Dies ist eine Diskussion zu Merkwürdiger Unfall - Was müsste nun passieren? innerhalb des Forums Polizeirecht
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| Merkwürdiger Unfall - Was müsste nun passieren? M wird am Ortausgang eines Dorfes auf einem als solchem ausgeschilderten Radweg (rechts neben der Straße) bewusstlos und blutend neben seinem Fahrrad liegend aufgefunden. Erste Hilfe wird geleistet, Rettungswagen und Notarzt erscheinen, M wird ins Krankenhaus gebracht und dort versorgt. Die "Finder" verkrümeln sich so nach und nach, Polizei erscheint am Unfallort und auch im Krankenhaus. M hat eine schwere Kopfverletzung abbekommen und eine "retrograde Amnesie" erlitten, er weiß also nicht, was passiert ist. Und nun die Aufgabe: Was tun nun unsere Behörden, um den Fall zu klären a) streng nach Gesetz und Lehrbuch b) in der allgemeinen Realität? Zusatzaufgabe c) Was müsste M tun, wenn ihm der sich möglicherweise auftuende Unterschied zwischen a) und b) zu groß wird? |
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| AW: Merkwürdiger Unfall - Was müsste nun passieren? Zitat:
b) siehe a), z.B. in Form von Zeugenfeststellung und -befragung. Falls keine Zeugen vorhanden sind, die den Vorfall beobachten konnten, wäre auch ein Zeitungsaufruf möglich - ob dieser veröffentlicht wird, liegt aber wiederum in der Hand der Zeitungen. Je nach Sachverhalt besteht hier eine manchmal größere manchmal kleinere Liste von Möglichkeiten. c) Dienstaufsichtsbeschwerde bei einer vorgesetzten Stelle Frage: Wieso glaubt die fiktive Person M im Sachverhalt einen zu großen Unterschied zwischen a) und b) zu erkennen? |
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| AW: Merkwürdiger Unfall - Was müsste nun passieren? Zitat:
M könnte doch nun hier mitlesen, hier also a) erfahren und b) oder noch schlimmeres praktisch erleben. M könnte auch viel fernsehen und so zum Beispiel regelmäßig am Sonntagabend um 20.15 Uhr die erweiterte Krombacherwerbung in der ersten Reihe konsumieren. Daraus könnten sich auch Erwartungen ergeben, wie a) ausehen sollte, was erst Recht zu Differenzen zwischen seinen Erwartungen und b) führen würde. Er würde dann natürlich aus gleicher Quelle auch die Wunderdoktoren kennen, zu denen man schnell mal ohne 4-wöchige Anmeldung wegen eines Pflasters kommen kann, die dann - weil man zufällig beim hinausgehen stolpert - einen Totalcheck inklusive Ganzkörper-CT und -MRT durchführen, und so rechtzeitig vor der für nächste Woche angesetzten Hochzeit einen Gehirntumor nebst Herzfehler und verkehrt herum angewachsem Fuß erkennen und reparieren. Die sollen hier aber bitte nicht das Thema sein. M könnte aber einfach bloß davon ausgehen, dass es in seinem Leben öfter mal Unterschiede zwischen Theorie und Praxis gegeben hat. Mal zu seinem Vorteil, mal auch eher weniger M könnte auch vor lauter langer Weile z.B. das Forum www.unfallopfer.de oder auch andere Abteilungen des juraforums interessant und zu mindestens 100% für wahr und allgemein zutreffend befunden haben. Da bleibt ja manchmal bloß zu hoffen, dass b) nicht so schlimm ausfällt, dass c) gleich unmöglich wird. Ansonsten war aber ausdrücklich von einem möglichen Unterschied die Rede, der also nicht notwendig vorausgesetzt wird. Zitat:
Zitat:
Aus gut unterichtete Quelle erfahre ich außerdem, dass 4 Wochen nach dem Unfall keine Zeugen gefunden werden konnten. Die Zahl der dortigen Anwohner sei sehr überschaubar und alle wollen angeblich nur den dort herumliegenden M gesehen haben, der zum Zeitpunkt auch der einzige Fremde am Ort gewesen sei.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! Geändert von motzmecker (03.11.2010 um 21:22 Uhr). |
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| AW: Merkwürdiger Unfall - Was müsste nun passieren? Moin. Gibt es denn irgendeinen Anhaltspunkt dafür, dass M nicht einfach einen Unfall hatte, so ganz ohne Fremdverschulden? Zitat:
lg Carsten |
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| AW: Merkwürdiger Unfall - Was müsste nun passieren? Zitat:
Liegen den den Menschen ohne Fahrrad auch so oft bewußtlos mit zertöppertem Schädel auf Deutschlands Straßen, Plätzen und Wegen, die dann auch typischerweise alle von allein umgefallen sind, dass man das als den allgemeinen Regelfall so bis zum Nachweis des Gegenteils voraussetzen kann? Hier habe ich sowas noch nie gesehen oder gehört. M beantwortet die Frage nach den Anhaltspunkten übrigens mit "Ja, mehrere!", will aber keine Details preisgeben. Dann erst mal Gute Nacht!
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Merkwürdiger Unfall - Was müsste nun passieren? Moin. Zitat:
Allerdings fallen mir spontan mehrere Szenarien ein, in denen ein Fahrradfahrer ohne Fremdverschulden zu Sturz kommen kann (mindestens eines habe ich selbst erlebt, wenn auch mit glimpflicherem Ausgang). Zu schweren Schädelverletzungen kann es dabei immer kommen. Solange den Behörden dabei nichts Verdächtiges auffällt, sehe ich keinen Grund, Ermittlungen einzuleiten. Zitat:
lg Carsten |
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| AW: Merkwürdiger Unfall - Was müsste nun passieren? Zitat:
Ansonsten kann die Polizei ja keine Erkenntnisse über die genauen Verletzungen des M erlangen. Zitat:
Zitat:
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| AW: Merkwürdiger Unfall - Was müsste nun passieren? Zitat:
M selbst würde sicher gern rausbekommen, was (eventuell auch wer) ihn da umgelegt hat. Außerdem sind im Zeitalter der allgemeinen Sparsamkeit viele öffentliche Institutionen recht schnell damit, Fragebögen zu versenden, auf denen dann auszufüllen ist, wer schuld ist, welche Versicherung zahlt, welcher Anwalt beauftragt ist, welche Polizeidienststelle den Fall aufgeklärt hat, ... Krankenkassen benötigen heutzutage dafür ganze 2 Arbeitstage. An eine Schädelfraktur erinnert man sich hingegen deutlich länger, wenn man das Glück hat, sich danach überhaupt noch an irgendwas zu erinnern. Also Sonntags in der Krombacherwerbung werden spätestens dann, wenn es schwierig wird, die Revierpolizisten weggeschickt und die Experten geholt. Immer diese Fragen nach konkreten Details im völlig fiktiven Fall ... M würde wohl sagen, als er es zum ersten mal wiedergesehen habe, gab es einen Kratzer im Bezug des Lenkers, der aber nicht notwendigerweise nur vom Unfall herrühren müsse. Erstens sei das Rad nicht neu und zweitens könnte es in dem Schuppen (bei einem der Anwohner) auch recht eng zugegangen sein. Ansonsten könne man damit sofort wieder auf richtige Urlaubstour gehen. Zitat:
Vorschlag: Es läßt sich doch sicher für jeden, der hier mitliest, ableiten, dass es mindestens eine Person gibt, die sich von dieser Debatte über völlig fiktive Ereignisse wichtige Erkenntnisse für ihr weiteres relativ reales Leben erhofft, wozu auch beispielsweise die hier nicht gestellte Frage gehört, ob man nun unbedingt einen Anwalt einschalten muss oder ob auch das zwecklos ist. Dazu könnte es vielleicht sinnvoll zu sein, hier zunächst einmal die Lösung a) zu ermitteln, was natürlich am einfachsten und sichersten ginge, wenn sich auch der Materie Kundige aktiv einschalten würden. Dann könnte man ja hinterher weiter untersuchen, wie weit b) von a) abweichen kann, ohne dass dabei irgendeine Amtsperson vom rechten Wege ihrer Dienspflicht abgekommen sein muss. c) war ja sowieso nur Zusatzaufgabe Und damit das gesamte Geschehen noch etwas interessanter wird: M könnte kürzlich (natürlich völlig fiktiv) mit einer Person P über sein Erlebnis und seine Vermutungen gesprochen haben. P hätte darauf zum Besten gegeben, dass ihr kürzlich von Kumpel K eine "Kartoffelkanone" vorgführt worden sei. Dies wäre eine Eigenbauapparatur gewesen, mit der man durch Zündung eines explosiven Gasgemischs Kartoffeln über 100m weit schleudern konnte. M würde sich nun vorstellen können, dass eine solche Vorrichtung mit einem Stein geladen wurde, versehentlich im falsch Moment losging und er somit Opfer eines etwas daneben gegangenen "Dumme-Jungen-Streichs" geworden wäre. Das würde dann ja auch den von den Anwohnern fiktiverweise wahrgenommenen "Knall" erklären, der sie erst einmal von ihren gemütlichen Ruheplätzen aufgescheucht hätte, so dass sie M überhaupt finden konnten. P und K würden sich aber nachweisbar so weit weg vom Ort des Geschehens aufgehalten haben, dass eine Verbindung zwischen ihnen und M's Erlebnis ausgeschlossen werden kann. Zitat:
Gruss Motz Mecker
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! Geändert von motzmecker (05.11.2010 um 14:43 Uhr). |
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| AW: Merkwürdiger Unfall - Was müsste nun passieren? Also, mal angenommen die Theorie des M würde stimmen und ihn hätte eine Kartoffelkanone mit dem oben beschriebenen Stein getroffen... ... dann wäre M jetzt tot! Wenn ich mir mal überlege mit welcher Antriebskraft ein Stein in der Größe einer Kartoffel herausgeschleudert/-geschossen werden müsste, dann wäre das für mich die einzige Lösung, die sich hier bietet. Meiner Meinung nach hätte dieser Stein den M dann erschlagen. Zu a): Die Polizei hat gem. § 163/I StPO Straftaten zu erforschen und zu verfolgen. Des weiteren wird die Polizei ermitteln, ob irgendwelche andere Gefahren vor allen Dingen für weitere Radfahrer lauern -> Gefahrenabwehr wird sowas genannt. b) Dazu werden, wie allerdings bereits beschrieben durch stone222 und gärtner73, Zeugen befragt, mal das Fahrrad angesehen (ist ein technischer Defekt zu erkennen?), der Fahrradfahrer untersucht, bei begründetem Verdacht wird eine BE entnommen(ab 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration ist man auch als Radfahrer absolut fahruntüchtig, d.h. der Radfahrer beging ein Vergehen gem. § 316 StGB, wenn er sich bei dem Unfall nur selbst verletzt hat und keine weiteren Schäden anrichtete), Unfallstelle wird fotografiert. Wenn sich dann keine weiteren Ermittlungsansätze bieten, wird der Fall abgeschlossen mit den jeweiligen Sachbearbeitungen.
__________________ ET TU, BRUTE? Geändert von Marquis (05.11.2010 um 11:35 Uhr). Grund: Trunkenheit im Verkehr ist meistens fahrlässig... |
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| AW: Merkwürdiger Unfall - Was müsste nun passieren? Zitat:
Aber ohne ein einziges Indiz für diese Überlegung, z.B. Zeugenaussagen, ein blutbefleckter Stein am Wegesrand, etc.... was soll die Polizei denn dann tun? Schließlich wäre dann jede andere noch so abstrakte Variante genauso möglich!? Wenn hier gerade das Wort Blutalkohol in den Raum geworfen wird: Weiß M wieviel Promille er im Blut hatte? Außerdem kann M das Aktenzeichen seines Unfalls bei der aufnehmenden Dienststelle erfragen und dann über einen Anwalt Akteneinsicht anfordern. Ansonsten hat Marquis denke ich alles weitere gesagt. Sollte es aber von vorne herein keine zureichend tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat gemäß §152 StPO ergeben haben, fallen auch die Pflichten nach §163 StPO weg. |
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