Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Ladung zur Erörterung

Dies ist eine Diskussion zu Ladung zur Erörterung innerhalb des Forums Polizeirecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 04.04.2009, 17:55
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 3
Keine Wertung, sc0rpi0n hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sc0rpi0n hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sc0rpi0n hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sc0rpi0n hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sc0rpi0n hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sc0rpi0n hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sc0rpi0n hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sc0rpi0n hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sc0rpi0n hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sc0rpi0n hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Ladung zur Erörterung

Hallo,

Also ersteinmal, ich bin neu hier und hoffe das die richtige Rubrik.

Person x hat eine Ladung zur erörterung erhalten.
Grund für die Ladung: Einbrüche

Nun meine Fragen:

Was bedeutet es wenn man zur Erörterung geladen wird ?

Ist man verpflichtet dort zu erscheinen ? (in der Ladung steht das man bei nichtbeachtung durch die Staatsanwaltschaft unter androhung von zwangsmitteln zu einem vernehmnungstermin geladen werden "kann"

Wie sieht es mit Erkennungsdienstlichen Maßnahmen aus ? (Fingerabdrücke, Fotos etc.)

Wie siehts mit "Aussage Verweigern" aus ?

Also würde gerne die grundsätzlichen Rechte & Pflichten erfahren wenn jemand zur "erörterung" geladen wird


Danke schonmal jetzt für eure mithilfe

mfg
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 11.04.2009, 19:47
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 365
60% positive Bewertungen (365 Beiträge, 25 Bewertungen)60% positive Bewertungen (365 Beiträge, 25 Bewertungen)60% positive Bewertungen (365 Beiträge, 25 Bewertungen)60% positive Bewertungen (365 Beiträge, 25 Bewertungen)60% positive Bewertungen (365 Beiträge, 25 Bewertungen)60% positive Bewertungen (365 Beiträge, 25 Bewertungen)60% positive Bewertungen (365 Beiträge, 25 Bewertungen)60% positive Bewertungen (365 Beiträge, 25 Bewertungen)60% positive Bewertungen (365 Beiträge, 25 Bewertungen)60% positive Bewertungen (365 Beiträge, 25 Bewertungen)  
AW: Ladung zur Erörterung

Eine solche Vorladung würde ich als Makkulatur betrachten und nicht erscheinen. Als Beschuldigter sollte man grundsätzlich Abstand halten. Wenn die was in der Hand hätten, würden sie sowieso von alleine kommen, ansonsten gilt eisernes Schweigen, denn "Dein Gutes" wollen die garantiert nicht.
Da eine Festnahme auf frischer Tat wohl nicht vorliegt, gibt es keinen Grund als Unschuldiger irgendwo zu erscheinen und "Rechenschaft" abzulegen, ausser bei einer gerichtlichen Anordnung zur mündlichen Hauptverhandlung.
Eine wie vorgenannte Vorladung könnte bspw. dazu missbraucht werden, wiederrechtlich DNA Spuren zu erlangen- Kaffee wird angeboten und schwupp die wupp haben die DNA Material, Zigaretten dto. Sicher gibt es auch noch konspirativere Methoden.
Klartext, sie haben nichts in der Hand und wollen durchprobieren, insistieren etc.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 14.04.2009, 08:23
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 70
Keine Wertung, just44 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, just44 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, just44 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, just44 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, just44 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, just44 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, just44 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, just44 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, just44 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, just44 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Ladung zur Erörterung

Ich bin zwar nicht in so einem Bereich tätig, wo DNA-Spuren tagtäglich gesichert werden, aber meines Erachtens ist das mit dem Kaffee und der DNA übertrieben. DNA darf nur mit Einverständnis der betreffenden Person oder auf richterlichen Beschluss entnommen werden .. oder sehe ich da etwas falsch?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 14.04.2009, 17:45
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 365
60% positive Bewertungen (365 Beiträge, 25 Bewertungen)60% positive Bewertungen (365 Beiträge, 25 Bewertungen)60% positive Bewertungen (365 Beiträge, 25 Bewertungen)60% positive Bewertungen (365 Beiträge, 25 Bewertungen)60% positive Bewertungen (365 Beiträge, 25 Bewertungen)60% positive Bewertungen (365 Beiträge, 25 Bewertungen)60% positive Bewertungen (365 Beiträge, 25 Bewertungen)60% positive Bewertungen (365 Beiträge, 25 Bewertungen)60% positive Bewertungen (365 Beiträge, 25 Bewertungen)60% positive Bewertungen (365 Beiträge, 25 Bewertungen)  
AW: Ladung zur Erörterung

Natürlich darf nur......
es darf ja auch nicht abgehört werden, es darf ja auch nicht........
und trotzdem wird vieles gemacht. Der Datenspeicherwut sind keine Grenzen gesetzt und die werden sogar von StA's mitunter als Rechtfertigung für Verfolgung "Unschuldiger" zitiert.
Aus einer Einstellung wegen vorgen.
"der Beamte erinnerte sich
- obwohl niemals mit der Sache befasst-
an eine in gleicher Sache gegen sie gerichtete Anzeige und übernahm versehentlich den Tatbestand aus dieser Ermittlungsakte".
Es ging um- wiederholte- Beleidigung des US Präsidenten Bush unter Verwendung des Runen S im Namen, gemeinhin als "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" bekannt.
Eine Beleidigung eines ausl. Staatsoberhauptes ist nicht verfolgbar, die Verwendung des Runen S wurde ausdrücklich vom LG Stgt, zugestanden. Bei der wiederholten Beleidigung und folgenden Strafanzeige war es aber weggelassen worden, die Polizei fügte es der Anzeige trotzdem zu.
Der Betroffene wurde später in der "duchgestrichene Hakenkreuzaffäre" noch weitere Jahre lang unschuldig verfolgt und in seiner berufl. Existenz durch den ehem. Po-Präsidenten BW und die Stadt Stuttgart vernichtet.
Die Akteure bei OLG und Generalstaatsanwaltschaft, Justizministeriium und BW Regierung blieben unbehelligt und treiben weiter ihr Unwesen- in Stgt, anhängige Verfahren gegen Nazischergen werden dort gezielt vereitelt, angeblich müssten Beweise gesammelt und geprüft werden.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 14.04.2009, 18:43
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 70
Keine Wertung, just44 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, just44 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, just44 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, just44 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, just44 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, just44 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, just44 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, just44 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, just44 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, just44 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Ladung zur Erörterung

sicher ist vieles möglich, aber bei der entnahme von dna glaub' ich das nicht, da sind die richter und staatsanwälte schon hellhörig..zumindest in meinen zuständigkeitsgebieten..
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 16.04.2009, 11:25
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 365
60% positive Bewertungen (365 Beiträge, 25 Bewertungen)60% positive Bewertungen (365 Beiträge, 25 Bewertungen)60% positive Bewertungen (365 Beiträge, 25 Bewertungen)60% positive Bewertungen (365 Beiträge, 25 Bewertungen)60% positive Bewertungen (365 Beiträge, 25 Bewertungen)60% positive Bewertungen (365 Beiträge, 25 Bewertungen)60% positive Bewertungen (365 Beiträge, 25 Bewertungen)60% positive Bewertungen (365 Beiträge, 25 Bewertungen)60% positive Bewertungen (365 Beiträge, 25 Bewertungen)60% positive Bewertungen (365 Beiträge, 25 Bewertungen)  
AW: Ladung zur Erörterung

just44
Es geht ja nicht darum, das als Beweismittel vorzulegen, sondern einen Ermittlungsansatz zu konkretisieren oder evtl,- je nach Haltung des Ermittelnden- auch auszuschliessen.
Hat man den Richtigen, kann man ja eine offizielle DNA Auswertung machen.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 24.04.2009, 09:18
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 192
100% positive Bewertungen (192 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (192 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (192 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (192 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (192 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (192 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (192 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (192 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (192 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (192 Beiträge, 20 Bewertungen)  
AW: Ladung zur Erörterung

Zitat:
Zitat von sc0rpi0n
Person x hat eine Ladung zur erörterung erhalten.
Grund für die Ladung: Einbrüche
in welchem bundesland ist x geladen worden? was steht wortwörtlich in dem schreiben?

in niedersachsen gibt es nur die möglichkeit, zu einer vernehmung als zeuge bzw. beschuldigter geladen zu werden, wenn es um straftatenaufklärung geht.

zur vorbeugung von straftaten wäre eine ladung zur befragung möglich.

wie dem auch immer sei dürfte x am besten wissen, warum er dieses schreiben bekommen hat. ferner ist niemand verpflichtet, bei der polizei angaben zu machen.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 24.04.2009, 13:10
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 3
Keine Wertung, sc0rpi0n hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sc0rpi0n hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sc0rpi0n hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sc0rpi0n hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sc0rpi0n hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sc0rpi0n hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sc0rpi0n hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sc0rpi0n hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sc0rpi0n hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sc0rpi0n hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Ladung zur Erörterung

Hi,

Also Person X ist nun nicht zur erörterung erschienen und lässt es darauf ankommen von der Staatsanwalt unter zwangsmitteln geladen zu werden....
Denke aber das dies nicht geschehen wird.

Das ganze spielt im Bundesland Bremen

In dem Schreiben stand nicht wirklich viel.
Eben das person X zur "erörterung" geladen ist
Der grund der Ladung, Einbrüche in 2 fällen (Natürlich standen dort auch die Räumlichkeiten in denen dies geschah)
Und eben das Person X verpflichtet sei dieser Ladung folge zu leisten und bei nicht erscheinen durch die Staatsanwalt unter zwangsmitteln geladen werden kann.
Als zwangsmitteln wurden aufgezählt: Geldstrafe und Vorführung durch die Poliezi.

X hat wohl die Ladung bekommen weil er einige zeit zuvor dort ein paar tage Probegearbeitet hat, diesen Job jedoch nicht angenommen hat.

Was denkt ihr, kann es wirklich sein das X nun durch die staatsanwaltschaft geladen wird oder ist dies doch ein wenig weit hergeholt...

lg
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 24.04.2009, 22:24
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 192
100% positive Bewertungen (192 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (192 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (192 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (192 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (192 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (192 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (192 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (192 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (192 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (192 Beiträge, 20 Bewertungen)  
AW: Ladung zur Erörterung

hm, also ich lebe in niedersachsen, und unser polizeirecht ist schon recht hart.

doch selbst hier gibt es für eine polizeiliche vorladung nur zur durchführung einer erkennungsdienstlichen behandlung.

sowohl strafrechtlich, als auch gefahrenabwehrrechtlich, darf keine aussage erzwungen werden. nichts anderes würde man durch ein zwangsgeld versuchen.

tut mir leid, aber ich kann den sinn nicht erfassen und hier daher nicht helfen...
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 27.04.2009, 23:28
110 110 ist offline
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 33
Keine Wertung, 110 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 110 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 110 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 110 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 110 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 110 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 110 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 110 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 110 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, 110 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Ladung zur Erörterung

Zitat:
Zitat von elrond01
hm, also ich lebe in niedersachsen, und unser polizeirecht ist schon recht hart.

doch selbst hier gibt es für eine polizeiliche vorladung nur zur durchführung einer erkennungsdienstlichen behandlung.

nicht nur beschuldigte, sondern auch zeugen und
anzeigeerstatter können sowohl von der polizei als
auch von gerichten jederzeit vorgeladen werden.

und _jede vorladung ist ein pflichttermin, sonst würden
richter und kripobeamte mämlich den ganzen tag nur
da sitzen und warten ohne dass jemals irgendwer kommt.

ob und welche folgen die nichtbeachtung haben kann,
das steht dann auf einem anderen blatt.


von einer "einladung zur erörterung" habe ich noch nie
etwas gehört ...
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Ladung zur Mitgliederversammlung (Form der Ladung) Vereinsrecht 18.03.2010 16:40
Ladung zur EV Insolvenzrecht 06.06.2009 11:55
Was ist eine Erörterung im Vgl. zur Verhandlung? Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht 09.11.2008 20:53
Vorladung Erörterung in BtmG Betäubungsmittelrecht 30.05.2007 14:40
Insulinanaloga-Hersteller provozieren Eklat bei IQWiG-Erörterung Nachrichten: Wissenschaft 16.11.2006 14:00





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Polizeirecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN