Dies ist eine Diskussion zu Kompetenzüberschreitung der Polizei? innerhalb des Forums Polizeirecht
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| Kompetenzüberschreitung der Polizei? Polizist B nutzt diesen Parkplatz auch, um in der Kantine des Rathauses zu speisen. Bei einem der Besuche stellt der B fest, dass der TÜV am Auto des A seit rund 3 Monaten abgelaufen ist und legt schriftlich ein Verwarngeld von 15,00 € fest. Dass es sich um einen Bußgeldtatbestand handelt, ist unbestritten, aber ist es nicht so, dass der Polizei nur die Überwachung des fließenden Verkehrs obliegt und die Ahndung des Tatbestandes bei einem parkenden Fahrzeug eine Kompetenzüberschreitung darstellt? |
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| AW: Kompetenzüberschreitung der Polizei? Nein, das ist natürlich nicht so. |
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| AW: Kompetenzüberschreitung der Polizei? Zitat:
Bitte geben Sie mir Bescheid, wenn Sie die Rechtsgrundlage dazu haben. Schmeiße dann in Zukunft alle Knöllchen die ich wegen Falschparkens von einem Polizeibeamten bekomme in den Müll
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Kompetenzüberschreitung der Polizei? lol, wenn man bedenkt das für sowas häufig politessen zuständig sind.... kann mir nicht vorstellen das die mehr kompetenzen haben als ein polizeibeamter^^ apropos, wie sieht des da eigentlich aus, sind politessen auch polizisten im üblichen sinne? oder is das ganz was anderes? laut wiki sind politessen angestellte der gemeinden oder der landespolizei; aber haben die dann bei letzterem auch die gleichen rechte, fähigkeiten, ausbildung etc wie normale polizisten? ich persönlich würd ma ja verarscht vorkommen, wenn ich da jahrelang die ausbildung im wasweisichwelchen dienst mach nur das ich dann am schluss knöllchen verteilen darf, weshalb ich ja eher nicht glaub daß polizei und politessen in irgendeiner weise miteinander vergleichbar sind, egal von welcher behörde die politesse kommt. |
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| AW: Kompetenzüberschreitung der Polizei? Nein, die Angestellten der Polizei haben natürlich nicht die selbe Ausbildung wie Polizeibeamte.
__________________ ET TU, BRUTE? |
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| AW: Kompetenzüberschreitung der Polizei? Es kommt doch sehr aufs Bundesland darauf an, wer wann wo wie wofür zuständig ist. Das ergibt sich ja aus den jeweiligen ZuständigkeitsVO..... |
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| AW: Kompetenzüberschreitung der Polizei? Ja, wohl richtig, aber für Ordnungswidrigkeiten gem. §§ 24, 24a und 24c StVG, wird wohl immer die Polizei zuständig sein, egal bei welchem Bundesland...
__________________ ET TU, BRUTE? |
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