Dies ist eine Diskussion zu Legale Personendurchsuchung? innerhalb des Forums Polizeirecht
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| Legale Personendurchsuchung? Hier mein Fall: 2 Personen A und B (beide minderjährig) laufen von B zuhause aus zur Bushaltestelle werden um ca. 19.00 auf offener Straße mit dem Satz "In letzter Zeit gab es in dieser Gegend viele Vandalismusdelikte in Form von Graffiti und sie passen ins Täterschema, leeren sie bitte ihre Taschen und zeigen sie ihre Ausweise" von zwei Zivilpolizisten angesprochen. A und B zeigen ihre Ausweise, leeren ihre Taschen und werden sehr gründlich nach Spraydosen und Ähnlichem durchsucht. Außerdem werden Fragen wie "Wo kommen sie gerade her?", "Wo wollen sie hin?" gestellt. Nachdem nichts gefunden wird dürfen A und B weiter. Die Mutter von B beschwert sich daraufhin bei der zuständigen Wache, welche zurückruft und sagt: "Die Jugendlichen haben sich geprügelt und die Kollegen mussten unbedingt eingreifen". Haben die beiden Polizisten (Bundesland Hamburg) legal gehandelt? MfG Filos |
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| AW: Legale Personendurchsuchung? § 29 Durchsuchung von Personen (1) Die Polizei kann eine Person durchsuchen, wenn 5. sie sich in einem Objekt im Sinne des § 26 Abs. 1 Nr. 3 oder in dessen unmittelbarer Nähe aufhält und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß in oder an Objekten dieser Art Straftaten begangen werden sollen. Wenn demnach in der Ortschaft Sachbeschädigungen nach § 303 stGB in Form von Graffitis begangen wurden und davon ausgegangen werden kann, dass diese " Personen ins täterschema passen, dann ist die Polizei dazu befugt ihre Id festzustellen und auch zu durchsuchen! Sie haben also rechtmäßig gehandelt! Bei der Aussage der Polizei, die beiden hätten sich geprügelt, gehe ich davon aus, dass es sich dabei um eine Verwechslung der Sachverhalte handeln muss.
__________________ __________________________________________________ _______ lex speciales vor lex generales |
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| AW: Legale Personendurchsuchung? Vielen Dank für die Antwort, aber ist diese Durchsuchung auch rechtens, wenn A und B nur aufgrund ihrer Kleidung (z.B. Kapuzenpullover) in das Täterschema passen und dies auch von den Polizeibeamten offen zugegeben wird? Und angenommen es handelt sich mit Sicherheit um keine Verwechslung der Sachverhalte? MfG Filos |
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| AW: Legale Personendurchsuchung? Zitat:
1. Die Polizisten haben ihre Maßnahmen "transparent" gemacht. So wußten die Personen warum sie durchsucht werden. Ist also voll in Ordnung. 2. Beim zweiten Punkt ist es schwierig darüber zu diskutieren. Besonders da ich bezweifele, dass der Polizist am Telefon von einer Personenkontrolle bescheid weiß, über die nichts aufgeschrieben und hinterlegt wird. Würde auch nicht verstehen, warum man bei einer normalen Durchsuchung die rechtens ist lügen sollte. |
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| AW: Legale Personendurchsuchung? DIe Durchsuchung ist durchaus rechtens. Auf die Fragen müssen sie allerdings nicht antworten. |
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| AW: Legale Personendurchsuchung? Hallo, ich würde es ebenfalls so sehen, daß hier eine ID-Feststellung nach §26(1) Nr.2 PolG stattfand(Aufhalten an einem Ort, an welchem erfahrungsgemäß Straftaten begangen werden). Die Durchsuchung der Person dürfte dann nach §29(1) Nr. 4PolG stattgefunden haben(Ortshaftung). Dass beim Rückruf der Grund "Prügelei" angegeben wird, sollte man wohl tatsächlich als Verwechslung der Sachverhalte ansehen - denn die Maßnahmen an sich waren wohl rechtmäßig. Bei der Polizei wird ja in Schichten gearbeitet. Vermutlich wusste da die Dienstgruppe "A" nichts von den Aktivitäten der Dienstgruppe "B" beim entsprechenden Vorgang in jener Nacht. Grüße, Marc :-) (meine Beiträge beziehen sich auf das PolG-BW - vermutlich sind die Vorschriften aber landesübergreifend im Grundsatz zumindest ähnlich) |
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