Dies ist eine Diskussion zu Ladendetektive/Securitys innerhalb des Forums Polizeirecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Ladendetektive/Securitys Haben Ladendetektive das Recht eine Person gewaltsam festzuhalten bzw. überhaupt Gewalt anzuwenden? Genau das gleiche Frage ich mich bei Securitys in Diskos z.B. Das Gewaltmonopol liegt schließlich beim Staat... (Ich hoffe ich bin im richtigen Bereich) |
| |||
| AW: Ladendetektive/Securitys § 127 Abs. 1 StPO Zitat:
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
| |||
| AW: Ladendetektive/Securitys Ich vereinfache es mal : Wenn man festgehallten wird ( gegen seinen Willen ) und man selber hat nicht gemacht, ist der/die Security in großen Schwierigkeiten. Denn wie Charles0308 genau richtig gesagt hat: § 127 Abs. 1 StPO Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen ...... Der Satz fängt an mit "Wird man auf frischer Tat ....." Sollte also keine "Tat" vorliegen.... kann man sich auf notwehr berufen und dem Security mal dick einen übern Schädel ziehen mit schönem Gruß von vater Staat. ( Bitte die verhältnismäßigkeit der Mittel beachten ) Sollte es bereits mal passiert sein :" gewaltsam festzuhalten" Is Freiheitsberaubung das gerinste Problem für den/die Wachmann/Frau
__________________ ------------------------------------------------------------------------ Recht haben oder Recht bekommen sind zwei verschiedene Sachen. Alle meine Antworten sind reine subjektive Meinungen - Ich distanziere mich hiermit von Fachwissen zu sprechen. - Ich bin gerne bereit Wissen aufzunehmen und Meins zu teilen. Falls eine Antwort für Sie hilfreich gewesen ist würde ich mich über eine positive Bewertung freuen (mit der Waage oben rechts) ! |
| |||
| AW: Ladendetektive/Securitys Okey. Darf ein Security Leute gewaltsam aus einer Disko schmeißen oder darf das nur die Polizei? |
| |||
| AW: Ladendetektive/Securitys Wie du ja schon selber festgestellt hast, liegt das Gewaltmonopol beim Staat...allerdings ist das Hausrecht (um welches es hier ja geht) Notwehrfähig, dass heißt also das die Türsteher/ Ladendiebe (die ja meißtens mit der Ausübung des Hausrechtes beauftragt sind) unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit auch jmd mit "Gewalt" aus der Disco schmeißen dürfen.
__________________ *NEVER UNDERESTIMATE THE POWER OF STUPID PEOPLE IN LARGE GROUPS* "Vor Gericht wird kein Recht gesprochen sondern ein Urteil gefällt!" |
| |||
| AW: Ladendetektive/Securitys Zitat:
Die Notwehrhandlung muss halt geboten und erforderlich sein! Besser?
__________________ *NEVER UNDERESTIMATE THE POWER OF STUPID PEOPLE IN LARGE GROUPS* "Vor Gericht wird kein Recht gesprochen sondern ein Urteil gefällt!" |
| |||
| AW: Ladendetektive/Securitys Zitat:
Da ich selbst als Türsteher arbeite, weiss ich dass Türsteher das Hausrecht übertragen bekommen, aber dass das bei einem Ladendiebzutrifft wär mir doch neu... |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Securitys erkennen | Gewerberecht | 17.01.2009 12:20 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios