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Ladendetektive/Securitys

Dies ist eine Diskussion zu Ladendetektive/Securitys innerhalb des Forums Polizeirecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.01.2009, 16:04
Boardneuling
 
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Ladendetektive/Securitys

ich habe eine Allgemeine Frage zu Ladendetektiven:

Haben Ladendetektive das Recht eine Person gewaltsam festzuhalten bzw. überhaupt Gewalt anzuwenden?
Genau das gleiche Frage ich mich bei Securitys in Diskos z.B.

Das Gewaltmonopol liegt schließlich beim Staat...
(Ich hoffe ich bin im richtigen Bereich)
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  #2 (permalink)  
Alt 26.01.2009, 20:20
V.I.P.
 
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AW: Ladendetektive/Securitys

§ 127 Abs. 1 StPO
Zitat:
Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen ......
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #3 (permalink)  
Alt 27.01.2009, 13:43
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AW: Ladendetektive/Securitys

Ich vereinfache es mal :

Wenn man festgehallten wird ( gegen seinen Willen ) und man selber hat nicht gemacht, ist der/die Security in großen Schwierigkeiten.

Denn wie Charles0308 genau richtig gesagt hat: § 127 Abs. 1 StPO

Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen ......


Der Satz fängt an mit "Wird man auf frischer Tat ....."
Sollte also keine "Tat" vorliegen.... kann man sich auf notwehr berufen und dem Security mal dick einen übern Schädel ziehen mit schönem Gruß von vater Staat.

( Bitte die verhältnismäßigkeit der Mittel beachten )

Sollte es bereits mal passiert sein :" gewaltsam festzuhalten"
Is Freiheitsberaubung das gerinste Problem für den/die Wachmann/Frau
__________________
------------------------------------------------------------------------
Recht haben oder Recht bekommen sind zwei verschiedene Sachen.

Alle meine Antworten sind reine subjektive Meinungen
- Ich distanziere mich hiermit von Fachwissen zu sprechen.
- Ich bin gerne bereit Wissen aufzunehmen und Meins zu teilen.

Falls eine Antwort für Sie hilfreich gewesen ist würde ich mich über eine positive Bewertung freuen (mit der Waage oben rechts) !
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  #4 (permalink)  
Alt 27.01.2009, 15:06
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AW: Ladendetektive/Securitys

Okey. Darf ein Security Leute gewaltsam aus einer Disko schmeißen oder darf das nur die Polizei?
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  #5 (permalink)  
Alt 27.01.2009, 15:17
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AW: Ladendetektive/Securitys

Wie du ja schon selber festgestellt hast, liegt das Gewaltmonopol beim Staat...allerdings ist das Hausrecht (um welches es hier ja geht) Notwehrfähig, dass heißt also das die Türsteher/ Ladendiebe (die ja meißtens mit der Ausübung des Hausrechtes beauftragt sind) unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit auch jmd mit "Gewalt" aus der Disco schmeißen dürfen.
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  #6 (permalink)  
Alt 27.01.2009, 17:10
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AW: Ladendetektive/Securitys

Zitat:
Zitat von BeneQ
Bei Notwehr gibt es keine Verhältnismäßigkeitsprüfung. Das Notwehrrecht entfällt nur bei einem ganz krassem Missverhältnis der beteiligten Rechtsgüter (tödliche Gewalt zur Verteidigung von Sachwerten unter 50 €).
Jaja, ich sehe schon, Juraforum halt Die Notwehrhandlung muss halt geboten und erforderlich sein! Besser?
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  #7 (permalink)  
Alt 10.02.2009, 07:51
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AW: Ladendetektive/Securitys

Zitat:
Zitat von Tobeiaes907
...das die Türsteher/ Ladendiebe (die ja meißtens mit der Ausübung des Hausrechtes beauftragt sind)...

Da ich selbst als Türsteher arbeite, weiss ich dass Türsteher das Hausrecht übertragen bekommen, aber dass das bei einem Ladendiebzutrifft wär mir doch neu...
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