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Opportunitätsprinzip und Legalitätsprinzip

Dies ist eine Diskussion zu Opportunitätsprinzip und Legalitätsprinzip innerhalb des Forums Polizeirecht

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Alt 04.11.2011, 18:22
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Opportunitätsprinzip und Legalitätsprinzip

Hallo,ich habe mal zwei Fragen, könnt ihr mir sagen welche Antwort richtig ist?

Was versteht man unter dem Opportunitätsprinzip?
A: Die Erhebung einer Anklage liegt im Ermessen des Anklagebehörde.
B: Die Regelung, dass eine Behörde nicht nach Ihrem Ermessen handeln darf.
(A ist doch richtig oder?)

Was verstehtman unter dem Legalitätsprinzip?
A: Die Handlungen oder Maßnahmen einer Behörde liegen im Ermessen des Entscheidungsträger.
B: Die Erhebung einer Anklage für Straftaten ist von Amts wegen zwingend vorgesehen.
(Hier ist A auch richtig oder?)

Vielen Dank, im moment ist mein Kopf voll und ich finde keine Lösung. Vielleicht könnte mir das ja einer kurz erklären
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  #2 (permalink)  
Alt 09.11.2011, 22:05
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AW: Opportunitätsprinzip und Legalitätsprinzip

Tausche "Anklagebehörde" mit "Verfolgungsbehörde", dann stimmt Antwort A...

Ansonsten steht Legalitätsprinzip für Antwort B.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.11.2011, 08:16
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AW: Opportunitätsprinzip und Legalitätsprinzip

Zitat:
Zitat von potatoefritz Beitrag anzeigen
Opportunitätsprinzip gilt im Ordnungswidrigkeitsverfahren (§ 47 OWiG).
keine der Antworten, da es keine Ermessensentscheidung der Anklagebehörde (Staatsanwaltschaft) gibt
Das Opportunitaetsprinzip gibt es sehr wohl auch im Strafverfahren, und ob Anklage erhoben oder aus Opportunitaetsgruenden eingestellt wird, liegt sehr wohl im Ermessen der StA. Also Antwort A.

Meint

Domingo
__________________
Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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