Dies ist eine Diskussion zu Muss Polizei Krawalle verhindern? innerhalb des Forums Polizeirecht
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| Muss Polizei Krawalle verhindern? Ich hätte eine kurze Frage: Wenn jemand einen Fußballplatz in einem allg. Wohngebiet baut und der Nachbar dagegen klagt, weil er unter anderem Krawalle vor seiner Haustür befürchtet (z.B Hooligangs), ist es dann tatsächlich Aufgabe der Polizei diese zu verhindern oder Augabe der Baubehörde aufgrund der Gefährdung der Allgemeinheit die Baugenehmigung zu untersagen, gerade weil es ein allgemeines Wohngebiet ist. Falls PolG greift, kann mir da jemand Normen nennen! Wäre für jede Antwort dankbar! Brauchte es für meine HA. Gruß |
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| AW: Muss Polizei Krawalle verhindern? Ich mag ÖR jetzt auch nicht besonders, aber wie wäre es wenn du dich ganz systematisch vorarbeitest. Davon ausgehend dass Fußballplätze einer Baugenehmigung bedürfen, solltest du dir überlegen wann eine Baugenehmigung zu erteilen ist. In Hessen besagt zum Beispiel § 64 HBO, dass eine Baugenehmigung zu erteilen ist, wenn dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind. Also was ist hier im materiellen Sinne zu prüfen? Haben wir hier überhaupt eine genehmigungspflichte bauliche Anlage? also was sagt dein Landestext zu baulichen Anlagen und zur genehmigungsbedürftigen Anlagen? Wenn du eine Baugenehmigung brauchst, ist das Vorhaben nun auch genehmigungsfähig? Hier stellt sich die Frage nach der Vereinbarkeit von Bauordnungs und Bauplanungsrecht. Bauordnungsrecht. Hierzu wirst du in deinem Landestext relativ weit vorne Ausführungen welche Anforderungen an das Grundstück, seine Bebauung und die Bauausführung zu stellen sind. Du wirst feststellen, dass das Bauordnungsrecht sich mehr mit der Frage der baulichen Sicherheit (z.b. Standfestigkeit des Gebäudes befasst) Bauplanungsrecht so jetzt kommen die eigentlich spannenden Fragen. Ist ein solches Vorhaben in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig? Was sagt denn 29 BauGB? In was für einem Baugebiet bist du hier eigentlich? Beplanter oder unbeplanter Innenbereich...? Wenn es einen Bebauungsplan gibt... sagt dieser etwas zu dem Thema? etc. So oder so, wirst du dann bei der BauNVO in § 4 landen.... und feststellen, dass ein Fußballplatz im Grundsatz als Anlage für sportliche Zwecke erst ein Mal zulässig ist. So dein lieber nervige Nachbar will sich hier auf einen nachbarschaftlichen Drittschutz berufen.Wenn du in der BauNVO etwas weiterblätterst, wirst du unweigerlich auf § 15 BauNVO stoßen. Ob dieser Anwendung findet und ob der Argumentation des Nachbarn hier wirklich zu folgen ist, überlasse ich nun deinem Gehirnschmalz und deiner Recherche. Also dann liebe Grüße Siobhan |
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| AW: Muss Polizei Krawalle verhindern? Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Das Ganze mit der Baugenehmigung habe ich schon durchgeprüft, also eine Anfechtungsklage in Form einer Nachbarklage: Zulässigkeit und Begründetheit+Drittschützende Normen, dass habe ich alles. In meinem Sachverhalt steht nur, dass der Nachbar als Argument gegen die Baugenhemigung anbringt, Angst vor Krawalle zu haben (was ja nach Fussballspiele auch nicht unüblich ist) und somit die Baugenehmigung "zu nichte machen" möchte. Der Bauherr der Sportanlage dagegen meint, dies hätte nichts mit der Baugenehmigung zu tun, sondern sei allein Sache der Polizei und nicht Aufgabe der Baubehörde. Ich will nun wissen, ob tatsächlich die Polizei für Krawalle zuständig ist oder ob die Baubehörde, wenn eine potenzielle Gefahr (hier Krawalle) drohen könnte, eine Baugenehmigung versagen kann bzw. muss. Ist es verständlich was ich meine? |
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| AW: Muss Polizei Krawalle verhindern? hmm .. ich glaube du siehst den Wald vor lauter Bäumen nicht... 1. Tipp um dir auf die Sprünge zu helfen (baurechtlich) Eine bauanliche Anlage ist im Sinne von 15 BauNVO unzulässig wenn.... (?) Prüft die Baubehörde hier denn nicht, ob eventuelle Störungen durch Hooligans für die Eigenart des Baugebiets unzumutbar sind? Wenn nun die Behörde zu dem Schluss käme, dass dies nicht der Fall wäre, warum ist dann z.B. nach § 64 HBO eine Baugenehmigung zu erteilen? 2. Tipp Ein Verwaltungsakt ist nur formell rechtmäßig, wenn auch die zuständige Behörde gehandelt hat. Welche Behörden sind denn für die Gefahrenabwehr zuständig? Und ist die Baubehörde eine Ordungsbehörde die für die Gefahrenabwehr zuständig ist? 3. Tipp Wenn sich tatsächlich bei einem Fußballspiel eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ergibt, warum ist dann die Polizeibehörde zuständig? Also dann liebe Grüße Siobhan |
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