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Dies ist eine Diskussion zu Mitteilung nach Anzeige innerhalb des Forums Polizeirecht

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  #1 (permalink)  
Alt 31.10.2010, 20:01
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Mitteilung nach Anzeige

Hallo Guten Abend:

Ich bin Neu hier und wollte Allen Hallo sagen.

Eine Frage.
Hoffentlich ist der Beitrag und die Frage hier richtig.

Mal angenommen, Jemand zeigt eine Straftat an (sexuelle Gewalt) und man will diesen Vorgang auch veröffentlichen. Die Täter sind teilweise in der Öffentlichkeit.

Wie geht das von statten? Kann man beim Erstatten der Strafanzeige die Polizei um Erstellung einer Pressemitteilung bitten oder erstellt man diese Mitteilung selber?

Würde die Polizei die Pressemitteilung beim Erstatten der Strafanzeige auch erstellen, wenn man sie darum bittet?

Veröffentlicht die Polizei den Vorgang dann auf Bitte des Opfers?



Oder kann man als Betroffene selber nach Erstatten der Strafanzeige die Pressemitteilung erstellen?

Es ist hier von sexueller Gewalt mit schweren Folgen die Rede. Vielleicht können sich Einige hier die Folgen vorstellen, hoffe, dass Niemand hier sie erlebt hat. Das ist eine sehr schwere und schlimme Gewalt, das Leben ist Folter und kein Leben.

Danke im Voraus

Gruß

Sebastian
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  #2 (permalink)  
Alt 02.11.2010, 11:36
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AW: Mitteilung nach Anzeige

Was hätte das für einen Sinn diese oben beschriebenen Dinge zu veröffentlichen?
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