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Muss mir die Polizei helfen bei Verstoss gegen die Menschenrechte ?

Dies ist eine Diskussion zu Muss mir die Polizei helfen bei Verstoss gegen die Menschenrechte ? innerhalb des Forums Polizeirecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.11.2009, 01:54
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Muss mir die Polizei helfen bei Verstoss gegen die Menschenrechte ?

Nach Artikel 23 der Menschenrechte gilt:

1.Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
2.Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
3.Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
4.Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.


Da Zeitarbeitsfirmen gegen dieses Menschrenrecht verstossen ( in erster Linie wegen ungleicher Entlohnung bei gleicher Arbeit ) möchte ich diverse Zeitarbeitsfirmen bei der Polizei anzeigen.

Bin ich im Recht ?

Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 04.11.2009, 08:09
V.I.P.
 
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AW: Muss mir die Polizei helfen bei Verstoss gegen die Menschenrechte ?

Zitat:
Zitat von Wernersen
Bin ich im Recht ?
Nö .
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Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 04.11.2009, 09:35
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AW: Muss mir die Polizei helfen bei Verstoss gegen die Menschenrechte ?

Ein Recht auf Arbeit ist auch in der saarländischen Verfassung verankert. Dies steht jedoch schon mit Artikel 12 I GG in Konflikt und ist als unverbindliche Staatszielbestimmung anzusehen.

Diese und weitere Staatszielbestimmungen der SVerf sind nach Prof. Gröpl von der Saar-Uni "Märchenbücher unerfüllter Träume".
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  #4 (permalink)  
Alt 04.11.2009, 10:04
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AW: Muss mir die Polizei helfen bei Verstoss gegen die Menschenrechte ?

......und was sollte die Polizei ihrer Meinung nach tun
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  #5 (permalink)  
Alt 04.11.2009, 10:37
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AW: Muss mir die Polizei helfen bei Verstoss gegen die Menschenrechte ?

Ungleiche Entlohnung bei gleicher Arbeit gibt es nicht nur bei Zeitarbeitsfirmen.
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  #6 (permalink)  
Alt 04.11.2009, 10:50
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AW: Muss mir die Polizei helfen bei Verstoss gegen die Menschenrechte ?

Eine Zeitarbeitsfirma ist auch nicht an solcherlei Völkerrecht gebunden.
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  #7 (permalink)  
Alt 04.11.2009, 12:24
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AW: Muss mir die Polizei helfen bei Verstoss gegen die Menschenrechte ?

Ich hatte halt gehofft, dass die Menschenrechte über allem stehen.

Für mein laienhaftes Rechtsverständnis sind, bzw. waren die Menschenrechte unser höchstes Gut.

Wenn wir unsere Soldaten/innen nach Afghanistan schicken um uns dort für die Menschenrechte einzusetzen, dann sollten wir vielleicht erst einmal in unserem Land die Menschenrechte achten !

Wenn aber die Menschenrechte nur nett gemeinte Vorschläge sind und nicht rechtsbindend, dann können wir den Laden eigentl. auch gleich dicht machen

Danke für die Antworten
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  #8 (permalink)  
Alt 04.11.2009, 14:02
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AW: Muss mir die Polizei helfen bei Verstoss gegen die Menschenrechte ?

Auch in Deutschland müssen die Menschenrechte beachtet werden. Politische Aussagen weltfremder Bürokraten und Schönredner, die vielleicht in irgendeiner Konvention landen, sind aber nicht rechtsverbindlich.
__________________
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Alt 23.02.2010, 16:14
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AW: Muss mir die Polizei helfen bei Verstoss gegen die Menschenrechte ?

Zitat:
Zitat von Wernersen
Nach Artikel 23 der Menschenrechte gilt:

1.Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
2.Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
3.Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
4.Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.


Da Zeitarbeitsfirmen gegen dieses Menschrenrecht verstossen ( in erster Linie wegen ungleicher Entlohnung bei gleicher Arbeit ) möchte ich diverse Zeitarbeitsfirmen bei der Polizei anzeigen.

Bin ich im Recht ?

Danke
Für Verstöße gegen Menschenrechte , so wie Du das vor bringst fällt nicht in den Aufgabenbereich der Polizei und ist somit nicht zuständig.
Ihr Aufgabenbereich deckt die öffentliche Sicherheit und Ordnung ab, - Sicherheit zu gewährleisten, herzustellen, Störungen die die Sicherheit und Ordnung betreffen abzustellen.
Desweiteren Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zu erforschen und zu verfolgen, zu ahnden oder zur Anzeige zu bringen.
__________________
Glücklicher Pensionär
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