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Kompetenzüberschreitung der Polizei?

Dies ist eine Diskussion zu Kompetenzüberschreitung der Polizei? innerhalb des Forums Polizeirecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.11.2010, 10:49
Boardneuling
 
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Kompetenzüberschreitung der Polizei?

Person A ist Mitarbeiter einer Stadtverwaltung und parkt täglich auf dem Parkplatz des Rathauses.
Polizist B nutzt diesen Parkplatz auch, um in der Kantine des Rathauses zu speisen. Bei einem der Besuche stellt der B fest, dass der TÜV am Auto des A seit rund 3 Monaten abgelaufen ist und legt schriftlich ein Verwarngeld von 15,00 € fest.
Dass es sich um einen Bußgeldtatbestand handelt, ist unbestritten, aber ist es nicht so, dass der Polizei nur die Überwachung des fließenden Verkehrs obliegt und die Ahndung des Tatbestandes bei einem parkenden Fahrzeug eine Kompetenzüberschreitung darstellt?
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  #2 (permalink)  
Alt 16.11.2010, 11:06
V.I.P.
 
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AW: Kompetenzüberschreitung der Polizei?

Nein, das ist natürlich nicht so.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.11.2010, 11:12
V.I.P.
 
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AW: Kompetenzüberschreitung der Polizei?

Zitat:
Zitat von Harmo Beitrag anzeigen
Dass es sich um einen Bußgeldtatbestand handelt, ist unbestritten, aber ist es nicht so, dass der Polizei nur die Überwachung des fließenden Verkehrs obliegt und die Ahndung des Tatbestandes bei einem parkenden Fahrzeug eine Kompetenzüberschreitung darstellt?
Herrlich Bitte geben Sie mir Bescheid, wenn Sie die Rechtsgrundlage dazu haben. Schmeiße dann in Zukunft alle Knöllchen die ich wegen Falschparkens von einem Polizeibeamten bekomme in den Müll
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

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  #4 (permalink)  
Alt 16.11.2010, 12:38
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AW: Kompetenzüberschreitung der Polizei?

lol, wenn man bedenkt das für sowas häufig politessen zuständig sind.... kann mir nicht vorstellen das die mehr kompetenzen haben als ein polizeibeamter^^

apropos, wie sieht des da eigentlich aus, sind politessen auch polizisten im üblichen sinne? oder is das ganz was anderes? laut wiki sind politessen angestellte der gemeinden oder der landespolizei; aber haben die dann bei letzterem auch die gleichen rechte, fähigkeiten, ausbildung etc wie normale polizisten?

ich persönlich würd ma ja verarscht vorkommen, wenn ich da jahrelang die ausbildung im wasweisichwelchen dienst mach nur das ich dann am schluss knöllchen verteilen darf, weshalb ich ja eher nicht glaub daß polizei und politessen in irgendeiner weise miteinander vergleichbar sind, egal von welcher behörde die politesse kommt.
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  #5 (permalink)  
Alt 16.11.2010, 14:51
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AW: Kompetenzüberschreitung der Polizei?

Nein, die Angestellten der Polizei haben natürlich nicht die selbe Ausbildung wie Polizeibeamte.
__________________
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  #6 (permalink)  
Alt 16.11.2010, 21:08
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AW: Kompetenzüberschreitung der Polizei?

Es kommt doch sehr aufs Bundesland darauf an, wer wann wo wie wofür zuständig ist.
Das ergibt sich ja aus den jeweiligen ZuständigkeitsVO.....
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  #7 (permalink)  
Alt 17.11.2010, 11:10
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AW: Kompetenzüberschreitung der Polizei?

Ja, wohl richtig, aber für Ordnungswidrigkeiten gem. §§ 24, 24a und 24c StVG, wird wohl immer die Polizei zuständig sein, egal bei welchem Bundesland...
__________________
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