Dies ist eine Diskussion zu Nichtbefolgen des Haltgebotes eines Beamten innerhalb des Forums Polizeirecht
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| ab wann trifft folgende Ordnungswidrigkeit zu: Das Haltbegot eines Polizeibeamten anlässlich einer Verkehrskontrolle wurde nicht befolgt. Auf welche Art und Weise muss sich der Beamte mit seinem Fahrzeug (von hinten kommend) bemerkbar machen. Trifft dies auch zu wenn man etwas verspätet angehalten hat und die Verkehrskontrolle durchgeführt wurde? mfg |
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| AW: Nichtbefolgen des Haltgebotes eines Beamten Zitat:
Zitat:
War ein sofortiges Anhalten aufgrund der Verkehrslage nicht möglich? Haben die Bremsen nicht funktioniert? Hatte der Fahrer das Haltegebot nicht mitbekommen? Oder hatte der Fahrer keine Lust auf die Kontrolle? MfG Carsten |
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| AW: Nichtbefolgen des Haltgebotes eines Beamten Zitat:
Kontrolle mit gezogener Schusswaffe !?
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Nichtbefolgen des Haltgebotes eines Beamten angenommen der Fahrer bemerkt dies nicht sofort, sondern erst nach ein paar Metern, ab wo und wann muss man dem Haltgebot folgen? |
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| AW: Nichtbefolgen des Haltgebotes eines Beamten Das kann man so nicht sagen. Dafür ist der Sachverhalt viel zu mager. wo wurde denn gehalten? Wie wurde angehalten? |
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| AW: Nichtbefolgen des Haltgebotes eines Beamten Der zum Anhalten aufgeforderte Wagen fährt mit ca. 30km bei dichten Schneefall auf glatter Straße und bemerkt das Blaulicht erst nachdem eine akustische Durchsage des Streifenwagens erfolgt - nach rund 200m und hält darauf hin unverzüglich rechts an. |
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| AW: Nichtbefolgen des Haltgebotes eines Beamten Zitat:
Hierin kann ich keine Ordnungswidrigkeit erkennen. |
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| AW: Nichtbefolgen des Haltgebotes eines Beamten Zitat:
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| AW: Nichtbefolgen des Haltgebotes eines Beamten Klar, nennt sich: Kilometer pro Stunde. Und ist eine Geschwindigkeitsangabe! |
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