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Kann man ohne Beweise angezeigt und verurteilt werden ?

Dies ist eine Diskussion zu Kann man ohne Beweise angezeigt und verurteilt werden ? innerhalb des Forums Polizeirecht

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Alt 24.06.2009, 11:05
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Kann man ohne Beweise angezeigt und verurteilt werden ?

hallo,

nehmen wir mal das 4 jugendliche an einem platz mit baumateriel
sitzen und faxxen machen,dabei geht material kaputt-1 tag später
wird man dann darauf aufmerksam gemacht das einer gesehen und erkannt wurde,
der bauleiter wird anzeige machen und ich würde gerne wissen
was auf den jenigen zukommt der gesehen wurde das er dabei war aber selbst nix gemacht hat,den einzigsten beweis den es gibt ist eine frau die die 4 personen gesehen hat,

was muss man erwarten bei so einer anzeige ?
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  #2 (permalink)  
Alt 24.06.2009, 11:32
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AW: Kann man ohne Beweise angezeigt und verurteilt werden ?

Nichts...fahrlässige Sachbeschädigung ist nicht strafbar. Jedoch ist der Verursacher Schadensersatzpflichtig.
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  #3 (permalink)  
Alt 24.06.2009, 11:43
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AW: Kann man ohne Beweise angezeigt und verurteilt werden ?

also kann dem einzigsten erkannten nix passieren wenn er nur daneben stand -aber es gibt halt keine beweise dafür oder dagegen
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  #4 (permalink)  
Alt 24.06.2009, 12:00
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AW: Kann man ohne Beweise angezeigt und verurteilt werden ?

was versteht man denn unter
Zitat:
faxxen machen
???
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  #5 (permalink)  
Alt 24.06.2009, 12:03
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AW: Kann man ohne Beweise angezeigt und verurteilt werden ?

Für das Danebenstehen ist noch niemand belangt worden. Der Jugendliche kann alles mögliche behaupten, seine Freunde ebenso. Wenn der Verursacher nicht festegestellt werden kann, bleibt der Bauherr halt im Zweifel auf seinem Schaden sitzen.
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Alt 24.06.2009, 12:17
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AW: Kann man ohne Beweise angezeigt und verurteilt werden ?

sie haben halt da gesessen und sind nebenbei bissle rumgeklettert -
dabei sind 2 rohre im wert von insgesamt 500 euro zu bruch gegangen
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  #7 (permalink)  
Alt 24.06.2009, 12:21
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AW: Kann man ohne Beweise angezeigt und verurteilt werden ?

Zitat:
Zitat von wrakas921
sie haben halt da gesessen und sind nebenbei bissle rumgeklettert -
dabei sind 2 rohre im wert von insgesamt 500 euro zu bruch gegangen
na dann sollten die "bissle rumkletterten Jugendlichen", soweit diese ermittelt werden können schon mal anfangen zu sparen - Schadenersatzforderung wird dann auf jeden Fall geltend gemacht werden.
Im Übrigen könnte man auch an § 303 StGB denken
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__303.html
__________________
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  #8 (permalink)  
Alt 24.06.2009, 12:56
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AW: Kann man ohne Beweise angezeigt und verurteilt werden ?

mir gehts jez mehr darum ob der einzigst erkannte der nur danebenstand sich jetzt sorgen machen muss ,
weil sie ja nur ihn haben und an ihr geld wollen
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Alt 24.06.2009, 13:21
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AW: Kann man ohne Beweise angezeigt und verurteilt werden ?

Zitat:
Zitat von charles0308
na dann sollten die "bissle rumkletterten Jugendlichen", soweit diese ermittelt werden können schon mal anfangen zu sparen - Schadenersatzforderung wird dann auf jeden Fall geltend gemacht werden.
Im Übrigen könnte man auch an § 303 StGB denken
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Wie Libera schon schrieb: Eine fahrlässige Sachbeschädigung gibt es nicht.
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Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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  #10 (permalink)  
Alt 24.06.2009, 13:24
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AW: Kann man ohne Beweise angezeigt und verurteilt werden ?

Die Schadensersatzpflicht trifft nur den bzw. die Verursacher. Wenn die Jugendlichen dort nur aus Jux und Tollerei rumklettern und dabei zwei Rohre zu Bruch gehen ist das nicht mehr als fahrlässig. Im Regelfall sind die Jugendlichen doch ohnehin bei den Eltern mitversichert.
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