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Kostenübernahme bei Gefahrenabwehr und Gwahrsam von Kampfunden durch die Polizei

Dies ist eine Diskussion zu Kostenübernahme bei Gefahrenabwehr und Gwahrsam von Kampfunden durch die Polizei innerhalb des Forums Polizeirecht

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Alt 18.01.2009, 15:19
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Kostenübernahme bei Gefahrenabwehr und Gwahrsam von Kampfunden durch die Polizei

Mal angenommen in der Gemeinde G befindet sich ein Hundehalter H, der seit längerer Zeit zwei Kampfhunde hält. Diese Hunde sind entlaufen, wurden durch die Polizei in Gewahrsam genommen und an eine Hundepension P weitergegeben. Die P hat diese Hunde über einen Zeitraum von zwei Monaten verpflegt und nunmehr eine Rechnung an die G gestellt.
Insoweit ist fraglich, inwieweit eine Verantwortlichkeit der Polizeidirektion vorliegt, welche die Maßnahme veranlasst hat und G die Kosten zu tragen hat, oder H für die Kosten einzustehen hat?
Wie würde es sich verhalten, wenn bei H nichts zu holen wäre?
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Alt 03.02.2009, 10:43
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AW: Kostenübernahme bei Gefahrenabwehr und Gwahrsam von Kampfunden durch die Polizei

Vielen Dank Erwin, für die Anregungen!

Gruß plix3
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  #3 (permalink)  
Alt 04.02.2009, 18:46
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AW: Kostenübernahme bei Gefahrenabwehr und Gwahrsam von Kampfunden durch die Polizei

Kann die Ordnungsbehörde direkt an den Verantwortlichen weiterreichen?
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