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Kavalierstart => Ordnungswiedrigkeit?

Dies ist eine Diskussion zu Kavalierstart => Ordnungswiedrigkeit? innerhalb des Forums Polizeirecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.04.2009, 01:35
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Kavalierstart => Ordnungswiedrigkeit?

Eine Frage:

Ist ein sog. Kavalierstart (Anfahren mit quietschenden Reifen) eine Ordnungswiedrigkeit?

Angenommen die Polizei könnte von einem Vorsatz ausgehen.

Habe im I-Net nur das hier gefunden: http://de.wikipedia.org/wiki/Kavalierstart

Viele Grüße
Der Oberförster
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  #2 (permalink)  
Alt 12.04.2009, 21:18
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AW: Kavalierstart => Ordnungswiedrigkeit?

Zitat:
Zitat von herroberförster
Eine Frage:

Ist ein sog. Kavalierstart (Anfahren mit quietschenden Reifen) eine Ordnungswiedrigkeit?

Angenommen die Polizei könnte von einem Vorsatz ausgehen.

Habe im I-Net nur das hier gefunden: http://de.wikipedia.org/wiki/Kavalierstart

Viele Grüße
Der Oberförster



Hi...

JA ist eine OWI ...


Chris
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  #3 (permalink)  
Alt 12.04.2009, 21:32
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AW: Kavalierstart => Ordnungswiedrigkeit?

Weißt Du wie diese geahndet wird? Verwarnungsgeld, Punkte etc?
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  #4 (permalink)  
Alt 12.04.2009, 21:55
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AW: Kavalierstart => Ordnungswiedrigkeit?

Zitat:
Zitat von herroberförster
Weißt Du wie diese geahndet wird? Verwarnungsgeld, Punkte etc?
+

Hi...

kommt drauf an was die Herren von der Rennleitung "draus machen"...eigentlich sind es "nur 10 Euro" (unnötige Geräuschbelästigung)

Ich kenne aber auch einen Fall da wurde von den Herren in grün noch eine unangepasste Geschwindigkeit usw usw dazugemacht, da wurde eine Nachschulung draus inkl 3 od 4 Punkte etc pp


Chris
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  #5 (permalink)  
Alt 29.06.2009, 15:39
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AW: Kavalierstart => Ordnungswiedrigkeit?

Ich lese hier aber das:

Nach STVO ist ein solcher zwar nicht ausdrücklich verboten, kommt es aber infolge eines Kavalierstartes zu einem Unfall, so wird dem Fahrzeugführer unangemessenes Verhalten unterstellt, was je nach Einzelfall als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.
__________________
Wie könnt ihr es wagen!? Ich habe für dieses Land gekämpft!!
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  #6 (permalink)  
Alt 29.06.2009, 16:26
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AW: Kavalierstart => Ordnungswiedrigkeit?

Kavalierstart: Verstoß gegen §1 Absatz 2 und §30 Absatz 1 Satz 1. In meinen Augen sind 10 Euro zu wenig für solche Proleten.

Na ja: haben nicht genug Geld für ein richtiges Auto mit ASR.

Ach so: bei einem Unfall nach Kavalierstart zahlt die Kasko nicht!
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #7 (permalink)  
Alt 29.06.2009, 16:59
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AW: Kavalierstart => Ordnungswiedrigkeit?

Zitat:
Zitat von Humungus
Kavalierstart: Verstoß gegen §1 Absatz 2 und §30 Absatz 1 Satz 1. In meinen Augen sind 10 Euro zu wenig für solche Proleten.

Na ja: haben nicht genug Geld für ein richtiges Auto mit ASR.

Ach so: bei einem Unfall nach Kavalierstart zahlt die Kasko nicht!

Hi....


gggg......naja ASR kennen die nicht, weil man es nicht rauchen kann ..
üBRIGENS ...bei einem ""vernünftigen Auto"" kann man ASR auch ausschalten...*zwinker* !!
Man hat seitens der Behörden sicherlich "mitgedacht" und das Bußgeld nur mit 10 Euro angesetzt, damit die Burschen noch paar Euro übrig haben für den einen oder anderen Satz "Reifen"...

Gruß

Chris
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  #8 (permalink)  
Alt 29.06.2009, 17:37
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AW: Kavalierstart => Ordnungswiedrigkeit?

Die 'Proleten' (wer hat schon was gegen die Arbeiterklasse?) haben bisher meine ich keine Post gekriegt. Ist also nun schon länger als 2 Monate her. Ob da noch was kommen kann?

Macht der Proleten!
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  #9 (permalink)  
Alt 29.06.2009, 17:56
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AW: Kavalierstart => Ordnungswiedrigkeit?

Ich hab was gegen solche "Macker"...

Solche Leute sollten mal darüber nachdenken, was passieren kann und nicht ständig damit "argumentieren", dass nichts passiert ist.
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  #10 (permalink)  
Alt 29.06.2009, 19:44
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AW: Kavalierstart => Ordnungswiedrigkeit?

Zitat:
Zitat von herroberförster
(wer hat schon was gegen die Arbeiterklasse?)
Ich nicht. Einer muss ja arbeiten.

Zitat:
Zitat von herroberförster
Ist also nun schon länger als 2 Monate her. Ob da noch was kommen kann?
Es kann. Die Verjährungsfrist beträgt mindestens drei Monate und kann sich auch noch verlängern. Ich denke aber nicht, dass etwas kommt. Oder hat der Rennfahrer Anhaltspunkte dafür?
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