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Konfiszierung von Gegenständen

Dies ist eine Diskussion zu Konfiszierung von Gegenständen innerhalb des Forums Polizeirecht

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Alt 29.04.2009, 17:58
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Konfiszierung von Gegenständen

Hallo. Mir ist letztens eine kleine Geschichte eingefallen.

Wenn jemand zu Halloween oder auch zur Freinacht nachts spazieren geht und gewisse Gegenstände dabei hat wie etwa eine Spraydose oder ein Multifunktionalswerkzeug oder auch Schraubenschlüssel, Wasserwaage, weil die Person als Beruf beispielsweise KFZ-Mechaniker oder Lackierer ist - darf die Polizei der Person diese Gegenstände bei einer Durchsuchung abnehmen, auch wenn nichts damit angestellt wurde?

Kann sich die Person gegen dieses Wegnehmen irgendwie wehren beziehungsweise die Gegenstände wieder einfordern? Welche Rechte hat sojemand?
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Alt 30.04.2009, 07:28
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AW: Konfiszierung von Gegenständen

Es gibt in jedem Polizeigesetz die Möglichkeit der präventiven Beschlagnahme bzw Sicherstellung (wobei in einigen die beiden Begriffe nichtmal unterschieden werden). Das heißt, u.a. das wenn der Verdacht besteht dass die Person mit bestimmten Gegenständen Straftaten begehen könnte, können diese Sichergestellt werden.

Im Normalfall wird der Person die Gelegenheit gegeben innerhalb einer bestimmten Frist ihr Eigentum wieder abzuholen, da sich ja der Verdacht es könnten Straftaten begangen werden aus der Situation ergeben. (Alkoholisiert, Gruppenzusammgehörigkeit etc).
__________________
*NEVER UNDERESTIMATE THE POWER OF STUPID PEOPLE IN LARGE GROUPS*

"Vor Gericht wird kein Recht gesprochen sondern ein Urteil gefällt!"
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