Dies ist eine Diskussion zu Merkwürdige Personenkontrolle innerhalb des Forums Polizeirecht
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| Merkwürdige Personenkontrolle wie sieht die Rechtslage bei folgendem fiktiven Fall aus : Ein normaler,unaufälliger und unverdächtiger Jugendlicher (17) wartet in München gegen 23:00 Uhr an einem U-Bahnhof auf eine U-Bahn.Dabei verhält er sich normal und keineswegs auffallend.Mit ihm sitzt ein junger Mann ( ca. 20 Jahre alt), und wartet auch auf die U-Bahn. 3 Polizisten kommen die Rolltreppe hinunter und gehen den Bahnsteig entlang.Bei dem Jugendlichen angekommen, verlangen sie eine Personenkontrolle, genau wie bei dem Mann, der auch auf die U-Bahn wartet.Der Jugendliche holt seinen Personalausweis ( Österreichischer Personalausweis, weil Österreicher , aber sesshaft in München) heraus und übergibt ihm den Beamten.Währenddessen zeigt auch der unbekannte Mann seinen deutschen Personalausweis und nach ein paar Blicken auf den Ausweis erhält der Mann den Ausweis zurück, Personenkontrolle abgeschlossen. Nicht so aber bei dem Jugendlichen.Der Beamte entfernt sich ein paar Schrite und telefoniert, wahrscheinlich um die Identität festzustellen.Schließlich ist das Telefonat beendet und der Jugendliche erhält seinen Ausweis zurück.Nun stellt der Beamte ein paar Fragen: Polizist: " Herr X, schonmal Kontakt mit Betäubungsmitteln gehabt?" Jugendlicher: " Nein, ich mache Abitur und Drogen wären kontraproduktiv." Polizist:"Wohin gehts?" Jugendlicher: "Rotkreuzplatz" Polizist:"Schon mal mit der Polizei zutun gehabt?" Jugendlicher:"Nein" Polizist:"Also sie sagen, noch nie mit Drogen Kontakt gehabt.Nie gesehen oder probiert?" Jugendlicher:"Gesehen schon, aber nie probiert" Polizist:"Ach so ein Unsinn ( !! ), ich glaube ihnen nicht." Jugendlicher: " Ist aber die Wahrheit." Daraufhin grübelt der Polizist ein paar Sekunden und betrachtet den Jugendlichen.Schließlich sagt er: "Hmm,Dann belassen wir es dabei." Die Polizisten gehen weiter den Bahnsteig entlang, die Sache scheint abgeschlossen.Die U-Bahn kommt,der Jugendliche steigt ein und sieht, dass auch die Polizisten einsteigen.An seinem Ziel, dem Rotkreuzplatz, steigt der Jugendliche aus.Er geht in ein Fast-Food-Restaurant, und isst.Beim Verlassen des Fast-Food-Restaurants, bemerkt er, dass die selben 3 Polizisten nahe des Ausgangs stehen, und ihn beobachten.Der Polizist, der am Bannsteig die Vernehmung durchgeführt hat, begrüßt den Jugendlichen.Dieser verlässt dann das Restaurant.Kurz danach verlassen auch die Beamten das Restaurant und gehen in eine andere Richtung als der Jugendliche, der jetzt nach Hause fährt. Mir stellen sich jetzt einge Fragen : 1)Dürfen Polizisten willkürlich Personen kontrollieren? 2)Darf der Polizist den Jugendlichen, der noch nie polizeilich Auffällig war, so penetrant mit Fragen löchern UND ihm unterstellen,bestimmt schon einmal Kontakt zu Betäubungsmitteln gehabt zu haben, und dabei schelmisch grinsen?Und das, mit der festen Überzeugung, dass er gerade belogen wird? 3)Welche Möglichkeiten gibts es, vorrausgesetzt bei der Kontrolle war etwas rechtswidrig, gegen die Polizisten vorzugehen? 4)Scheint der Fall, objektiv gesehen, normal/üblich, oder lassen sich klare Ungereimtheiten erkennen? PS er Jugendliche war keineswegs Auffällig.Weder kleidung, Aussehen oder Verhalten waren besonders.Weiterhin ereignete sich der Vorfall keineswegs an einem "Drogen-typischen" Ort, sondern vielmehr in einem ruhigen und exklusiven Stadtteil von München.LG DaveLing |
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| AW: Merkwürdige Personenkontrolle Zitat:
Zitat:
Zitat:
Wahrscheinlich normal/üblich, dürfte aber eigentlich nicht so sein. Aufgrund der Machtverhältnisse lässt sich ein derartiges Verhalten durch Polizisten allerdings schwer verhindern. Geändert von Nowhere man (26.11.2010 um 11:43 Uhr). |
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| AW: Merkwürdige Personenkontrolle Aha okay danke. Also kann man davon ausgehen, dass der Polizist den Jugendlichen nur so penetrant gefragt hat, um ihm vielleicht etwas zu entlocken,um ihm weich zu kochen?Sollte der Jugendliche aber jeglichen Kontakt zu Drogen verneinen, muss er nicht mit weiteren Maßnahmen wie Drogentests etc. rechnen oder? Ich dachte eigentlich, Personenkontrollen müssen begründet sein.Klar, ein Grund lässt sich immer erfinden.Daher stellt sich eine neue Frage: Wie kooperativ muss der Jugendliche bei allem,was über eine "normale" Personenkontrolle ( so wie die Personenkontrolle des anderen Manns an der U Bahn ) geht, sein? MÜSSTE er sich durchsuchen lassen?Müstte er an diversen Tests teilnehmen? |
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| AW: Merkwürdige Personenkontrolle Ja Zitat:
Es gibt nur zwei Instanzen, wo man verpflichtet ist die Fragen zu beantworten, das ist das Gericht und die Staatsanwaltschaft. Bei der Polizei nicht. Schau dir dieses Video an. Das ist nicht direkt auf eine Polizeikontrolle gerichtet, aber einiges kannst du dabei lernen. http://video.google.com/videoplay?do...8419504779593# Zitat:
Diensaufsichtbeschwerde. Du muss wissen von wem du kontrolliert wurdest (die Beamten sind verpflichtet ihre Dienstausweise zu zeigen, bzw Nummer der Dienstmarke) und schreibst auf Namen der Polizeiprersedenten (z.B. München) eine Dienstaufsichtbeschwerde, dass sie dich ungerecht bechandelt haben. Bringen wird es nicht viel, aber der Beamte bekommt Ärger bei seinem Vorgesezten. |
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| AW: Merkwürdige Personenkontrolle Das glaubst Du doch bei diesem Fall nicht ernsthaft, oder?? |
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| AW: Merkwürdige Personenkontrolle Okay ,man ist zwar nicht verpflichtet die Fragen zu beantworten.Aber was passiert, wenn man sich weigert, die Fragen zu beantworten? |
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| AW: Merkwürdige Personenkontrolle Eine konkrete Antwort hierzu wäre so sicher wie der Wetterbericht. Ohne Kenntnisse über die Grundlage der Kontrolle, kann man auch nicht sagen, welche Folgen das jeweilige Verhalten haben würde. In der Regel bekommt man aber bei einer freundlichen Frage nach dem Anlass der Kontrolle auch eine entsprechende Antwort. LG
__________________ Das ist nur meine bescheidene Meinung |
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| AW: Merkwürdige Personenkontrolle Ich meine es allgemein, nicht in diesem Fall. Aber wenn die Person meint, dass die Polizeibeamten sich nicht korrekt verhalten haben, ist es sein Recht eine Beschwerde dagegen einzureichen. Wenn man einen anständigen Beamten trifft, ja. Die meisten heutzutage sind ihre Macht überwältigt und verhalten sich lange nicht nach Vorschriften. |
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| AW: Merkwürdige Personenkontrolle Nein, das haben Sie nicht allgemein gemeint. siehe hier: Zitat:
Weiter ist es nicht richtig, dass ein Polizist (in Bayern) verpflichtet ist, seinen Dienstausweis zu zeigen. Er ist, sollte er uniformiert sein, verpflichtet, auf Verlangen seinen Dienstausweis an den von der Maßnahme Betroffenen zu zeigen, solange die Maßnahme dadurch nicht beeinträchtigt wird. Das ist ein großer Unterschied. Das Problem an der Sache ist, dass, so wie scheinbar Sie auch, viele Personen meinen, die Vorschriften zu kennen, aber eigentlich keine Ahnung haben. |
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| AW: Merkwürdige Personenkontrolle Zitat:
![]() Oder sind sie so ein schlimmer Finger, dass sie "die meisten" Polizeibeamten bereits kennen lernen dürften???
__________________ Das ist nur meine bescheidene Meinung |
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| münchen, personenkontrolle, polizei, u-bahn |
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