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Müssen Ordnungsbeamte sich ausweisen?

Dies ist eine Diskussion zu Müssen Ordnungsbeamte sich ausweisen? innerhalb des Forums Polizeirecht

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Alt 23.06.2009, 00:23
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Müssen Ordnungsbeamte sich ausweisen?

Hallo Community,

nach längerer erfolgloser Recherche auf den Seiten des Berliner Senats und der Ordnungsämter hoffe ich, hier Antwort auf eine eigentlich simple Frage zu finden: Müssen Aussendienstmitarbeiter des Berliner Ordnungsamtes sich auf Verlangen ausweisen bzw. (wie die Berliner Polizei) eine Karte mit ihrer Dienstnummer übergeben?

Wo genau ist das geregelt? In der Berliner "Ordnungsdiensteverordnung" (was für ein Titel!) ist viel über Befugnisse zu lesen, aber kein Wort über Pflichten. Auch das "Gesetz zur Errichtung bezirklicher Ordnungsämter" (OÄErrG) enthält keine Festlegung hierzu.

Für etwas Aufklärung oder einen Quellenhinweis dankbar...
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Alt 25.06.2009, 10:30
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AW: Müssen Ordnungsbeamte sich ausweisen?

Zitat:
Zitat von buerger500
Dienstnummer
Du guckst zu viele amerikanische Krimis.

Zitat:
Zitat von buerger500
Wo genau ist das geregelt?
Recht und Pflichten der Beschäftigten sind vermutlich in deren Arbeitsvertrag geregelt.
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 25.06.2009, 15:15
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AW: Müssen Ordnungsbeamte sich ausweisen?

Diese Antwort war leider nicht wirklich hilfreich...

Zitat:
Zitat von Mitleser
Zitat:
Zitat von buerger500
Dienstnummer
Du guckst zu viele amerikanische Krimis.
In einigen Bundesländern haben Polizeibeamte eine Dienstnummer. Polizisten im Land Berlin müssen sich auf Verlangen ausweisen und eine "Dienstkarte" mit ihrer Dienstnummer übergeben. (hier im Forum mehrfach besprochen)
Ein Beispiel gibt's hier.

Zitat:
Zitat von Mitleser
Recht und Pflichten der Beschäftigten sind vermutlich in deren Arbeitsvertrag geregelt.
Wenn Ordnungsbeamte (oder wer auch immer) hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, gelten hierfür besondere Bestimmungen, die über die Regelungen eines Arbeitsvertrages hinausgehen. Siehe z.B. § 57 OWiG:
"Personen, die ermächtigt sind, die Befugnis nach § 56 für die Verwaltungsbehörde im Außendienst wahrzunehmen, haben sich entsprechend auszuweisen."

Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) ist ein Bundesgesetz und insofern verbindlich, aber die Ausgestaltung der Tätigkeit der Ordnungsämter ist Landesrecht. Meine Frage: Wo ist das für's Land Berlin geregelt?

Geändert von buerger500 (25.06.2009 um 19:04 Uhr).
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