Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Nichtbefolgen des Haltgebotes eines Beamten

Dies ist eine Diskussion zu Nichtbefolgen des Haltgebotes eines Beamten innerhalb des Forums Polizeirecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 22.12.2009, 12:32
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 21
Keine Wertung, yohha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, yohha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, yohha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, yohha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, yohha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, yohha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, yohha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, yohha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, yohha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, yohha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Post Nichtbefolgen des Haltgebotes eines Beamten

Hallo,

ab wann trifft folgende Ordnungswidrigkeit zu:

Das Haltbegot eines Polizeibeamten anlässlich einer Verkehrskontrolle wurde nicht befolgt.

Auf welche Art und Weise muss sich der Beamte mit seinem Fahrzeug (von hinten kommend) bemerkbar machen.
Trifft dies auch zu wenn man etwas verspätet angehalten hat und die Verkehrskontrolle durchgeführt wurde?

mfg
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 22.12.2009, 13:25
Star Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2009
Ort: bei Hannover
Alter: 38
Beiträge: 884
100% positive Bewertungen (884 Beiträge, 135 Bewertungen)100% positive Bewertungen (884 Beiträge, 135 Bewertungen)100% positive Bewertungen (884 Beiträge, 135 Bewertungen)100% positive Bewertungen (884 Beiträge, 135 Bewertungen)100% positive Bewertungen (884 Beiträge, 135 Bewertungen)100% positive Bewertungen (884 Beiträge, 135 Bewertungen)100% positive Bewertungen (884 Beiträge, 135 Bewertungen)100% positive Bewertungen (884 Beiträge, 135 Bewertungen)100% positive Bewertungen (884 Beiträge, 135 Bewertungen)100% positive Bewertungen (884 Beiträge, 135 Bewertungen)  
AW: Nichtbefolgen des Haltgebotes eines Beamten

Zitat:
Zitat von yohha
Hallo,

ab wann trifft folgende Ordnungswidrigkeit zu:

Das Haltbegot eines Polizeibeamten anlässlich einer Verkehrskontrolle wurde nicht befolgt.

Auf welche Art und Weise muss sich der Beamte mit seinem Fahrzeug (von hinten kommend) bemerkbar machen.
Auf welche Art hat er sich denn in diesem fiktiven Fall bemerkbar gemacht?

Zitat:
Zitat von yohha
Trifft dies auch zu wenn man etwas verspätet angehalten hat und die Verkehrskontrolle durchgeführt wurde?
Kommt darauf an.
War ein sofortiges Anhalten aufgrund der Verkehrslage nicht möglich?
Haben die Bremsen nicht funktioniert?
Hatte der Fahrer das Haltegebot nicht mitbekommen?
Oder hatte der Fahrer keine Lust auf die Kontrolle?


MfG
Carsten
__________________
Bin kein Jurist, sage nur meine Meinung!
PS: wer sChreipfehler vindet , darff sie pehalten!

Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 22.12.2009, 15:19
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern/Costa Blanca
Beiträge: 6.231
97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)  
AW: Nichtbefolgen des Haltgebotes eines Beamten

Zitat:
Zitat von gärtner73
Auf welche Art hat er sich denn in diesem fiktiven Fall bemerkbar gemacht?
hier findet man weitergehende Infos bzw. Märchen
Kontrolle mit gezogener Schusswaffe !?
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 23.12.2009, 00:05
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 21
Keine Wertung, yohha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, yohha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, yohha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, yohha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, yohha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, yohha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, yohha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, yohha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, yohha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, yohha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Nichtbefolgen des Haltgebotes eines Beamten

angenommen der Fahrer bemerkt dies nicht sofort, sondern erst nach ein paar Metern, ab wo und wann muss man dem Haltgebot folgen?
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 23.12.2009, 00:09
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2009
Ort: BW
Beiträge: 2.619
96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)  
AW: Nichtbefolgen des Haltgebotes eines Beamten

Das kann man so nicht sagen. Dafür ist der Sachverhalt viel zu mager.

wo wurde denn gehalten?
Wie wurde angehalten?
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 23.12.2009, 00:13
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 21
Keine Wertung, yohha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, yohha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, yohha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, yohha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, yohha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, yohha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, yohha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, yohha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, yohha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, yohha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Nichtbefolgen des Haltgebotes eines Beamten

Der zum Anhalten aufgeforderte Wagen fährt mit ca. 30km bei dichten Schneefall auf glatter Straße und bemerkt das Blaulicht erst nachdem eine akustische Durchsage des Streifenwagens erfolgt - nach rund 200m und hält darauf hin unverzüglich rechts an.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 23.12.2009, 00:16
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2009
Ort: BW
Beiträge: 2.619
96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)96% positive Bewertungen (2619 Beiträge, 88 Bewertungen)  
AW: Nichtbefolgen des Haltgebotes eines Beamten

Zitat:
mit ca. 30km
km/h vermutlich.

Hierin kann ich keine Ordnungswidrigkeit erkennen.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 23.12.2009, 00:18
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 21
Keine Wertung, yohha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, yohha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, yohha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, yohha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, yohha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, yohha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, yohha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, yohha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, yohha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, yohha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Nichtbefolgen des Haltgebotes eines Beamten

Zitat:
Zitat von marcdsl
km/h vermutlich.

Hierin kann ich keine Ordnungswidrigkeit erkennen.
ja, km/h sollte das werden. Gibt es dafür irgendwo eine genaue Definition?
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 23.12.2009, 00:24
Star Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2009
Ort: bei Hannover
Alter: 38
Beiträge: 884
100% positive Bewertungen (884 Beiträge, 135 Bewertungen)100% positive Bewertungen (884 Beiträge, 135 Bewertungen)100% positive Bewertungen (884 Beiträge, 135 Bewertungen)100% positive Bewertungen (884 Beiträge, 135 Bewertungen)100% positive Bewertungen (884 Beiträge, 135 Bewertungen)100% positive Bewertungen (884 Beiträge, 135 Bewertungen)100% positive Bewertungen (884 Beiträge, 135 Bewertungen)100% positive Bewertungen (884 Beiträge, 135 Bewertungen)100% positive Bewertungen (884 Beiträge, 135 Bewertungen)100% positive Bewertungen (884 Beiträge, 135 Bewertungen)  
AW: Nichtbefolgen des Haltgebotes eines Beamten

Klar, nennt sich: Kilometer pro Stunde. Und ist eine Geschwindigkeitsangabe!
__________________
Bin kein Jurist, sage nur meine Meinung!
PS: wer sChreipfehler vindet , darff sie pehalten!

Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 23.12.2009, 00:26
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 21
Keine Wertung, yohha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, yohha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, yohha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, yohha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, yohha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, yohha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, yohha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, yohha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, yohha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, yohha hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Nichtbefolgen des Haltgebotes eines Beamten

grins, ich meinte aber ab wann man dem Haltgebot eines Beamten nicht nachkommt.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Zusätzliche Tätigkeiten eines Beamten Beamtenrecht 13.06.2009 20:23
Zahlungsschwierigkeiten eines Beamten Beamtenrecht 18.07.2008 07:21
Dienstreisen und Arbeitszeit eines Beamten Beamtenrecht 24.03.2008 08:33
Namensfplicht eines Beamten Polizeirecht 19.12.2007 00:44
Entlassung eines Beamten ? Beamtenrecht 25.04.2005 14:57





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Polizeirecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN