Zitat:
Zitat von Etznab
Wie könnte Herr X in diesem fiktiven Fall am besten verfahren und womit hätte er in Zukunft zu rechnen (Bußgeld o.ä.)?
Die Person wird wohl einen Bußgeldbescheid erhalten. Gem. § 113 Abs. 3 OWiG kann eine Geldbuße bis zu 5000 Euro verhängt werden. (Es wird aber vermutlich eine weitaus geringere Geldbuße festgesetzt.)
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