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Kosten Blutalkoholtest bei 0,3 Promille

Dies ist eine Diskussion zu Kosten Blutalkoholtest bei 0,3 Promille innerhalb des Forums Polizeirecht

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Alt 11.08.2011, 20:20
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Kosten Blutalkoholtest bei 0,3 Promille

Hallo,

angenommen in Sachsen (also Sächsisches Polizeirecht) verweigert A den freiwilligen Alkoholtest.
Die Beamten nehmen ihn daraufhin in die Wache mit, Blutentnahme erfolgt, der Wert ist aber unter einer Ordnungswidrigkeit.

Muss A nun trotzdem die Kosten des Arztes tragen?

- Ändert sich etwas, wenn A (mit dem Fahrrad) Schlangenlinien gefahren ist (z.B. wegen Schlaglöchern in der Straße)? Kommt es also auf einen Verdachtsmoment bei den Kosten an?

Vielen Dank schonmal!
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Alt 12.08.2011, 10:01
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AW: Kosten Blutalkoholtest bei 0,3 Promille

Bei Freispruch oder Verfahrungseinstellung fallen alle Ermittlungskosten zu Lasten der Staatskasse.
(Bayr. Verfassungsgerichtshof; da das m.E. StPO-Recht ist, sollte es in Sachsen genauso sein.)
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 12.08.2011, 18:59
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AW: Kosten Blutalkoholtest bei 0,3 Promille

Hallo, cool, genau sowas hab ich gesucht. Vielen Dank!
Sorry fürs falsch posten, es ist ja eigentlich wirklich Stpo bzw. OWIG - Verfahren(81a Stpo / 46 II OWIG). Nach PAG gibts glaub ich gar keine Ermächtigungsgrundlage, und Maßnahme is wohl auch repressiv.

Nur noch eine Frage: Fällt jemanden ein, wann doch ein anderer Fall vorliegen könnte? (Weil: Nur "regelmäßig" würden die Kosten der Staatskasse zur Last fallen)

Danke!
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  #4 (permalink)  
Alt 13.08.2011, 08:21
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AW: Kosten Blutalkoholtest bei 0,3 Promille

Bei einem Wert von 0,3 Promillen mit Ausfallerscheinungen könnte trotzdem noch eine Trunkenheitsfahrt vorgelegen haben. Dann müssten die entstandenen Kosten von dem Beschuldigten getragen werden.
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  #5 (permalink)  
Alt 16.08.2011, 11:27
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AW: Kosten Blutalkoholtest bei 0,3 Promille

Danke auch für diese Antwort! Meine Überschrift mit 0,3 Promille war unglücklich gewählt. Es sollte sich um einen Fahrradfahrer handeln. Also um einen Fall, bei dem zwar Alkohol getrunken wurde, aber unter keinen Umständen eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. (Sodass die Polizei berechtigterweise von Alkoholgenuss ausgehen durfte). Im Fall des BayVGH handelte es sich ja um 0,00 Promille. (Woher stammte dann eigentlich der Alkoholgeruch?)

Deshalb habe ich mich gefragt, ob sich an der Bewertung etwas ändern würde, wenn zwar Alkohol getrunken wurde, aber eben ein Wert unter jeder relevanten Grenze vorliegen würde?
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  #6 (permalink)  
Alt 16.08.2011, 14:08
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AW: Kosten Blutalkoholtest bei 0,3 Promille

Zitat:
Zitat von Kokel Beitrag anzeigen
Bei einem Wert von 0,3 Promillen mit Ausfallerscheinungen könnte trotzdem noch eine Trunkenheitsfahrt vorgelegen haben. Dann müssten die entstandenen Kosten von dem Beschuldigten getragen werden.
Nein. Entscheidend für die Kostenfrage ist allein, ob es eine Verurteitlung bzw. einen wirksamen Bußgeldbescheid gab.

Beides gab es nicht, das Verfahren wurde eingestellt, also: Kosten zu Lasten der Staatskasse.

Bei einem Wert von 0,3 Promille in Verbindung mit Ausfallerscheinungen wäre übrigens das Verfahren auch nicht eingestellt worden.
__________________
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  #7 (permalink)  
Alt 16.08.2011, 14:23
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AW: Kosten Blutalkoholtest bei 0,3 Promille

Zitat:
Zitat von Dr.Ingo Beitrag anzeigen
Im Fall des BayVGH handelte es sich ja um 0,00 Promille. (Woher stammte dann eigentlich der Alkoholgeruch?)
Einen Tag vorher eine Kiste mit leeren Bierflaschen im Auto transportiert? Reicht völlig aus, daß das Auto stinkt wie eine Kneipe nach zehn Stunden Zechgelage...

Zitat:
Deshalb habe ich mich gefragt, ob sich an der Bewertung etwas ändern würde, wenn zwar Alkohol getrunken wurde, aber eben ein Wert unter jeder relevanten Grenze vorliegen würde?
Die Frage, wer die Kosten zu tragen hat, richtet sich nach dem Ergebnis des Verfahrens. Keine Verurteilung, kein Bußgeldbescheid - keine Kosten.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
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  #8 (permalink)  
Alt 16.08.2011, 17:26
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AW: Kosten Blutalkoholtest bei 0,3 Promille

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Nein. Entscheidend für die Kostenfrage ist allein, ob es eine Verurteitlung bzw. einen wirksamen Bußgeldbescheid gab.
Und was schrieb ich?? Ich habe geschrieben, sollte eine Trunkenheit im Verkehr vorliegen, würden die Kosten auf den Fahrer zukommen.

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Beides gab es nicht, das Verfahren wurde eingestellt, also: Kosten zu Lasten der Staatskasse.
Das haben Sie sich so ausgedacht. Der TE schrieb es jedenfalls nicht.

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Bei einem Wert von 0,3 Promille in Verbindung mit Ausfallerscheinungen wäre übrigens das Verfahren auch nicht eingestellt worden.
Wie gesagt, von einer Verfahrenseinstellung steht hier auch nichts.

Also: Sollte ein Fahrradfahrer keine Ausfallerscheinungen haben und der Blutalkoholwert unter 1,6 Promille liegen, ist das Verfahren einzustellen. Bei einem Wert von 0,3 - 1,59 Promille und Ausfallerscheinungen, liegt eine Straftat vor. Bei einem Wert unter 0,3 Promille ist das Verfahren ebenfalls einzustellen.

=> ist das Strafverfahren eingestellt worden, müssen von dem Fahrradfahrer auch keine Kosten getragen werden.

Und nochwas: Bei einem Fahrradfahrer gibt es die Ordnungswidrigkeit gem. § 24 a oder 24 c StVG nicht.
Marquis likes this.
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  #9 (permalink)  
Alt 17.08.2011, 22:27
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AW: Kosten Blutalkoholtest bei 0,3 Promille

Also vielen Dank für die Antworten. Va. für den Hinweis bezüglich OWIG.
Ihr könnt noch bissal weiterstreiten wenn ihr mögt ;-), ich denke aber das Thema ist gelöst, oder?!
Danke nochmal.
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  #10 (permalink)  
Alt 17.10.2011, 13:30
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AW: Kosten Blutalkoholtest bei 0,3 Promille

Zitat:
Sollte ein Fahrradfahrer keine Ausfallerscheinungen haben und der Blutalkoholwert unter 1,6 Promille liegen, ist das Verfahren einzustellen. Bei einem Wert von 0,3 - 1,59 Promille und Ausfallerscheinungen, liegt eine Straftat vor. Bei einem Wert unter 0,3 Promille ist das Verfahren ebenfalls einzustellen.
und ich war immer der Meinung das man auf Gleichgewichtsfahrzeugen (Fahrrad, Moped o.ä.) garkeinen Alkohol konsumiert haben darf...
Das hat glaub meine Fahrschule so gesagt...

mfg
__________________
Meine Kommentare müssen nicht der Wahrheit entsprechen.
Ich schreibe hier nur meine eigenen Erfahrungen und meine eigene Meinung nieder.
Jeder Mensch macht Fehler.
Ich lasse mich auch gerne berichtigen

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten
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